- Anhängeleiter 12
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Anhängeleitern (kurz: AL) nach DIN 14703 sind Feuerwehranhänger mit einem Leiteraufbau. Sie werden hauptsächlich von kleinen Freiwilligen Feuerwehren eingesetzt, die zwar ein Hubrettungsgerät benötigen, aber keine Drehleiter finanzieren können.
Anhängeleitern können je nach Größe bis zu zwei Tonnen wiegen. Im Brandfall wird sie an ein Zugfahrzeug z. B. ein Löschfahrzeug, LkW oder Traktor angehängt, wobei die zulässige Höchstgeschwindigkeit für das Gespann meist weniger als 60 km/h beträgt. Falls kein Zugfahrzeug zur Verfügung steht, können sie allerdings auch von Hand zur Einsatzstelle gezogen werden.
Die Leiter wird nach Feuewehrdienstvorschrift mit 4 Feuerwehrleuten in Stellung gebracht. Hierzu muss das Fahrgestell zunächst waagerecht ausgerichtet werden. Damit soll ein sicherer Stand erreicht werden. Die vier Stützspindeln werden durch Unterlegplatten gesichert. Der Leiterpark wird in der Regel per Hand ausgefahren. In moderneren Anhängeleitern befinden sich auch immer häufiger Hilfsantriebe zu diesem Zweck. Manche Anhängeleitern sind auch mit zusätzlichem Zubehör wie z. B. einem Rettungsschlitten oder einem Rettungskorb ausgestattet. Die Abgabe von Wasser über die Leiterspitze darf nicht zu den Seiten erfolgen, da die Rückstellkräfte sonst den sicheren Stand der Leiter gefährden können.
Da das Instellungbringen der Leiter sehr viel Zeit benötigt, wird sie nur sehr selten bei einem regulären Feuerwehreinsatz eingesetzt. Sie finden überwiegend Verwendung als Arbeitsleiter.
In Deutschland verwendet werden die AL 10, AL 12, AL 14, AL 16, AL 18 (AL 16-4), AL 22 wobei die Zahl für die maximale Rettungshöhe angibt. Eingeklammert ist die Benennung nach Nennrettungshöhe und Ausladung entsprechend der von Drehleitern. In Deutschland und Österreich ist in der aktuellen Norm 14703 nur noch die AL 16-4 enthalten.
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