Kreisreform

Kreisreform

Die Gebietsreform – auch als „(Kommunale) Neugliederung“ oder mit negativer Betonung als „Eingemeindung“ bezeichnet – ist die Bildung anderer (meist größerer) Verwaltungseinheiten auf der jeweiligen Ebene der Gemeinden, Landkreise bzw. Kreise, Stadtkreise bzw. kreisfreien Städte in Deutschland und anderen Staaten.

Inhaltsverzeichnis

Gemeindereform

Deutschland

Grundsätze

Für die Gebietsreform der Gemeinden wurde eine Reihe von Grundsätzen entwickelt, die auf eine Vergrößerung der bestehenden Einheiten durch Eingemeindung oder Vereinigung benachbarter Gemeinden abzielte. Ziele sind unter anderem Einsparungen und Effizienzsteigerung der Kommunalverwaltung und weiterer Einrichtungen, die aber nicht notwendigerweise eintreten, vielmehr können Zusammenlegungen auch zu einer Verringerung von Effizienz und Effektivität führen. Bei der Zusammenlegung annähernd gleich großer Gemeinden wird meistens ein neuer Gemeindename eingeführt. Bei der Eingliederung kleinerer Gemeinden behält die größere in der Regel ihren Namen.

Durchführung

Die Eingliederung oder Vereinigung von Gemeinden setzte bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts ein, als viele Städte im Zusammenhang mit der Industrialisierung wuchsen und neue Flächen benötigten. Das war überwiegend im rheinisch-westfälischen Industrieraum (Ruhrgebiet) der Fall, wo Gemeinden inzwischen auf eine Größe von mehr als 100.000 Einwohnern angewachsen waren.

Zwischen 1967 und 1978 reduzierten die Länder der Bundesrepublik die Zahl ihrer Gemeinden. Dies wurde teils durch Vereinbarungen zwischen den Gemeinden auf freiwilliger Basis, das heißt die Gemeinden entschieden, in welcher Weise sie künftig zusammen arbeiten wollten, teils durch Hoheitsakte erreicht. Während in einigen Ländern Eingemeindungen und Gemeindezusammenschlüsse vorherrschten, wurden in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein neue Gemeindezusammenschlüsse auf einer Zwischenstufe errichtet (Samtgemeinden, Verbandsgemeinden, Ämter).

Vor der Reform gab es in der Bundesrepublik etwa 24.000 Gemeinden, von denen 10.760 weniger als 500 Einwohner hatten, sowie 139 kreisfreie Städte und 425 (Land-)Kreise. Nach der Reform blieben 8505 Gemeinden, 91 kreisfreie Städte und 237 (Land-)Kreise.

Nach einer je nach Land unterschiedlichen Übergangsphase schlossen die Gesetzgeber bis zum Ende der 1970er-Jahre die Gemeindereform ab, indem sie per Gesetz die Neugliederung der Gemeinden beschlossen. Diese Neuordnungen stießen bei den Bürgern nicht immer auf Gegenliebe; in einzelnen Fällen wurden sie durch Gerichte rückgängig gemacht.

Nach der deutschen Wiedervereinigung gingen auch die ostdeutschen Länder Gemeindereformen an. In einzelnen Ländern sind sie bis heute noch nicht abgeschlossen, sodass sich die Zahl der Gemeinden in Deutschland (Frühjahr 2003: über 13.000 / Oktober 2006: 12.315) noch weiter verringern dürfte.

