Kumulschaden

Kumulschaden

Der Kumulschaden ist die Summe von mehreren einzelnen, bei unterschiedlichen Versicherungsnehmern eingetretenen Schäden, die regional durch das gleiche Schadensereignis verursacht wurden. Hier werden die einzelnen Schadenereignisse je Versicherungsvertragsart gebündelt dargestellt.

Inhaltsverzeichnis

Außenwirkung

Mit großen Kumulschäden ist beispielsweise bei ausgedehntem Hochwasser zu rechnen. Um hier eine ausreichende Risikostreuung zu gewährleisten, müssen Risiken aus mehreren geographischen Regionen und unterschiedlichen Einzugsgebieten zusammengefasst werden; zur Erzielung größerer Risikokollektive sind Elementarschäden außerdem in der Regel als unabwendbare, nicht vorhersehbare Naturgewalt nur im Verbund versicherbar, d. h. bei gleichzeitiger Absicherung gegen Hochwasser, Erdbeben, Hagelschlag, Lawinen, u. a.
Siehe auch Elementarschaden-Rückversicherung.[1]

Kumulschadenexzedenten-Rückversicherung

In der Kumulschadenexzedenten-Rückversicherung trägt der Rückversicherer die Summe aller Schäden aus einem Schadenereignis (z.B. im Kraftfahrtkaskogeschäft alle durch einen Hagelschlag betroffenen Fahrzeuge eines Erstversicherers) ab dem Überschreiten der Priorität, soweit eine vertraglich vereinbarte Anzahl von Policen oder Risiken von diesem Ereignis im Zuge nicht proportionalen Rückversicherungsverträge überschritten wurde.[2]

siehe auch

Klumpenrisiko

Einzelnachweise

  1. Kumulschaden im Glossar des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
  2. Kumulschadenexzedent im Gabler Wirtschaftslexikon

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