- KüMo
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Ein Küstenmotorschiff (Kümo) ist ein motorisiertes, kleineres Frachtschiff zum Einsatz in küstennahen Gewässern und auf Flüssen zum Transport von Stück- und Schüttgut.
Inhaltsverzeichnis
Klassifizierung
Nach der Vermessung und Tragfähigkeit (Zuladefähigkeit) werden folgende Klassen unterschieden:
Schiffstyp Schiffsgröße in BRT Tragfähigkeit in tdw Kleines Küstenmotorschiff 299 650 Mittelgroßes Küstenmotorschiff 499 1.906 Großes Küstenmotorschiff 999 - 1.599 2.800 - 6.000 Geschichte
Küstenmotorschiffe gibt es, seitdem Dampfschiffe die Segelschiffe verdrängten. Zu dieser Zeit wurden teilweise Küstensegelschiffe mit Hilfsmotoren ausgerüstet, um als Küstenmotorschiffe eingesetzt zu werden. Sie wurden anfangs häufig aus Holz, später aus Stahl gebaut, in Zeiten knappen Stahls (Drittes Reich) auch als Betonschiffe.
In Deutschland wuchs die Bedeutung der Küstenmotorschiffe ab 1948. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs mussten alle damals noch vorhandenen deutschen Schiffe an die Alliierten abgeliefert oder unter deren Kontrolle gestellt werden. Der Neubau von Schiffen war bis 1948 gänzlich verboten. Ab 1948 durften wieder Küstenmotorschiffe bis zu einer Länge von 33,49 m gebaut werden. Diese Beschränkungen wurden bis 1951 schrittweise aufgehoben. Im Wechselverkehr See/Binnen fahren heute moderne Kümos im Regelverkehr (also nach Zeitplan) von den einzelnen Seehäfen über die Binnenwasserstraße zu den Binnenhäfen. Die Feederschiffe, welche als Zubringer und Verteiler für die großen Containerterminals in den Tiefwasser-Seehäfen eingesetzt werden, haben in den Seehäfen noch große Bedeutung.
Der Hauptwasserweg, der von Kümos befahren wird, ist der Rhein. Der Regelverkehr geht von allen Ostsee-/Nordseeanrainern über Rotterdam nach Duisburg, in wenigen Fällen weiter.
Eine Zeitungsmeldung wert war die Reise eines Seeschiffes (Kümo) nach Nürnberg.
Einige ältere, kleinere Küstenmotorschiffe sind vielfach umgebaut und werden als Fahrgast-Kabinenschiffe, Club-Diskotheken, Jugendheime und Museumsschiffe im Nahbereich der Seehäfen genutzt.
Wasserwege
Die Gesamtlänge der Binnenwasserstraßen in Deutschland beträgt 6.713 Kilometer. Sie stehen überwiegend unter Verwaltung des Wasser- und Schifffahrtsamtes.
Fahrregeln und die Rechtslage sind in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung beschrieben. Für den Rhein gilt die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, Mosel, Donau und Bodensee haben ebenfalls eigene Schifffahrtsordnungen. Auf dem Nord-Ostsee-Kanal sowie für die mündungsnahen Teilen der Elbe, der Weser und der Ems gilt abweichend die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
Siehe auch
Weblinks
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