Von der heutigen Wissenschaft wird die Gemeindegebietsreform teilweise als gelungen betrachtet, teilweise als eine dem Zeitgeist geschuldete Form der Technokratie angesehen, die sich von der Demokratietheorie her – gerade im Zusammenhang mit dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung, das durch den Staat nicht verliehen, sondern nur bestätigt wird – nicht rechtfertigen lasse. Auch die Verbesserung von Effizienz und Effektivität wird häufig bezweifelt; empirisch könne ein automatischer Zusammenhang nicht verifiziert werden. Kritiker bemängeln, dass in vielen kleineren Gemeinden das „Wir-Gefühl“ verloren gegangen sei, und damit auch die Bereitschaft, sich für das „eigene Dorf“ einzusetzen.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ging die Zahl der Gemeinden von 3379 bis zum Jahr 1975 auf 1111 zurück. Von diesen haben sich 165 neue Namen gegeben.[1] Zu den neu benannten Gemeinden zählen Keltern, Neulingen, Karlsbad, Weinstadt und Kernen im Remstal. Beispiele für umstrittene Neugliederungen sind die Neubildung der Stadt Villingen-Schwenningen, die Eingliederung der Gemeinde Menzenschwand in die Stadt St. Blasien und die Zusammenlegung der Gemeinden Leutershausen und Großsachsen zur Gemeinde Hirschberg an der Bergstraße.

Bayern

Hauptartikel: Gebietsreform in Bayern

Einige Berühmtheit erlangte 1978 das Dorf Ermershausen mit etwa 800 Einwohnern im Landkreis Haßberge. Es widersetzte sich vehement der Eingliederung in die Gemeinde Maroldsweisach. Das gipfelte in einer Besetzung des Rathauses und der Errichtung von Barrikaden durch Bürger von Ermershausen mit dem Zweck, die Verlegung der Gemeindeverwaltung nach Maroldsweisach zu verhindern. Das Dorf wurde schließlich von mehreren Hundertschaften der Bereitschaftspolizei gestürmt und das Rathaus geräumt. Seit 1994 ist Ermershausen jedoch wieder selbstständig.

Die Gemeinde Horgau erreichte durch ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes 1983, dass die Eingemeindung nach Zusmarshausen aufgehoben wurde.

Hessen

Hauptartikel: Gebietsreform in Hessen

Während die Neubildung der Stadt Lahn misslang, kann die Gemeindereform der Städte Treysa und Ziegenhain in Nordhessen als gelungenes Beispiel angeführt werden. Aus den nur 5 km auseinanderliegenden Städten wurde die neue Stadt Schwalmstadt mit 20.000 Einwohnern gebildet, die dadurch zur größten Stadt im ebenfalls neu gegründeten Schwalm-Eder-Kreis wurde. Nach nunmehr über dreißig Jahren sind beide ehemaligen Städte zusammengewachsen.

Niedersachsen

Bewohner der Gemeinde Gamsen leisteten vehementen Widerstand gegen eine Eingemeindung nach Gifhorn. Das gipfelte 1974 in der Abladung von mehreren Tonnen Mist im und am Gifhorner Rathaus. Besonders umstritten war auch die Vergrößerung der Stadt Papenburg um die ehemalige Kreisstadt Aschendorf.

1990 beschloss der Niedersächsische Landtag eine Korrektur der Gemeindereform: Der Stadt Aschendorf sowie den Gemeinden Langförden, Vörden und Mulsum sollte die kommunale Selbstverwaltung wiedergegeben werden. Dieses Gesetz wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungsgemäß erachtet.

Nordrhein-Westfalen

Umstritten waren insbesondere

Negative Schlagzeilen machte die kommunale Neugliederung auch in Gronau (Westfalen): Das bis 1975 unverschuldete Epe wurde durch die Neugliederung mit Gronau quasi über Nacht tief verschuldet und damit handlungsunfähig.

Die Stadt Wesseling klagte erfolgreich gegen die Eingemeindung in die Stadt Köln und wurde am 1. Juli 1976 nach eineinhalb Jahren wieder selbstständig. Auch die Städte Gladbeck und Monheim wurden ein Jahr nach der jeweiligen Eingemeindung in die kreisfreien Städte Bottrop bzw. Düsseldorf wieder selbstständig.

