- Landesparteileitung
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Ein Landesparteiobmann ist der Parteichef einer österreichischen Politischen Partei auf der Ebene eines Bundeslandes, insbesondere in den Organisationen der ÖVP und der FPÖ. Bei der SPÖ ist die entsprechende Bezeichnung Landesparteivorsitzender.
Landesobleute haben den Vorsitz am Landesparteitag, in der Landesparteileitung, im Landesparteivorstand und im Landesparteipräsidium. Sie vertreten die Partei nach außen, wie überhaupt in allen Angelegenheiten, die nicht durch spezielle Bereichssprecher abgedeckt sind.
Der Landesparteiobmann beruft ordentliche Landesparteitage ein, ihm obliegt die Vorbereitung der Sitzungen des Landesparteivorstandes sowie die Durchführung seiner Beschlüsse. Ihm obliegt ferner die Aufsicht über die gesamte Parteitätigkeit. Er kann daher im Rahmen der Beschlüsse der Landesparteileitung, des Landesparteivorstandes und des Landesparteipräsidiums allen Mitgliedern und Funktionären, wie auch den Angestellten der Landespartei, Weisungen erteilen und bei Gefahr in Verzug vorläufige Maßnahmen treffen, die der unverzüglich einzuholenden Bestätigung durch die Landesparteileitung bzw. den Landesparteivorstand bedürfen
Ihm obliegt auch die Aufnahme von Angestellten, insbesondere des Landesgeschäftsführers, im Einvernehmen mit dem Landesparteivorstand.
Siehe auch: Parteichef, Parteipolitik
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