Landesparlamente

Landesparlamente
Größte Fraktion in den Landesparlamenten. Punkte in Ostdeutschland: Zweitgrößte Fraktion. Schwarz: CDU/CSU. Rot: SPD. Violett: Linke. Stand: 25. Februar 2008.

Landesparlament ist der Sammelbegriff für die Parlamente der Länder der Bundesrepublik Deutschland. Im Grundgesetz (Art. 28, 54) werden die Landesparlamente allgemein als Volksvertretungen der Länder angesprochen.

In den Flächenländern heißt das Landesparlament Landtag. Die Zusammensetzung der Landtage wird in Landtagswahlen festgelegt, die Wahlperiode liegt je nach Land bei 4 bzw. 5 Jahren. In den Stadtstaaten existieren statt Landtag andere Bezeichnungen: Abgeordnetenhaus in Berlin und Bürgerschaft in Bremen und Hamburg. Der gewählte Abgeordnete eines Landesparlamentes wird als Mitglied des Landtages (MdL) bzw. Mitglied des Abgeordnetenhauses (MdA), der Bremischen Bürgerschaft (MdBB) oder der Hamburgischen Bürgerschaft (MdHB) bezeichnet.

Hauptaufgaben des Landesparlaments sind die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Landesgesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes.

Inhaltsverzeichnis

Landesparlamente in Deutschland

Land Volksvertretung Nächste Wahl
Land Baden-Württemberg Landtag von Baden-Württemberg voraussichtlich 2. Quartal 2011
Freistaat Bayern Bayerischer Landtag voraussichtlich 3. Quartal 2013
Land Berlin Abgeordnetenhaus von Berlin voraussichtlich 3. Quartal 2011
Land Brandenburg Landtag Brandenburg 27. September 2009
Freie Hansestadt Bremen Bremische Bürgerschaft voraussichtlich 2. Quartal 2011
Freie und Hansestadt Hamburg Hamburgische Bürgerschaft voraussichtlich 1. Quartal 2012
Land Hessen Hessischer Landtag voraussichtlich 1. Quartal 2014
Land Mecklenburg-Vorpommern Landtag Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich 3. Quartal 2011
Land Niedersachsen Niedersächsischer Landtag voraussichtlich 1. Quartal 2013
Land Nordrhein-Westfalen Landtag Nordrhein-Westfalen voraussichtlich 2. Quartal 2010
Land Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfälzischer Landtag voraussichtlich 2. Quartal 2011
Land Saarland Landtag des Saarlandes 30. August 2009
Freistaat Sachsen Sächsischer Landtag 30. August 2009
Land Sachsen-Anhalt Landtag Sachsen-Anhalt voraussichtlich 2. Quartal 2011
Land Schleswig-Holstein Landtag Schleswig-Holstein voraussichtlich 2. Quartal 2010
Freistaat Thüringen Thüringer Landtag 30. August 2009

Wahlen

Wahlmodus

Plenarsaal des Niedersächsischen Landtages

Der Wahlmodus hängt im Einzelnen vom jeweiligen Land ab. Alle Landeswahlgesetze sehen jedoch (im Wesentlichen) ein Verhältniswahlsystem vor.

Das Land Bremen ist in zwei Wahlbereiche (Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven) aufgeteilt, auf die die Fünf-Prozent-Hürde getrennt Anwendung findet und zwischen denen kein Verhältnisausgleich stattfindet.

Jedes Land ist in Wahlkreise (nicht identisch mit den Landkreisen) eingeteilt, und diese Wahlkreise wiederum in Stimmbezirke, die über jeweils ein Wahllokal verfügen.

Außer in Bremen, Hamburg und dem Saarland wird in jedem Wahlkreis ein Abgeordneter direkt in den Landtag gewählt. Daneben gibt es noch die Landesliste einer jeden Partei, von welcher Abgeordnete in den Landtag gelangen, wenn eine Partei mehr im prozentualen Gesamtergebnis beteiligt ist als durch ihre gewonnenen Direktmandate bereits reflektiert ist (siehe auch: Überhangs- und Ausgleichsmandat).

Bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg entscheidet sich der Wähler mit einer Stimme sowohl für einen Kandidaten als auch dessen Landesliste, wobei die Liste nach den Stimmergebnissen der Kandidaten in ihren Wahlkreisen gebildet wird. In Bremen und im Saarland gibt es nur eine reine Listenwahl. In den anderen Bundesländern gibt es wie bei der Bundestagswahl zwei separate Stimmen für Direktmandat und Landesliste, wobei in Bayern Erst- und Zweitstimmen für die Berechnung der Sitzverteilung zusammengezählt werden.