Die Stadt Heimbach in der nördlichen Eifel, die schon im Frühstadium der kommunalen Neugliederungsmaßnahmen durch Zusammenlegen der Gemeinden Hausen, Hergarten und Vlatten mit der Stadt Heimbach im ehemaligen Kreis Schleiden vergrößert worden war, wurde am 1. Januar 1972 mit der Stadt Nideggen zusammengefasst. Am 4. August 1972 entschied jedoch das Oberverwaltungsgericht, dass Heimbach wieder eine eigene Kommune wurde, nachdem viele Bürger vehement protestiert hatten. Dies erklärt außerdem, warum Heimbach trotz seiner geringen Größe seine Stadtrechte behielt.

Saarland

Mit dem Gesetz über die Neugliederung der Kreise und Gemeinden vom 19. Dezember 1973 wurden mit Wirkung vom 1. Januar 1974 aus den bisher 345 saarländischen Gemeinden 50 neue Gemeinden gebildet. Die ehemaligen Gemeinden sind als Ortsteile mit eigenen Ortsräten in den neuen Gemeinden enthalten. Die neuen Gemeinden haben alle über 6000 Einwohner. Die größte Eingemeindung betraf die Stadt Dudweiler (ca. 30.000 Einwohner), die seitdem als Stadtbezirk zur Landeshauptstadt Saarbrücken gehört.

Schleswig-Holstein

Nördlich von Hamburg wurden zum 1. Januar 1970 die schleswig-holsteinischen Gemeinden Garstedt und Friedrichsgabe (beide Kreis Pinneberg) mit Harksheide und Glashütte (beide Kreis Stormarn) zur neuen Stadt Norderstedt zusammengefasst und dem Kreis Segeberg zugeordnet. Dabei entstand die fünftgrößte Stadt Schleswig-Holsteins, die schon damals mit über 50.000 Einwohnern wesentlich größer als die Kreisstadt Bad Segeberg war.

Belgien

Seit der Gründung Belgiens (2739 Gemeinden) bis 1961 (2663 Gemeinden) änderte sich die Anzahl der Gemeinden kaum. Erste nennenswerte Gemeindezusammenschlüsse fanden zunächst in den Jahren 1964, 1969 und 1970 statt. 1965 gab es noch 2586 und 1971 schließlich 2359 Gemeinden. Am 1. Januar 1977 wurden viele belgische Gemeinden zu neuen, größeren Gemeinden zusammengeschlossen. Die Gesamtzahl der belgischen Gemeinden verringerte sich durch diese Gemeindegebietsreform radikal von 2359 auf 596. Durch die Neugliederung im Bereich der Stadt Antwerpen, die am 1. Januar 1983 in Kraft trat, wurde die auch heute noch geltende Anzahl der Gemeinden (589) erreicht.

Diese 589 Gemeinden gibt es noch heute. Sie verteilen sich auf die Regionen wie folgt:

Dänemark

1950 gab es in Dänemark fast 1400 Gemeinden. Durch freiwillige Zusammenschlüsse verringerte sich diese Anzahl bis 1970 auf 1089. In zwei Schritten wurde die Anzahl der selbständigen Gemeinden drastisch reduziert:

Bei der ersten großen kommunalen Gebietsreform am 1. April 1970 wurde die Anzahl der Gemeinden von 1089 auf 277 reduziert.

Bei der zweiten großen kommunalen Gebietsreform am 1. Januar 2007 (letzter und wichtigster Zeitpunkt) wurde die Anzahl der Gemeinden auf nurmehr 98 reduziert. So besteht die Insel Bornholm seit dem 1. Januar 2003 nur noch aus einer einzigen Gemeinde.

Niederlande

Seit 1970 gibt es in den Niederlanden regelmäßige Gemeindegebietsneugliederungen. Seit 1989 gibt es kaum ein Jahr, in dem keine Gebietsreformen stattgefunden haben.

