- Lademaßüberschreitung
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Als Lichtraumprofil wird eine definierte Umgrenzungslinie bezeichnet, die meist für die senkrechte Querebene eines Fahrweges (beispielsweise von Straßen oder Bahn-Gleisen) bestimmt wird. Mit dem Lichtraumprofil wird einerseits der „lichte Raum“ vorgeschrieben, der auf dem Fahrweg von Gegenständen freizuhalten ist, andererseits dient es auch als konstruktive Vorgabe für die Bemessung der vorgesehenen Fahrzeuge. Diese dürfen im Querschnitt nicht die vorgegebenen Grenzlinien überschreiten, wobei auch berücksichtigt werden muss, ob sie bei besonderer Länge auch in Kurven noch innerhalb des Lichtraumprofils bleiben.
Der verantwortliche Verkehrsträger (z. B. eine Bahngesellschaft) oder eine Behörde (z. B. das Eisenbahn-Bundesamt oder das Straßenbauamt) bestimmt für alle oder für ausgesuchte Teile des Verkehrswegenetzes die Gestalt und Maße des oder der Lichtraumprofile.
Das Lichtraumprofil wird nicht nur im engen Zusammenhang mit den Fahrzeugmaßen bestimmt, sondern auch mit Rücksicht auf weitere Sicherheitsabstände z. B. für Dienst- und Versorgungswege gegenüber elektrischen Anlagen sowie eventuell auch der freien Sicht auf Signale und weitere betriebliche Bedürfnisse.
Inhaltsverzeichnis
Eisenbahn
Der Regellichtraum ist der Platz, den alle angrenzenden Bebauungen entlang von Eisenbahngleisen mindestens freilassen müssen, damit sich alle Fahrzeuge gefahrlos bewegen können. Die Differenzen zwischen den Umgrenzungslinien ergeben den Sicherheitsabstand.
Früher fand sich zur Kontrolle auf allen Bahnhöfen eine Ladelehre (eine Konstruktion aus Flacheisen), die sich zur Überprüfung fertig beladener Güterwagen an das Gleis heranschwenken ließ und mit der das Lademaß kontrolliert wurde.
Über die bei regelspurigen Bahnen einzuhaltenden Höhen- und Breitenbeschränkungen gibt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) bindende Vorschriften.
Die meisten europäischen Regelspurbahnen, z. B. in Skandinavien, Benelux-Länder, Frankreich, Italien, Schweiz, Österreich, Ungarn, Polen, Tschechien oder Griechenland haben ein ähnliches Lichtraumprofil wie die deutschen Eisenbahnen. Innerhalb dieser Länder können fast alle Wagen, die dem UIC-Lichtraumprofil entsprechen, freizügig eingesetzt werden, was insbesondere im Fern- und Güterverkehr zu einer sehr abwechslungsreichen Fahrzeugmischung führt.
Für kleinere Lichtraumprofile sind z. B. Großbritannien, Irland und Japan bekannt. Durch den Eurotunnel kommen zwar regelmäßig englische Güterwagen nach Mitteleuropa, während viele in Mitteleuropa gebaute Wagen nicht nach England fahren können.
Größere Lichtraumprofile haben z. B. Finnland, Russland, die Ukraine, Weißrussland, die USA und Kanada. Aus Russland, Weißrussland und der Ukraine kommen zwar regelmäßig Schnellzugwagen nach Deutschland; dies sind aber speziell für den Einsatz nach Mitteleuropa gebaute Wagen, die dem hiesigen Lichtraumprofil entsprechen.
Bis vor wenigen Jahren verkehrten Großprofilschlafwagen auf einzelnen Strecken bis nach Berlin und zu Zeiten der Stationierung sowjetischer Truppen auch bis Wünsdorf, Schwerin, Dresden und Erfurt. Seit einiger Zeit verkehren schwedische Wagen mit dem dort üblichen Lichtraumprofil im Nachtzug mit LÜ über Sassnitz bis Berlin.
Lademaßüberschreitung
Eine Sendung mit Lademaßüberschreitung (Lü-Sendung) ist eine außergewöhnliche Sendung im Eisenbahnverkehr. Eine Sendung gilt als außergewöhnlich, wenn sie wegen äußerer Abmessungen, Gewicht oder auf Grund ihrer Beschaffenheit nur unter besonderen technischen oder betrieblichen Bedingungen befördert werden kann.
Definition
Sendungen mit Lademaßüberschreitungen - kurz auch Lü-Sendungen genannt - haben eine gemessene halbe Breite von mehr als 1575 mm und müssen von einer technischen Fachkraft überprüft werden.
Einteilung
Bei Lademaßüberschreitungen (kurz LÜ) gibt es besondere Verfahrensweisen. Bei der größtmöglichen Lademaßüberschreitung Dora wird z. B. das Gegengleis gesperrt und sind Kreuzungen nicht ohne weiteres möglich. Die verschiedenen LÜ werden mit Buchstaben bezeichnet und bedeuten im einzelnen:
- (a) LÜ Anton nur Höhenüberschreitung, ohne Maßnahmen für das Gegengleis
- z.B. Doppelstockwagen in einem normalen Wagenzug
- (b) LÜ Berta geringe Breitenüberschreitung, ohne Maßnahmen, siehe aber (c)
- lässt das Vorbeifahren regulärer Lü-Sendungen Anton und Berta im Nachbargleis zu.
