- Anmerkung
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In den Geisteswissenschaften ist eine Anmerkung nicht etwa allgemein eine Bemerkung, sondern ein wissenschaftlicher Zusatz zu einer Textstelle. In der Regel geht es um einen Beleg, das heißt um die Angabe einer Quelle oder einen Literaturnachweis. Aus Gründen der Übersichtlichkeit möchte man die Anmerkung von der Darstellung (dem eigentlichen Text) trennen.
Der Ausdruck „(wissenschaftliche) Anmerkung“ fasst mehrere Formen (z. B. Fußnoten) und Inhalte (z. B. Literaturnachweise) zusammen. Die Gesamtheit der Anmerkungen in einer wissenschaftlichen Arbeit nennt man Anmerkungen, Anmerkungsapparat oder wissenschaftlicher Apparat.
Form
Eine Anmerkung kann realisiert werden durch:
- Klammern in der Darstellung, entweder direkt nach der betreffenden Stelle im Satz oder am Satzende oder am Absatzende;
- Marginalien (Randnoten); diese brauchen meist nicht einmal einen technischen Verweis (etwa ein Fußnotenzeichen), allerdings muss das Layout einen ausreichenden Rand bereithalten;
- Fußnoten; diese sind für den Leser am praktischsten, doch Verleger fürchten, dass sie ein breites Publikum vom Kauf des Buches abschrecken;
- Endnoten am Kapitel- oder Werkende; sie sind unpraktischer als Fußnoten, vor allem, wenn sie nach Kapiteln unterteilt werden;
- in elektronischen Texten auch als Hyperlink;
- durch einen Nachtrag am Ende eines Abschnitts oder am Ende des Werkes, beispielsweise mit Angabe der betreffenden Seiten, zu denen eine Anmerkung erfolgt.
Eventuell verwendet der Autor unterschiedliche Formen der Anmerkung für unterschiedliche Inhalte, z. B. Fußnoten für Sachkommentar und Endnoten für Literaturangaben.
Inhalt
In der Anmerkung steht zum Beispiel:
- ein Kommentar zum Text; dies wird je nach Kontext, Textform und Fachtradition unterschiedlich bewertet. In gewöhnlicher Sekundärliteratur sind solche Bemerkungen eher verpönt, bei einer Quellenedition ist ein klärender Sachkommentar hingegen ausdrücklich erwünscht;
- eine Erläuterung zur Quelle, eine kurze Diskussion der Forschung, oder aber der Hinweis auf alternative Deutungen (in Regel mit Literaturangabe); ferner Hinweise auf im Zusammenhang erwähnenswerte Werke;
- vor allem ein genauer Beleg für eine Aussage bzw. für ein Zitat:
- ein Literaturnachweis, also ein Verweis auf ein anderes Werk (der Sekundärliteratur), auf das man sich beruft;
- eine Quellenangabe, worunter streng genommen nur wirkliche Quellen zu verstehen sind (siehe: Quelle und Sekundärliteratur), nicht Literatur im Allgemeinen.
Manche Autoren gebrauchen in ihrem Werk durchgehend Nummern, die in eckigen Klammern hinter der betreffenden Textstelle stehen. Die Nummern verweisen nicht auf Fuß- oder Endnoten, sondern auf die Literatur am Ende des Werkes, wobei die genannten Publikationen durchnummeriert sind. Dies ist aber höchstens anzuraten bei Werken, die sich vor allem das Vorstellen der Literatur zu einem Thema zur Aufgabe gemacht haben. Anmerkungen mit genauen Literaturangaben werden dann zusätzlich beispielsweise in Klammern realisiert. So geht etwa die Buchreihe Oldenbourg Grundriss der Geschichte vor.
Generell sollte eine Anmerkung möglichst kurz gehalten sein, und in der Anmerkung sollte kein Inhalt (Kommentar, Interpretation, sachliche Zusatzinformation) stehen, der dem Leser nicht entgehen soll. Im Zweifel muss der Autor sich dafür entscheiden, den besagten Text in der eigentlichen Darstellung unterzubringen oder auf ihn zu verzichten. Streng genommen soll die Anmerkung nur dem Beleg dienen, nicht als Aufbewahrungsort für Material, das der Autor nicht zu selektieren weiß.
Anmerkungsapparat und übrige Teile der Arbeit
Je nach Wahl der Zitierweise bezieht sich der Anmerkungsapparat vor allem auf das Literaturverzeichnis. Bei der Wahl des Autor-Jahr-Systems (Harvard-Zitat) muss der Leser die Angaben aus den Anmerkungen im Literaturverzeichnis klar wiederfinden. Bei kürzeren Arbeiten (Artikel, Rezensionen) verzichtet man oft auf ein eigenes Literaturverzeichnis zugunsten vollständiger Angaben in den Anmerkungen.
Kategorien:- Wissenschaftspraxis
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