Diese Übersicht soll die Situation in den Niederlanden seit 1971 verdeutlichen:

Schweiz

Mutationen im Bestande der Gemeinden können durch Eingemeindung, Gemeindefusion, Gemeindetrennung, Ausgemeindung, Gebietsabtausch oder Änderung des Gemeindenamens erfolgen. Weitere Veränderungen, die das Gebiet der Gemeinde nur indirekt betreffen, können sich durch Änderung der Kantons- und/oder Bezirkszugehörigkeit, Änderung des Bezirksnamen oder Neunummerierung (Gemeindenummer) ergeben.

Siehe auch: Gemeindefusionen in der Schweiz

Kreisreform

Deutschland

Grundsätze

Für die Gebietsreform der (Land-)Kreise, Stadtkreise bzw. kreisfreien Städte wurde eine Reihe von Grundsätzen entwickelt, die auf eine Vergrößerung der bestehenden Einheiten abzielte.

In Nordrhein-Westfalen galten als Mindestgröße 150.000, in Verdichtungsgebieten sogar 200.000 Einwohner. Ansonsten waren die Grundsätze des Landesentwicklungsplans zu berücksichtigen, wonach die Kreise wirtschaftsräumliche Einheiten darstellen und in ihren Grenzen eine ausgewogene Vielfalt von Gemeinden des Typs A (Unterzentren) und B (Mittelzentren) haben sollten. Entwicklungsachsen durften nicht Grenzen sein, sondern wegen der Interdependenz der beiderseitigen Nutzung quergeschnitten werden.

Durchführung

Die ersten Landkreise im heutigen Sinne wurden gebildet, als Preußen sein Staatsgebiet am 30. April 1815 in Provinzen und Regierungsbezirke und anschließend am 23. April 1816 in Kreise aufteilte. Schon wenige Jahre danach wurden die ersten „Kreisreformen“ durchgeführt, bei denen einzelne Kreise aufgelöst und mit benachbarten Kreisen vereinigt wurden. Beispiele: 1819 die Korrektur der Kreiseinteilung im westfälischen Regierungsbezirk Arnsberg, 1823 die Vereinigung der Kreise Dinslaken und Essen zum neuen Kreis Duisburg und die Zusammenlegung der Kreise Rheinberg und Geldern, 1832 die Vereinigung des Kreises Bünde mit dem Kreis Herford und die Vereinigung des Kreises Brakel mit dem Kreis Höxter.

Größere Gebietsreformen wurden in der Weimarer Zeit durchgeführt. Insbesondere im Ruhrgebiet wurde in zwei Schritten am 1. April 1928 und am 1. August 1929 eine große Kreisreform durchgeführt. Seinerzeit entstanden u.a. der Ennepe-Ruhr-Kreis und die Stadtkreise Castrop-Rauxel und Lünen. Am 1. August 1929 und am 1. Oktober 1932 wurden auch in der Rheinprovinz Kreisgrenzen geändert. So entstanden z.B. der Rheinisch-Bergische Kreis, der inzwischen wieder aufgelöste Rhein-Wupper-Kreis (zunächst als Kreis Solingen-Lennep) und der Oberbergische Kreis. Die größten Kreisreformen wurden in Westdeutschland jedoch in den 1960er- und 1970er-Jahren durchgeführt. Sie wurden teilweise durch Funktionalreformen ergänzt.

Die in Niedersachsen zum 1. August 1977 abgeschlossene Kreisreform musste auf Beschluss des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes in Bückeburg korrigiert werden. Der aufgelöste Landkreis Friesland und die Stadt Jever hatten Klage gegen das Reformgesetz erhoben, durch das die Gemeinden in zwei verschiedene Landkreise (Landkreis Ammerland und neuer Landkreis Friesland mit der Kreisverwaltung in Wittmund) eingegliedert wurden, und Recht bekommen. Der Landkreis Friesland hat sich 1980 aus den bis zur Kreisreform bestehenden Gemeinden zurückgebildet.

