- LandesschülerInnenvertretung NRW
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Die landesweite Vertretung der Schülerinnen und Schüler Nordrhein-Westfalen (kurz LSV, Eigenschreibweise LandesschülerInnenvertretung), vertritt die Interessen der knapp 3 Millionen Schüler in Nordrhein-Westfalen. Grundlage ihrer Arbeit ist das NRW-Schulgesetz.
Aufgaben
Primärer Zweck der überörtlichen Schülervertretungsarbeit (SV-Arbeit) ist die Unterstützung der örtlichen Schülervertretungen (SVen) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Schulmitwirkungsgesetz. Darüber hinaus versteht die LSV NRW sich als Vertreter der Schülerinnen und Schüler und sieht als ihre Hauptaufgaben die regelmäßige Vernetzung der Zusammenarbeit von regionalen Zusammenschlüssen der Vertretungen für Schüler sowie die Interessenvertretung von Schülern gegenüber dem jeweiligen Schul- oder Bildungsministerium (Kultusministerium), den im Landtag vertretenen Parteien und anderen Organisationen, an.
Struktur und Organe
Die LSV Nordrhein-Westfalen ist eine Vertretung für alle Schularten, also von 3267 Grundschulen, 704 Hauptschulen, 557 Realschulen, 629 Gymnasien, 220 Gesamtschulen, 50 Waldorfschulen, 414 Weiterbildungs- und Berufskollegs, 730 Förderschulen und 36 Schulen für Kranke, also insgesamt von 6571 Schulen.
Sie besteht aus folgenden Organen:
- Landesdelegiertenkonferenz
- Landesvorstand
- Landessekretariat
- LandesverbindungslehrerInnen
- Finanzausschuss
Die Landesdelegiertenkonferenz (kurz LDK) ist das oberste beschlussfassende Gremium der LSV Nordrhein-Westfalen. Sie beschließt die Richtlinien der LSV und entscheidet endgültig über alle ihre Angelegenheiten. Auf der LDK sind die Delegierten der Bezirksschülervertretungen (BSV) stimmberechtigt, wobei jede BSV je angefangene 15000 Schüler ein Mandat hat. Die LDK tagt drei mal im Jahr für jeweils 3 Tage.
Die Bezirksschülervertretungen sind die Zusammenschlüsse der Schülerinnen und Schüler in den Kreisen oder kreisfreien Städten. Bei den Sitzungen der Bezirksschülervertretungen haben die einzelnen Schulen i.d.R. je angefangene 250 Schüler einen Delegierten.
Der Landesvorstand besteht aus bis zu 10 von der LDK gewählten Schülerinnen und Schülern, wovon mindestens 5 weiblich sein müssen. Dazu kann der Landesvorstand weitere Schülerinnen und Schüler zur Unterstützung seiner Arbeit kooptieren.
Das Landessekretariat unterstützt den Landesvorstand bei seiner Arbeit und betreut das Büro der LSV NRW. Die Landesverbindungslehrer haben innerhalb des Verbandes beratende Funktion.
Der Finanzausschuss (Eigenname: LandesschülerInnenvertretung Nordrhein-Westfalen - Der Finanzausschuß e.V.) ist ein eigenständiger Verein, der die Finanzen der Landesschülervertretung NRW verwaltet. Mitglied im Finanzausschuss sind die 10 Landesvorstandsmitglieder, bis zu 4 Landesverbindungslehrer und bis zu 2 weitere von der LDK gewählte Schüler. Der Finanzausschuss wählt eine Geschäftsführung (Vorstand des Vereins im Sinne des Vereinsrechts). Diese besteht aus 2 Schülern und 2 Lehrern.
Die LSV Nordrhein-Westfalen ist nicht Mitglied der Bundesschülerkonferenz.
Weblinks
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