Kötter

Kötter
Kotten

Kötter, Köter, Köthner, Kötner, Kätner oder Kotsassen, vor allem in Preußen und Mecklenburg auch Kossaten, Kossater oder Kossäten waren Dorfbewohner, die einen Kotten bzw. eine Kate besaßen. Kötter können in Deutschland ab dem 14. Jahrhundert belegt werden.

Die Höfe der Kötter waren meist am Dorfrand angesiedelt oder von alten Höfen abgeteilt. Da der Ertrag häufig nicht für den Lebensunterhalt ausreichte, verrichteten sie meist zusätzlich handwerkliche Arbeiten oder arbeiteten im Tagesdienst auf Bauern- und Herrenhöfen. Ihr Landbesitz betrug meist eine achtel bis zu einer halben Hufe, sie besaßen wenig Vieh und höchstens ein Pferd.

„Ein Kossät musste als Gegenleistung für die Überlassung eines Hauses und eines Grundstücks für eigene Bewirtschaftung an den Grundherrn nicht nur Zinsen in bar und Naturalien (z. B. Hühner, Getreide) sondern auch ‚Hand- und Spanndienste‘ leisten, d. h. bei der Ernte helfen usw.“[1]

Im Regelfall besaß diese Kate einen kleinen Kohlgarten, der der Nebenerwerbslandwirtschaft diente. Die meisten Kätner hatten einen anderen Haupterwerb. Sie waren z. B. Lehrer, Handwerker oder Bauern, falls der Landbesitz ausreichte. Dieses Land war dann aber außerhalb der unter den Hufnern aufgeteilten Flur, auch hatten Kötter meist keinen Anteil an der Allmende.

In der sozialen ländlichen Hierarchie[2] standen sie unterhalb der Vollbauern, aber über den Büdnern, die lediglich Haus und Garten besaßen und als Handwerker arbeiteten, und über den Insten und Tagelöhnern.

Um die Mitte des 15. Jahrhunderts teilten sich, begünstigt durch das Anerbenrecht und das raschere Bevölkerungswachstum, die Kötter in Erbkötter und Markkötter. Die früheren, durch Teilung entstandenen Kötter hatten Haus und Hof stets im Dorf beziehungsweise innerhalb einer Bauernschaft, was aus Gründen der Schutz- und Nachbarschaftshilfe als unerlässlich angesehen wurde. Nun wurde irgendwo in der Mark, oft kilometerweit vom Dorf oder der nächsten Ansiedlung entfernt, kulturfähiger Boden, sei er noch so geringwertig, gerodet und in dessen Mitte ein Markkotten errichtet, der dem Markkötter zugeteilt wurde und wo er siedeln musste. Der Markkötter erhielt somit kaum noch einen Erbteil und stand in der Rangfolge unter dem Erbkötter. Im Gegensatz zu den Erben oder Altbauern erbte jedoch keiner dieser Gruppen den elterlichen Hof. Beide Gruppen der Kötter standen aber in der sozialen Hierarchie noch über den Heuerlingen, die meist rechtlich und wirtschaftlich noch stärker vom Vermieter des von den Heuerlingen bewohnten Heuerlingskotten abhängig waren.

Weblinks

Fußnoten

  1. http://historische-berufe.de/BERUFE/kossaet.html
  2. Vgl zum Beispiel August Haxthausen und Alexander Padberg: Die ländliche Verfassung in den Provinzen Ost- und Westpreußen. 1. Band, Königsberg 1839, S. 337 ff. (online).

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