Landesforstmeister

Landesforstmeister

Oberförster und Forstmeister sind historische Bezeichnungen für die Leiter eines Forstamtes. Sie traten im 16. Jahrhundert allmählich in Erscheinung. Dieses geschah mit der Ausbildung einer landesherrlichen Forstorganisation und einer wenigstens anteiligen Besoldung von Forstbediensteten. Regional (z. B. im Königreich Hannover) wurde auch der Begriff reitender Förster verwendet.

Gemeint waren mit all diesen Titeln zumeist Forstleute in leitenden Positionen, vergleichbar dem heutigen höheren Dienst innerhalb der Verwaltungen. Als historische Vertreter seien genannt Hans Carl von Carlowitz, Johann Georg von Langen. War „Forstmeister“ anfangs Titel für einen Inspektionsbeamten mit zumeist großem Einfluss auf die jeweilige örtliche Verwaltung, wurden um die Wende zum 20. Jahrhundert erst in Preußen und einigen anderen deutschen Staaten die vormaligen Oberförster zu Forstmeistern ernannt, ohne dass sich jedoch etwas an ihrer Tätigkeit änderte. In Bayern allerdings war „Forstmeister“ bereits seit 1885 Amtsbezeichnung für alle Revierverwaltungsbeamten, was später auch die anderen Länder übernahmen. Zuletzt war Forstmeister dann die Bezeichnung für einen Beamten des höheren Forstdienstes. Die Rangfolge reichte vom Forstmeister über den Oberforstmeister bis hin zum Landforstmeister und Oberlandforstmeister. Letztere Titel waren den leitenden Beamten an der Spitze der Forstverwaltung, etwa innerhalb der Ministerien, vorbehalten. So trug der Chef der Hessischen Landesforstverwaltung noch bis in die 1980er-Jahre hinein die Amtsbezeichnung „Landesforstmeister“ (vgl. Hans Joachim Fröhlich).

Die Benutzung der Begriffe in der Forstpraxis ist heute ansonsten eher ungewöhnlich. So schreiben Karl Hasel und Ekkehard Schwartz[1]: „Die typisch forstlichen Dienstbezeichnungen (Revierförster, Oberförster, Forstmeister usw.) sind weitgehend beseitigt und denen anderer Verwaltungen angepasst worden.

Die heutigen Amtsbezeichnungen lauten daher analog zu den übrigen Beamtenlaufbahnen des höheren Dienstes

  • Forstreferendar/Forstratanwärter
  • Forstassessor/Forstrat zur Anstellung (Abkürzung „z. A.“),
  • Forstrat
  • Oberforstrat (oder Forstoberrat)
  • Forstdirektor
  • Leitender Forstdirektor.


Dienstgradabzeichen der Bundesforstverwaltung (Aufschieblinge)


Dienstgradabzeichen der Bundesforstverwaltung (Schulterstücke)

Der Oberförster in der DDR

In der Forstwirtschaft der DDR bestand bis 1991 ein hierarchisches Dienstgradsystem, das in der Praxis jedoch in den letzten Jahrzehnten sehr gelockert war. Oberförster war einerseits die Berufsbezeichnung desjenigen, der die Oberförsterei, also einen Forstbezirk mit durchschnittlich fünf Revieren, leitete. Andererseits war Oberförster auch ein Dienstgrad. Den Dienstgrad Oberförster trugen auch viele ältere Revierförster, während die Oberförster oftmals den Dienstgrad des Forstmeisters innehatten.
Bei der persönlichen Anrede wurden keine Rangbezeichnungen verwendet.

Alle Angestellten der Forstwirtschaft, auch die Waldarbeiter, hatten das Recht eine Forstuniform zu tragen. Das Dienstrangsystem war folgendes:

  • Forstlehrling, Forstarbeiter, Forstfacharbeiter und Brigadeleiter (in der Praxis wurden diese Begriffe jedoch nicht als Dienstrang genutzt)
  • Forstanwärter der Fachschulen, Forstanwärter der Sektion Forstwirtschaft, Förster (in der Praxis theoretisch für Forstwirtschaftsmeister), Revierförster, Oberförster, Hauptförster (erst in den 1980er Jahren eingeführt), Forstmeister, Oberforstmeister, Landforstmeister, Oberlandforstmeister, Oberstlandforstmeister, Generalforstmeister.

Dienstgradabzeichen Staats- und Militärforstwirtschaft der DDR

Der Forstmeister in Österreich

Den Titel Forstmeister trägt in Österreich ein Absolvent eines forstwirtschaftlichen Studiums der die entsprechenden Zulassungsprüfungen für den Forstdienst bestanden hat. Das österreichische Forstgesetz sieht ab bestimmten Betriebsgrössen einen Forstmeister als Betriebsleiter zwingend vor.

Einzelnachweise

  1. Karl Hasel, Ekkehard Schwartz: Forstgeschichte. Ein Grundriss für Studium und Praxis, Kessel, Remagen 2002, ISBN 3-935638-26-4 2002 (S. 192)

Literatur

  • Brandenburgisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten (Hrsg.): In Verantwortung für den Wald - Die Geschichte der Forstwirtschaft in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR; Potsdam; 1998; 516 S.

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