Königsbann

Königsbann

Der Königsbann (lateinisch bannus, seltener bannum, von ahd. ban) ist die Regierungsgewalt eines Königs im Mittelalter.

Der Begriff Bann bezeichnet

  • das Gebot und das Verbot selbst
  • die für die Übertretung des Bannes festgelegten Strafen
  • den Bezirk, in dem der Bann galt

Der Königsbann wird in der Rechtsgeschichte nach seinen Funktionen unterteilt in

  • Heerbann (das Recht, das Heer aufzubieten),
  • Blutbann (Blutgerichtsbarkeit; hierunter fallen Hinrichtungen),
  • Friedensbann (der besondere königliche Schutz für Personen und Sachen),
  • Verordnungsbann (die Befugnis, Rechtsnormen zu erlassen) und
  • Verwaltungsbann (die ausführende Gewalt).

Per Bannleihe übertrug (verlieh) der König den Bann, vor allem den Blutbann, an Grafen oder Vögte zur Ausübung.

Siehe auch

Literatur

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Königsbann — Königsbann, 1) so v.w. Criminalgerichtsbarkeit; 2) so v.w. Landeshoheit; 3) so v.w. Oberacht, s.u. Acht 1); 4) im Mittelalter ein Strafgeld meist von 60 Schillingen an den Fiscus …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Königsbann — Königsbann, ursprünglich der obrigkeitliche Befehl des Königs, dann die auf die Übertretung des Befehls gesetzte Buße, endlich soviel wie die Banngewalt des Königs, s. Bann, S. 353 …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Königsbann — 1. Königsbann ist Königszwang. (S. ⇨ Kaiser 20.) – Graf, 29, 27. Mhd.: Königes bann das ist des königes gezwang. (Klingen, 225a.) 2. Königsbann kann niemand leihen als der König selber. – Graf, 558, 50. Manche Lehen können nur vom… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Königsbann, der — * Der Königsbann, des es, plur. inus. eine veraltete Benennung der obern oder peinlichen gerichtsbarkeit, des Halsgerichtes, weil es von dem Könige, d.i. dem Oberhaupte des Deutschen Reiches, zu Lehen rührete, und in dessen Nahmen gehandhabet… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Adel ohne Prädikat — Der Adel (lat.: nobilitas, althochdeutsch: Abstammung, Geschlecht) ist eine in den meisten Ländern Europas untergegangene privilegierte Gesellschaftsschicht. In feudalen Ständeordnungen war sie die herrschende soziale Schicht (Stand), gegründet… …   Deutsch Wikipedia

  • Adelige — Der Adel (lat.: nobilitas, althochdeutsch: Abstammung, Geschlecht) ist eine in den meisten Ländern Europas untergegangene privilegierte Gesellschaftsschicht. In feudalen Ständeordnungen war sie die herrschende soziale Schicht (Stand), gegründet… …   Deutsch Wikipedia

  • Adeliger — Der Adel (lat.: nobilitas, althochdeutsch: Abstammung, Geschlecht) ist eine in den meisten Ländern Europas untergegangene privilegierte Gesellschaftsschicht. In feudalen Ständeordnungen war sie die herrschende soziale Schicht (Stand), gegründet… …   Deutsch Wikipedia

  • Adelsfamilie — Der Adel (lat.: nobilitas, althochdeutsch: Abstammung, Geschlecht) ist eine in den meisten Ländern Europas untergegangene privilegierte Gesellschaftsschicht. In feudalen Ständeordnungen war sie die herrschende soziale Schicht (Stand), gegründet… …   Deutsch Wikipedia

  • Adelsgeschlecht — Der Adel (lat.: nobilitas, althochdeutsch: Abstammung, Geschlecht) ist eine in den meisten Ländern Europas untergegangene privilegierte Gesellschaftsschicht. In feudalen Ständeordnungen war sie die herrschende soziale Schicht (Stand), gegründet… …   Deutsch Wikipedia

  • Adelshaus — Der Adel (lat.: nobilitas, althochdeutsch: Abstammung, Geschlecht) ist eine in den meisten Ländern Europas untergegangene privilegierte Gesellschaftsschicht. In feudalen Ständeordnungen war sie die herrschende soziale Schicht (Stand), gegründet… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”