- Landesforstinventar
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Wald- oder auch Forstinventuren werden durchgeführt, um großräumige Waldverhältnisse und forstliche Produktionsmöglichkeiten zu erfassen. Die Inventur erfolgt stichprobenartig, meist in ausgesuchten Probekreisen. Hierbei werden zum Beispiel Baumarten, Altersstrukturen, Wachstums- und Besitzverhältnisse sowie Holzvorräte erfasst. Durch wiederholte Durchführungen nach bestimmten Zeitintervallen können auch Aussagen über Waldentwicklungen gemacht werden. Die Ergebnisse sind Grundlage für forst-, handels- und umweltpolitische Planungen und Entscheidungen. Zu unterscheiden hiervon ist die Forsteinrichtung, bei der es sich um eine Art Waldinventur auf betrieblicher Ebene handelt.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Bereits 1970/71 wurde in Bayern eine erste Bundesland betreffende Waldinventur durchgeführt. 1986 bis 1989 erfolgte dann eine bundesweite Inventur, die nach der Deutschen Wiedervereinigung in den Jahren 2001 bis 2003 wiederholt wurde. Eine dritte Bundeswaldinventur ist in den Jahren 2011 und 2012 vorgesehen.
Österreich
In Österreich werden seit 1961 auf einem systematischen Stichprobennetz Erhebungen durchgeführt. Neben ökonomischen Kennzahlen werden schwerpunktmäßig auch ökologische Parameter erhoben. Die erste Folgeerhebung erfolgte 1986/90, weitere 1992/96 und 2000/02. Die Österreichische Waldinventur wurde bis 1990 als Forstinventur bezeichnet.
Schweiz
Der Schweizerische Bundesrat beschloss 1981 die Durchführung eines ersten Landesforstinventars (LFI). 1993 wurde die gesetzliche Grundlage für die Durchführung auch im Bundesgesetz über den Wald (Artikel 33) verankert.
Die Aufnahmen wurden 1983-85 (LFI1), 1993-95 (LFI2) und 2004-2007 (LFI3) durchgeführt. Bei der LFI3 wurde verstärkt auch die waldnahe Landschaft einbezogen.
Weblinks
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