- LLM Eur.
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Der Master of European Laws bzw. Master of European and International Business Laws (von lat. legum magister europae, zu deutsch Magister des europäischen (und internationalen) Wirtschaftsrechts, kurz LL.M. Eur.) ist ein postgradualer akademischer Grad. Es handelt sich um eine besondere Art des aus dem englisch sprachigen Raum stammenden Master of Laws (LL.M.)-Abschlusses. LL.M. bedeutet legum magister, wobei die Abkürzung LL. für Rechte (Plural) steht.
Inhaltsverzeichnis
LL.M. und LL.M. Eur.
Der Schwerpunkt eines klassischen LL.M.-Programms liegt auf der Vermittlung eines komprimierten Einblicks in eine nationale Rechtsordnung, hinzu kommen rechtsvergleichende Elemente. Im Regelfall wird es in den meisten Ländern mit Common law (wie Großbritannien oder den USA) absolviert und kann dort die Zulassung zur Anwaltschaft erleichtern bzw. ermöglichen. Neben dieser fachlichen Komponente ist der LL.M. - gerade bei international tätigen Anwaltssozietäten - ein anerkannter Nachweis englischer Sprachkenntnisse. Er wird nicht selten als vergleichbar mit einer Promotion angesehen. Neben den angelsächsischen Ländern bieten auch deutsche und andere europäische Universitäten seit längerer Zeit Absolventen ausländischer Fakultäten einen LL.M.-Abschluss in der jeweiligen nationalen Rechtsordnung an.
Aufgrund des steigenden Bedarfs spezialisierter Juristen haben sich - neben den genannten LL.M.-Programmen - in den letzten Jahren vermehrt spezialisierende Studiengänge zu einzelnen Rechtsgebieten entwickelt. Sie stehen in- und ausländischen Absolventen gleichermaßen offen (Programme für Steuerrecht, Umweltrecht, Wirtschaftsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz, Wirtschaftsstrafrecht, Finanzrecht u. a.).
Das Europäische Masterstudium (LL.M. Eur.) hat eine betont internationale fachliche Ausrichtung und soll die im Studium (meist nur rudimentär) erworbenen Kenntnisse des europäischen Wirtschaftsrechts vertiefen, um eine spätere Praxistätigkeit in diesen Bereichen zu fördern (z. B. in europäischen Institutionen). In Anbetracht der vielfältigen Einflüsse des Gemeinschaftsrechts auf die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Zunahme grenzüberschreitender juristischer Sachverhalte kann das Aufbaustudium als sinnvolle Ergänzung zur klassischen Juristenausbildung angesehen werden, dessen fachliche Bedeutung aller Voraussicht nach weiter zunehmen wird. Es vermittelt unter anderem Inhalte aus dem Europarecht, dem Recht der europäischen Institutionen, dem Wettbewerbsrecht und gewerblichen Rechtsschutz, Umweltrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und dem internationalen Privat- und Verfahrensrecht). Zudem machen Kooperationen zwischen europäischen Hochschulen Studienaufenthalte im Ausland möglich.
Teilweise wird, trotz des eindeutigen Schwerpunktes im europäischen Recht, auf den Zusatz Eur. verzichtet. Beispiel hierfür ist der Master in European Law (LL.M.) (Diplôme d’études approfondies en droit Européen)des Europakolleg (College of Europe).
Studium
Das Aufbaustudium (die Regelstudienzeit beträgt meist zwei Semester) setzt einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss voraus (in der Regel Erstes Juristisches Staatsexamen bzw. vergleichbare Abschlüsse). Einige Ausbildungsordnungen sehen darüber hinaus eine Zulassungsbeschränkung vor, d. h. der Zugang ist nur bei Erfüllung bestimmter Mindestnotenerfordernisse möglich. Darüber hinaus wird nicht selten der Nachweis von guten Kenntnissen der englischen und/oder französischen Sprache oder vorangegangene Auslandsaufenthalte gefordert, um den internationalen Charakter des Studiums zu betonen - fremdsprachige Veranstaltungen sind keine Seltenheit. Während der zweisemestrigen Studiendauer werden in der Regel bestimmte Leistungsnachweise (z. B. Klausuren) gefordert. Darüber hinaus ist eine Magisterarbeit anzufertigen. Alternativ dazu können die Prüfungsleistungen auch aus Magisterarbeit und einer mündlichen Prüfung bestehen.
Folgende deutsche Universitäten bieten LL.M. Eur.-Studiengänge an: Europa-Institut der Universität des Saarlandes ("LL.M."), Universität Bremen, Universität Frankfurt am Main, Universität Göttingen („Magister Legum Europae“, MLE), Universität Leipzig, Ludwig-Maximilians-Universität München, Universität Passau, Universität Würzburg.
