- Kurzzeitpflege
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Kurzzeitpflege steht für eine zeitlich begrenzte Pflege in Bezug auf
- Krankenpflege, siehe Pflegeversicherung
- die vorübergehende Unterbringung von Kindern bei Pflegeeltern, siehe Pflegeverhältnis
- die vorübergehende Unterbringung von pflegebedürftigen älteren Menschen in Alten- bzw. Pflegeheimen (beispielsweise zur Entlastung pflegender Familienangehöriger), siehe Altenpflege.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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