Auch die ostdeutschen Länder führten nach der Wiedervereinigung Kreisreformen durch. Allerdings war die DDR nach Auflösung der Länder im Jahre 1952 in 14 Bezirke (ohne Ost-Berlin) und in 217 Landkreise gegliedert worden. Davor gab es im Gebiet der DDR nur 132 Landkreise. Insofern handelt es sich bei den neueren Reformen zunächst quasi um eine Art Rückgängigmachung der damaligen DDR-Kreisreform.

Nach Abschluss aller Kreisreformen in Deutschland reduzierte sich die Gesamtzahl der (Land-)Kreise zunächst von 614 auf 323. In Sachsen-Anhalt wurde die Anzahl der Landkreise mit Wirkung vom 1. Juli 2007 deutlich auf elf reduziert. In Sachsen wurde die Anzahl der Landkreise am 1. August 2008 auf zehn reduziert.

Dänemark

Die 16 Ämter in Dänemark (mit den deutschen Kreisen vergleichbar), die von 1970 bis 2006 Bestand hatten und von denen zwei − ab 2003 drei − nur aus einer Gemeinde bestanden, wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2007 aufgelöst und in fünf Regionen umgegliedert.

Historische Daten

Deutschland

Siehe auch die beiden Hauptartikel Kreisreformen in der Bundesrepublik Deutschland bis 1990 und Kreisreformen in der Bundesrepublik Deutschland nach 1990

1. Oktober 1953 - Reduzierung der Anzahl der Stadtkreise von 10 auf 9
1. Januar 1973 - Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 63 auf 35
(siehe auch Kreisreform Baden-Württemberg 1973)
1. Juli 1972 - Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 143 auf 71 und der kreisfreien Städte von 48 auf 25
6. Dezember 1993 - Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 38 auf 14 und der kreisfreien Städte von 6 auf 4
1. August 1972, 1. Januar und 1. Juli 1974, 1. Januar 1977 und 1. August 1979 - Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 39 auf 21 und der kreisfreien Städte von 9 auf 5
(siehe auch Gebietsreform in Hessen)
12. Juni 1994 - Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 31 auf 12
(siehe auch Kreisreform Mecklenburg-Vorpommern 2011)
1964 bis 1980 in mehreren Schritten; Schwerpunkt: 1. August 1977 - Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 60 auf 38 und der kreisfreien Städte von 16 auf 9
1. November 2001 - Bildung der Region Hannover aus der Stadt und dem bisherigen Landkreis Hannover
1. Januar 1955 - Bildung einer zusätzlichen kreisfreien Stadt; 1966 bis 1976 in mehreren Schritten; Schwerpunkt: 1. Januar 1975 - Reduzierung der Anzahl der Kreise von 57 auf 31 und der kreisfreien Städte von 38 auf 23
7. Juni 1969 bis 16. März 1974 in mehreren Schritten - Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 39 auf 24
1. Januar 1974 - Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 7 auf 6 und Eingliederung der kreisfreien Stadt Saarbrücken in den neuen Stadtverband Saarbrücken, seit 2008 Regionalverband Saarbrücken
1. August 1994 - Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 48 auf 22;
1. Januar 1996 - Erhöhung der Anzahl der kreisfreien Städte von 6 auf 7;
1. August 2008 – Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 22 auf 10 und der kreisfreien Städte von 7 auf 3
(siehe auch Kreisreform Sachsen 1994/1996 und Kreisreform Sachsen 2008)
1. Juli 1994 - Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 37 auf 21;
1. Juli 2007 - Reduzierung der Anzahl der Landkreise auf 11
(siehe auch Kreisreform Sachsen-Anhalt 2007)
1970 bis 1974 in mehreren Schritten; Schwerpunkt: 26. April 1970 - Reduzierung der Anzahl der Kreise von 17 auf 11
1. Juli 1994 - Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 35 auf 17;
1. Januar 1998 - Erhöhung der Anzahl der kreisfreien Städte von 5 auf 6
(siehe auch Geschichte der Verwaltungsgliederung Thüringens)

