LAG Saarbrücken

LAG Saarbrücken

49.2292787.003697Koordinaten: 49° 13′ 45″ N, 7° 0′ 13″ O Das Landesarbeitsgericht Saarland ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit und das Landesarbeitsgericht (LAG) des Saarlandes.

Inhaltsverzeichnis

Gerichtssitz und -bezirk

Sitz des Gerichts ist die Landeshauptstadt Saarbrücken. Der Gerichtsbezirk erstreckt sich auf das Gebiet des gesamten Bundeslandes mit mehr als einer Million Einwohnern.

Gerichtsgebäude

Das Gericht ist im Gebäude Obere Lauerfahrt 10 untergebracht.

Geschichte

Seit 1918 gab es Kaufmanns- und Gewerbegerichte. Zum 1. Juli 1935 wurde das „Landesarbeitsgericht beim Landgericht Saarbrücken“ eingerichtet. Zum 1. April 1947 erfolgte durch die Rechtsanordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichtes und das Verfahren in Arbeitsstreitigkeiten auf der Basis des Kontrollratsgesetzes Nr. 21 die Errichtung eines Landesarbeitsgerichts als zweite Instanz mit nur einer Kammer. Ab 1. Januar 1948 war das Gericht mit allgemeinen Kammern und mit Fachkammern auf der Basis des § 17 ArbGG 1926 tätig.

Mit der französisch-saarländischen Justizkonvention wurde am 3. Januar 1948 ein französisch-saarländischer Senat des Appellationsgerichtshofes Saarbrücken in zweiter Instanz für Angelegenheiten zuständig, in denen die französische Gesetzgebung unmittelbar anwendbar oder zu berücksichtigen war. Zum 20. Mai 1953 wurde dieser Senat durch den Gerichtshof der französisch-saarländischen Union und den Obersten Gerichtshof der französisch-saarländischen Union abgelöst. Mit der Einführung des Arbeitsgerichtsgesetzes 1953 zum 1. Januar 1957 wurde der Revisionssenat beim Oberlandesgericht durch das Bundesarbeitsgericht abgelöst. Das letzte Revisionsurteil des saarländischen Revisionssenates in Arbeitssachen beim OLG erging am 16. Oktober 1957.

Die endgültige Eingliederung des Saarlandes in den Rechtsbereich der Bundesrepublik Deutschland erfolgte durch das Gesetz zur Einführung von Bundesrecht im Saarland vom 30. Juni 1959 mit Ablauf des 5. Juli 1959.

Über- und nachgeordnete Gerichte

Dem Landesarbeitsgericht Saarland ist das Bundesarbeitsgericht übergeordnet. Nachgeordnet sind die Arbeitsgerichte Neunkirchen, Saarbrücken und Saarlouis.

Leitung

Präsident des Landesarbeitsgerichts ist Volker Degel.

Siehe auch

Literatur

  • Kurt Pfeifer: Festschrift 50 Jahre saarländische Arbeitsgerichtsbarkeit 1947-1997. Ottweiler Druckerei und Verlag GmbH, ISBN 3-923755-53-8

Weblink


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