- Kämmerei
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Als Kämmerer bezeichnet man heute in Deutschland in einer öffentlichen Verwaltung den Fachbediensteten für das Finanzwesen. Dieser ist für die finanziellen Angelegenheiten einer Kommune verantwortlich und stellt unter anderem den Haushaltsplan auf. In süddeutschen Gemeinden ist dafür auch die Bezeichnung Stadtpfleger oder Gemeindepfleger gebräuchlich. Pendant bei Bundes- und Landesverwaltungen ist der Beauftragter für den Haushalt (BdH).
Des Weiteren sind der Kämmerei oft auch die Liegenschaftsabteilung und auch die Steuerabteilung (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer) angegliedert.
Historische Bedeutung
Der Begriff geht auf das Erzamt des Archicamerarius zurück und stammt vom etymologisch lateinischen Begriff camera = Schatzkammer ab. Im Mittelalter wurde mit dem Begriff Kämmerer ein Bediensteter fürstlicher Höfe bezeichnet, im Sinne eines Finanzbeamten. Später verlor er diese Funktion an den Schatzmeister. Ursprünglich hatte der Kämmerer eines der alten Hofämter inne. Der Landeskämmerer war in einigen Gegenden eine obrigkeitliche Person, welche für die herrschaftlichen Einnahmen einer ganzen Provinz verantwortlich gewesen ist.
Die Erzkämmerer der römisch-deutschen Kaiser führten im Wappen das Reichszepter. Bei einer Krönung trugen sie es dem neugekrönten König voran. Beim Krönungsmahl des Heiligen Römischen Reiches mussten sie außerdem dem König eine Schale Wasser und ein Tuch zum Händewaschen reichen. Diese symbolische Aufgabe wurde in späterer Zeit von Stellvertretern durchgeführt (siehe Erbamt). Der Erzkämmerer des Reiches war der Markgraf von Brandenburg.
Martin Luther übersetzte im Neuen Testament der Bibel den Titel des obersten Finanzbediensteten der äthiopischen Königin (Kandake) mit Kämmerer (Apostelgeschichte 8,26-40).
Siehe auch
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