Literatur

Deutschland

  • Philipp Hamann: Gemeindegebietsreform in Bayern. Entwicklungsgeschichte, Bilanz und Perspektiven. Utz, München 2005, ISBN 3-8316-0528-9
  • Rosenfeld, M.T.W.; Kluth, W.; Haug, P.; Heimpold, G.; Michelsen, C.; Nuckelt, J.: Zur Wirtschaftlichkeit gemeindlicher Verwaltungsstrukturen in Sachsen-Anhalt. Gutachten im Auftrag des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt. Halle 2007, Internetpublikation: http://www.iwh-halle.de/d/publik/presse/22-07L.pdf
  • Christiane Büchner, Jochen Franzke: Kreisgebietsreform in Brandenburg. Eine Bilanz nach 8 Jahren. Auswertung von Interviews mit Akteuren auf kreiskommunaler Ebene. (= Arbeitshefte / Kommunalwissenschaftliches Institut, Potsdam; 2). Publikationsstelle der Universitäts-Bibliothek, Potsdam 2001 (Volltext)
  • Wolfgang Drechsler: Kommunale Selbstverwaltung und Gemeindegebietsreform. Deutsche Erfahrungen, generelle Erwägungen, estnische Perspektiven. In: Ders. (Hrsg.): Die selbstverwaltete Gemeinde. Beiträge zu ihrer Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft in Estland, Deutschland und Europa (= Schriften zum Öffentlichen Recht; Bd. 784). Duncker & Humblot, Berlin 1999, ISBN 3-428-09619-3, S. 119-135
  • Jan Esterhues: Die Gemeindegebietsreform im Raum Münster von 1975. Ein Beitrag zur handlungsorientierten politisch-geographischen Konfliktforschung. (= Westfälische geographische Studien; 51). Aschendorff, Münster 2005, ISBN 3-402-06287-9
  • Gerhard Henkel und Rolf Tiggemann (Hrsg.): Kommunale Gebietsreform – Bilanzen und Bewertungen (= Essener Geographische Arbeiten; Bd. 19). Paderborn 1990 (keine ISBN)
  • David King: A Model of Optimum Local Authority Size. In: Giancarlo Pola u. a. (Hrsg.): Developments in local government finance. Theory and policy. Elgar, Cheltenham 1996, ISBN 1-85898-377-0, S. 55-76
  • Landtag NRW: Der Kraftakt. Kommunale Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen (= Schriftenreihe des Landtags; Bd. 16). Düsseldorf 2005 (Online-Bestellung)
  • Wolfgang Loschelder: Kommunale Selbstverwaltungsgarantie und gemeindliche Gebietsgestaltung, Duncker & Humblot, Berlin 1976, ISBN 3-428-03723-5 (zugl. Dissertation, Universität Bonn)
  • Hans Joachim von Oertzen, Werner Thieme (Hrsg.): Die kommunale Gebietsreform. Schriftenreihe. Nomos, Baden-Baden 1980-1987
  • Günter Püttner: Kommunale Gebietsreform in den neuen Ländern? – Einführende Bemerkungen. In: Ders. und Wolfgang Bernet (Hrsg.): Verwaltungsaufbau und Verwaltungsreform in den neuen Ländern. Beiträge zum deutsch-deutschen Verwaltungsrechtskolloquium am 21. und 22. Juni 1991 in Tübingen, Heymann, Köln u. a. 1992, ISBN 3-452-22418-X, S. 1–5
  • Detlev Vonde: Revier der großen Dörfer. Industrialisierung und Stadtentwicklung im Ruhrgebiet. Klartext, Essen 1994, ISBN 3-88474-123-3

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Franziska Gräfin Adelmann: Verschwunden – Vergessen? in Ludwigsburger Geschichtsblätter 36/1984

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