- Kündigungsgeld
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Termingeld oder Termineinlagen sind Geldanlagen, die für eine befristete Zeit angelegt werden.
Es werden zwei Typen unterschieden:
- Festgelder, welche eine feste Laufzeit haben. Am Ende der Laufzeit können sie entweder als Sichteinlage weitergeführt werden oder aber prolongiert (verlängert) werden. Bei Prolongation gilt meist der aktuelle Zinssatz. Die Zinsen werden am Ende der Laufzeit gutgeschrieben.
- Kündigungsgelder haben eine festgelegte Kündigungsfrist. Eine Verfügung der Gelder ist damit erst nach Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist möglich. Beim Kündigungsgeld ist der Zinssatz variabel, sofern vertraglich nicht anders festgelegt. Die Zinsen werden nach Kündigung oder Fälligkeit gutgeschrieben.
Eine vorzeitige Verfügung über Termineinlagen ist in der Regel nicht möglich. Allerdings können die Einlagen beliehen werden. Viele Banken lassen jedoch aus Kulanz eine vorzeitige Verfügung gegen Zahlung von Vorschusszinsen zu.
Die Bedeutung von Termingeldern und insbesondere von Kündigungsgeldern ist stark zurückgegangen. Termingelder unterliegen (in der EU) der Mindestreservepflicht. Für Banken ergibt sich im Vergleich zu Sichteinlagen eine bessere Disponierbarkeit und eine bessere Verwertbarkeit für die Kreditvergabe.
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