- Landerecht
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Ein Slot bezeichnet in der Luftfahrt ein Zeitfenster, während dessen eine Fluggesellschaft einen Flughafen zum Starten oder Landen eines Flugzeugs benutzen kann.
Die Anzahl der verfügbaren Slots ist abhängig von der Kapazität eines Flughafens, die u. a. von Art und Anzahl der Start- und Landebahnen, von Art und Dauer der Passagierabfertigung, Wetterbedingungen, und von zeitlichen oder räumlichen Flugverboten abhängt.
Die Notwendigkeit der koordinierten Vergabe von Slots besteht für Flughäfen, bei denen mehr Flugbewegungen nachgefragt werden als aufgrund der Kapazität möglich sind und die daher voll ausgelastet sind. Beispiele für solche vollkoordinierten Flughäfen sind London Heathrow und Paris Charles de Gaulle. In Deutschland werden die Flughäfen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München und Stuttgart koordiniert. Die zu vergebende Slotkapazität wird durch sogenannte Eckwertsysteme definiert.
Slots bilden eine zentrale Grundlage für die Flugplanerstellung von Fluggesellschaften, da ohne die passenden Start- und Lande-Slots kein Flug durchgeführt werden kann.
Slots werden von den zumeist im Rahmen einer staatlichen Behörde organisierten Flughafenkoordinatoren für jeweils eine Saison (Sommersaison 30 Wochen, Wintersaison 22 Wochen) vergeben. Für einen täglichen Liniendienst sind 14 Slot-Serien notwendig, da je 1 Slot für Abflug- und Anflug an sieben Wochentagen benötigt wird. Nach der Vergabe können die Slots im Verhältnis 1 zu 1 zwischen den Fluggesellschaften getauscht, nicht aber verkauft werden. Nutzt eine Fluggesellschaft die jeweilige Slot-Serie für einen Liniendienst zu mindestens 80 %, so hat sie Anrecht auf den gleichen Slot in der nächsten gleichwertigen Flugplanperiode (Sommer- bzw. Wintersaison). Dieser Anspruch wird auch als "Großvaterrecht" bezeichnet.
In Europa ist die Slotvergabe in der EU-Verordnung (EWG) Nr. 95/93, zuletzt ergänzt durch die EU Verordnung (EG) 793/2004, geregelt. Weltweite Geltung haben die IATA Worldwide Scheduling Guidelines.
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