Benotung
Die Benotung erfolgt nach den lateinischen Begriffen: summa cum laude ('hervorragend'), magna cum laude ('sehr gut'), cum laude – ('gut'), bene ('befriedigend'), rite ('ausreichend'), insufficienter ('ungenügend', durchgefallen).
Gebühren
Die deutschen Fakultäten erheben für das europäische Magisterstudium in der Regel (noch) keine besonderen, d. h. über allgemeine Studiengebühren hinausgehenden Kostenbeiträge. Dies ist beim LL.M. im englischsprachigen Ausland grundlegend anders, Gesamtkosten von bis zu 30.000 Euro sind dort keine Seltenheit.
Magister Legum Europae
Der Magister Legum Europae (MLE), das Magisterstudium "Rechtsintegration in Europa" (in Göttingen) oder das Magisterstudium "Europäische Rechtspraxis - LL.M. Eur." (in Hannover) ist ein europäischer Magisterabschluss und trägt den stetig zunehmenden Auswirkungen der europäischen Integration auf die Rechtswissenschaften Rechnung.
Der Studiengang bereitet den Studenten auf eine internationale juristische Betätigung vor und vermittelt zusätzlich zu Kenntnissen des Europäischen Rechts auch solche des Rechts der verschiedenen europäischen Rechtsordnungen, unter Bezugnahme auf die sozialen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Für den Erwerb des MLE ist ein erfolgreich abgeschlossenes Grundstudium der Rechtswissenschaften an einer Universität eines Landes der EU oder der EFTA erforderlich. Ausländische Studierende werden nach Auswahl durch die Partneruniversitäten zugelassen. In Deutschland Studierende müssen für das Fach Rechtswissenschaften an der Universität Hannover immatrikuliert sein und studieren für ein akademisches Jahr – unterstützt durch ein ERASMUS-Stipendium – an einer der 30 Partneruniversitäten des Programms innerhalb der EU. Die Magisterprüfung beinhaltet eine schriftlich angefertigte Magisterarbeit und eine mündliche Prüfung. Die Anzahl der jährlich höchstens aufzunehmenden Bewerber und Bewerberinnen der Partneruniversitäten ist auf 46 pro Jahr limitiert.
Um den Grad eines Magister Legum Europae (einer Magistra Legum Europae) zu erlangen müssen – neben einem erfolgreich abgeschlossenem Grundstudium der Rechtswissenschaften – folgende Leistungen erbracht werden.
Erfolgreiche Teilnahme an 4 Kursen im Recht des Landes der besuchten Partneruniversität, 1 Kurs im institutionellen Europarecht, 1 Kurs in der Rechtsvergleichung und 1 Seminarschein, dessen Thematik sich mit dem Forschungsfeld der zu verfassenden Magisterarbeit decken muss. Zusätzlich muss die Magisterarbeit mit einem Umfang von ca. 80 Seiten angefertigt werden. Über die Magisterarbeit erfolgt eine 45 minütige Disputation vor einer dreiköpfigen Prüfungskommission, die aus mindestens zwei Universitätsprofessoren bestehen muss. Für die Magisterarbeit bekommt der Kandidat 6 Monate Zeit. Die im Ausland verbrachten Semester können sich die Teilnehmer zudem auf den sogenannten "Freischuss" anrechnen lassen. Der Erwerb des MLE ist jedoch auch ohne das erste juristische Staatsexamen möglich.
Eine Teilnahme ist möglich an folgenden Partneruniversitäten wie Universität Malta, Katholieke Universiteit Leuven, Universität Kopenhagen, Universität Turku, Universität Wien, Universität Le Havre, Universität Rouen, Cergy-Pontoise, Nationale und Kapodistrias-Universität Athen, Aristoteles-Universität Thessaloniki, Universität Complutense Madrid, Universität Hannover, Universität Leipzig, Panteion-Universität Athen, Universität Island, University College Dublin, Universität La Sapienza, Universität Oslo, Katholische Universität Portugal, Universität Saragossa, Universität Stockholm, Université Miséricorde de Fribourg, Reichsuniversität Groningen, University of Durham, Universität Strathclyde Glasgow, Universität Southampton, Universität Nottingham, Karls-Universität Prag, Maria-Curie-Skłodowska-Universität Lublin, Corvinus-Universität Budapest, Universität Vilnius.
Der Abschluss wird zudem an der Uni Göttingen angeboten, wo er allerdings nur in Verbindung mit dem ersten jur. Staatsexamen verliehen wird. Der MLE als das Ergänzungsstudium ist kein LL.M.-Studiengang. Als Aufbaustudiengang LL.M. Eur. ist er ein postgradualer Studiengang und orientiert sich am dualen Abschlusssystem i.S.d. Bologna-Prozesses.
Weblinks
- Infos zum MLE der Universität Hannover
- Infos zum MLE der Universität Göttingen
- Informationen zum Aufbaustudiengang Europäisches Recht der Universität Würzburg
Siehe auch
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