- Künstlervermittlung
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Eine Künstleragentur oder Künstlervermittlung vermittelt als Dienstleister zwischen Künstlern (hauptsächlich Sänger, Musiker und Schauspieler) und deren Kunden (z. B. Veranstalter von kulturellen Events), wobei die Agentur einerseits Anfragen der Kunden bedient und andererseits die Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Vertragsabschlüsse für die Künstler übernimmt. Darüber hinaus übernehmen einige Künstleragenturen weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Organisation und Planung des kommenden Events.
Künstleragenturen arbeiten in der Regel mit freischaffenden Künstlern zusammen und haben nach abgeschlossenem Vertrag über die Betreuung eines Künstlers je nach Vertragslage rechtlichen Anspruch auf alleinige Vermittlung (Exklusivvertrag) von Engagements, wofür sie in der Regel auf Provisionsbasis (15 bis 20 % zzgl. Umsatzsteuer sind marktüblich) bezahlt werden. Der Künstler kann sich aber auch selbst vermarkten und/oder aber auch mehreren Künstleragenturen seine Vermittlungsrechte im Sinne eines nicht exklusiven Kontaktes übertragen. Im Gegensatz dazu sind bei Gastspieldirektionen meistens die Veranstalter und nicht die Künstler direkte Vertragspartner.
Siehe auch
Literatur
- „Konzertdirektionen und Künstlervermittlung“, in: Deutscher Musikrat (Hrsg.): Musik-Almanach 2007/08. Daten und Fakten zum Musikleben in Deutschland, Regensburg, ConBrio, 2006, S. 955–996.
Weblinks
- Künstlervermittlung der ZAV (ehemals ZBF)
- Konzertdirektionen und Künstlervermittlung in Deutschland (Liste des Deutschen Musikinformationszentrums
- Manuel Brug „Die unheimliche Macht“. Die Welt vom 30. Januar 2009
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