- (c) LÜ Cäsar Breitenüberschreitung, Ausschluss von LÜ-Sendungen Berta oder Cäsar im Nachbargleis
- Es können im Nachbargleis nur noch Regelsendungen verkehren. Um einen Zusammenstoß mit einer anderen Lü-Sendung auszuschließen, wird hier betrieblich gesehen das Anbieten des Zuges notwendig.
- (d) LÜ Dora große Breitenüberschreitung, Sperrung des Nachbargleises
- Wird es auf Grund der extremen Breite nötig, vor dem Verkehren dieser Fahrzeuge das betroffene Nachbargleis zu sperren und von allen Fahrzeugen zu befreien.
Berechnung
S entspricht dem mittleren Gleisabstand, also gemessen von der Gleismitte des einen Gleises zur Gleismitte des nächsten Gleises. 1750 mm ist die reguläre halbe Breite eines Fahrzeuges bestehend aus 1575 mm, was dem Lademaß der DB AG entspricht, plus 75 mm als Zuschlag für den Bogenausschlag des Fahrzeuges in Kurven, plus weiterer 100 mm als Zuschlag für Betriebsunregelmäßigkeiten. Eine Regelsendung, aber auch die Lü-Sendung Anton, hat folglich nie eine halbe Breite über 1750 mm. Als Lü-Berta bezeichnet man ein Fahrzeug, wenn es eine halbe Breite zwischen 1750 mm und S/2 hat. Zur Gruppe Lü-Cäsar zählen alle Fahrzeuge mit einer halben Breite von S/2 bis S-1750 mm. Alles, was das Maß S-1750 mm übersteigt, ist eine Lü-Dora.
Kennzeichnung
Alle außergewöhnlichen Sendungen, auch Lü-Sendungen, werden speziell gekennzeichnet. Dies geschieht durch einen blauen Zettel (Muster U) im Zettelhalter des Wagens, dem Frachtbrief wird das passende Gegenstück, der kleine blaue Zettel beigefügt und in der Wagenliste wird in der Spalte 10 unter Bemerkungen "Lü" eingetragen.
U-Bahnen
Das Lichtraumprofil von U-Bahnen unterliegt eigenen Standards und ist oft schmaler als bei bei Vollbahnen. Insbesondere bei Tunnelstrecken senkt ein kleineres Lichtraumprofil die Baukosten erheblich. Viele ältere U-Bahnen, z. B. die Londoner U-Bahn, haben ein kreisförmiges Lichtraumprofil, da dieses sehr einfach mit Tunnelbohrmaschinen hergestellt werden kann.
Straßenverkehr
Im Straßenverkehr betrifft das Lichtraumprofil alle Arten der Verkehrswege, also Wege für den Fußgängerverkehr, den Fahrradverkehr und den Autoverkehr. Das Lichtraumprofil ist der Raum, der freigehalten werden muss, um den Verkehr zu ermöglichen, und ist − je nach Art des Verkehrs − unterschiedlich hoch und breit. So ist in Deutschland über einem Fußgängerweg ein Raum von mindestens 2,5 m Höhe freizuhalten, über einer Straße für den Autoverkehr von mindestens 4,5 m.
Innerhalb des Lichtraumprofils ist nur die allgemeine Nutzung der Straße möglich, das heißt, dass hier nur der stehende und der fließende Verkehr zugelassen sind. Alle anderen Nutzungen (Straßencafés, Baugerüste, Verkaufswagen, Musizieren u. a.) gelten daher als Sondernutzung und brauchen eine Genehmigung, die in der Regel bei der Stadt oder Gemeinde zu beantragen ist.
Auch Gebäudeteile dürfen nicht in das Lichtraumprofil hineinragen. Es gibt geringe Ausnahmen bei Erkern u. a., die im jeweils geltenden Bebauungsplan oder Sondernutzungssatzung verzeichnet sind.
Achterbahnen
Auch bei Achterbahnen wird das Prinzip des Lichtraumprofils verwendet. Im Gegensatz zur Eisenbahn ist hier das Lichtraumprofil allerdings dynamisch. Meist werden alle theoretischen Bewegungen des Fahrgastes während der Fahrt beachtet. In der Regel sind dies die Bereiche über und neben dem Achterbahnwaggon, welche der Passagier mit seinen Armen und Händen erreichen kann. Nach dem Bau einer Achterbahn wird die Strecke häufig mit einer Lichtraumschablone ausgemessen um Kollisionen mit Gelände oder anderen Streckenabschnitten zu vermeiden.
Anzumerken ist, dass das Lichtraumprofil hier nicht alle Eventualitäten abdecken kann und es in diversen Bahnen durchaus möglich ist beispielsweise an Vegetation während der Fahrt heranzureichen. Aus diesem Grund ist es in den Nutzungsbedingungen einer Bahn meist untersagt seine Arme und/oder Beine aus dem Wagen zu strecken.
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