- Landesflagge Rheinland-Pfalz
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Die Landesflagge zählt ebenso wie das Landeswappen seit 1948 zu den Hoheitszeichen von Rheinland-Pfalz und dient gleichermaßen als Landesdienstflagge.
Das Landeswappen ist bis zur Hälfte des roten Querstreifens übergreifend der deutschen Trikolore aufgelegt und befindet sich in der oberen Ecke an der Stange. Die Landesflagge wird von Behörden und Bürgern gleichermaßen genutzt und in ihrer Funktion als Landesdienstflagge üblicherweise neben der Flagge Deutschlands und der Europäischen Union gehisst.
Die Farben lassen sich einerseits aus den Farben des Landeswappens herleiten. Zum anderen kennzeichnen sie das Land Rheinland-Pfalz als Bundesland und erinnern zugleich daran, dass die demokratische Tradition der deutschen Farben nach dem Hambacher Fest am 27. Mai 1832 die schwarz-rot-goldenen Farben zum ersten Male bei einer großen Massenveranstaltung geführt wurden. Eine Originalfahne von damals steht heute im Plenarsaal des Landtages von Rheinland-Pfalz im Deutschhaus Mainz.
Aus diesem Grund befindet sich das Landeswappen im Obereck und nicht wie bei den Flaggen des Saarlandes und Niedersachsens in der Mitte.
Weblinks
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Weitere Artikel: Bundespostflagge | Schwarz-Rot-Gold | Flaggen der nationalen Minderheiten in Deutschland
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