Ein Volksentscheid vom 13. Juni 2004 in Hamburg führte in der Hansestadt zur Ablösung der reinen Listenwahl durch ein neues Wahlsystem. Es wurde erstmals bei der Bürgerschaftswahl am 24. Februar 2008 verwendet, gibt den Wählern mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Bürgerschaft und beinhaltet eingeschränkt offene Listen in Mehrmandatswahlkreisen.

Wahlergebnisse

Wahltermine

Die Wahltermine werden vom Landtag oder vom Landesinnenministerium festgelegt. Dafür gibt es bei regulären Neuwahlen ein vorgegebenes Zeitfenster. Für „vorgezogene Neuwahlen“ wird ein Beschluss des Landtages, des Landtagspräsidenten oder des Ministerpräsidenten auf Auflösung des Landtages bzw. vorzeitige Beendigung der Wahlperiode benötigt. Gewählt wird regelmäßig an einem Sonntag; häufig sehen die Wahlgesetze auch allgemeine Feiertage als Möglichkeit vor.

Kritik an Wahlterminen

Vereinzelt wird Kritik an der Anzahl der Wahltermine in Deutschland und der Dauer der Wahlperioden laut, da der Bundesrat in einem hohen Maß auch an der Gestaltung der Bundespolitik beteiligt ist. Häufige Wahlen führen in den Augen der Kritiker zu einem „Dauerwahlkampf“, der die Politik lahmlege. Als Lösung wurde häufig gefordert, die Wahlperioden zu verlängern. Inzwischen gibt es in allen Flächenländern und dem Stadtstaat Berlin eine fünfjährige Wahlperiode. Lediglich in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg wird alle vier Jahre gewählt. Ein anderer Vorschlag ist die Gleichtaktung der Wahltermine aller deutschen Bundesländer mit außerplanmäßigen Wahlterminen nur bei Koalitionsbrüchen. Dies würde zu verkürzten Wahlperioden in den betroffenen Ländern führen, die nur bis zum nächsten Takt reichen würden. Dazu müsste der verfassungsmäßige Status der Bundesländer geändert werden. Die Realisierung dieses Vorschlages erscheint jedoch zweifelhaft. Derzeit wird in folgenden Bundesländern gleichzeitig gewählt:

Statistiken deutscher Landesparlamente

Frauenanteil

Anteil der weiblichen Landtagsabgeordneten in den einzelnen Landesparlamenten:

(Stand – wenn nicht ausdrücklich erwähnt – Januar 2003):

  • Baden-Württemberg (5. Juli 2006): 23,7 %
  • Bayern (21. September 2003): 26,7 %
  • Berlin: 33,3 %
  • Brandenburg: (26. Januar 2006) 43,0 %
  • Bremen: 45,0 %
  • Hamburg (29. Februar 2004): 33,9 %
  • Hessen (2. Februar 2003): 30,9 %
  • Mecklenburg-Vorpommern (13. Mai 2007): 25,4 %
  • Niedersachsen (2. Februar 2003): 33,3 %
  • Nordrhein-Westfalen (22. Mai 2005): 28,7 %
  • Rheinland-Pfalz: 31,7 %
  • Saarland: 33,3 %
  • Sachsen: 35,0 %
  • Sachsen-Anhalt: 31,3 %
  • Schleswig-Holstein: 37,1 %
  • Thüringen: 34,1 %

Literatur

  • Siegfried Mielke/Werner Reutter: Länderparlamentarismus in Deutschland. Geschichte – Struktur – Funktionen, Wiesbaden 2004, ISBN 3-8252-8255-4 oder ISBN 3-8100-3893-8

Siehe auch

Weblinks

Landtage

Baden-Württemberg: http://www.landtag-bw.de
Bayern: http://www.bayern.landtag.de
Berlin: http://www.parlament-berlin.de
Brandenburg: http://www.landtag.brandenburg.de
Bremen: http://www.bremische-buergerschaft.de
Hamburg: http://www.hamburgische-buergerschaft.de
Hessen: http://www.hessischer-landtag.de
Mecklenburg-Vorpommern: http://www.landtag-mv.de
Niedersachsen: http://www.landtag-niedersachsen.de
Nordrhein-Westfalen: http://www.landtag.nrw.de
Rheinland-Pfalz: http://www.landtag.rlp.de
Saarland: http://www.landtag-saar.de
Sachsen: http://www.landtag.sachsen.de
Sachsen-Anhalt: http://www.landtag.sachsen-anhalt.de
Schleswig-Holstein: http://www.sh-landtag.de
Thüringen: http://www.landtag.thueringen.de

Wahlen


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