- LGD
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Loss Given Default (LGD) ist in der Kreditrisikosteuerung die Bezeichnung für die Verlustquote.
Der LGD ist neben der Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default; oder häufig kurz als "PD" bezeichnet) und dem Exposure at Default (= ausstehendes Obligo im Verzugsfall) maßgeblich für die Bestimmung des sog. Erwarteten Verlustes (Expected Loss; oder häufig kurz als "EL" bezeichnet) eines Kreditgeschäftes oder eines Kreditportfolios. Zur Ermittlung des LGD wird in der ex-ante Betrachtung der erwartete Verlust im Verzugsfall in Relation zum Exposure at Default gesetzt. Der Verlust muss nach der Definition von Basel-II dem "ökonomischen Verlust" entsprechen. In der ex-post Betrachtung wird hingegen aus den realisierten Kosten und Erlösen der LGD berechnet.
Einflussfaktoren für den "ökonomischen Verlust" sind:
- Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten
- Sonstige Erlöse (Zahlungen des Kreditnehmers, Zahlungen aus der Insolvenzquote)
- Interne und Externe Kosten
- Zeitliche Struktur von Kosten und Erlösen (barwertige Betrachtung auf den Ausfallzeitpunkt)
- Opportunitätskosten (Kosten für gebundenes Eigenkapital)
- Opportunitätserlöse (Steuerersparnisse)
- Kapitalverlust (Abschreibungen, Einzelwertberichtigungen)
- Barwertverluste bei Restrukturierung der Kreditengagements
Für ein Kreditinstitut ist eine eigene oder ein im Verbund mit anderen Kreditinstituten entwickelte LGD-Methodik Voraussetzung um den erweiterten Basel II Ansatz zu erreichen. (IRB)
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