- LandesschülerInnenvertretung Nordrhein-Westfalen
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Die landesweite Vertretung der Schülerinnen und Schüler Nordrhein-Westfalen (kurz LSV, Eigenschreibweise LandesschülerInnenvertretung), vertritt die Interessen der etwa 3 Millionen[1] Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen. Grundlage ihrer Arbeit sind das NRW-Schulgesetz, die Satzung[2] sowie das Grundsatzprogramm[3] der LSV NRW.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Primärer Zweck der überörtlichen Schülervertretungsarbeit (LSV-Arbeit) ist die Unterstützung der örtlichen Schülervertretungen (BSVen) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Schulgesetz. Darüber hinaus versteht sich die LSV NRW als Vertreterin der Schüler und sieht als ihre Hauptaufgaben die regelmäßige Vernetzung der Zusammenarbeit von regionalen Zusammenschlüssen, der Vertretungen für Schüler sowie die Interessenvertretung von Schülern gegenüber dem jeweiligen Schul- oder Bildungsministerium (Kultusministerium), den im Landtag vertretenen Parteien und anderen Organisationen, an.
Struktur und Organe
Die LSV Nordrhein-Westfalen ist eine Vertretung für fast alle Schularten, also von 3267 Grundschulen, 704 Hauptschulen, 557 Realschulen, 629 Gymnasien, 220 Gesamtschulen, 414 Weiterbildungs- und Berufskollegs, 730 Förderschulen und 36 Schulen für Kranke, also insgesamt von 6521 Schulen.
Sie besteht aus folgenden Organen:
- Landesdelegiertenkonferenz
- Landesvorstand
- Landessekretariat
- Landesverbindungslehrer
- Finanzausschuss
Die Landesdelegiertenkonferenz (kurz LDK) ist das oberste beschlussfassende Gremium der LSV Nordrhein-Westfalen. Sie beschließt die Richtlinien der LSV und entscheidet endgültig über alle ihre Angelegenheiten. Auf der LDK sind die Delegierten der Bezirksschülervertretungen (BSV) stimmberechtigt, wobei jede BSV je angefangene 15000 Schüler der Stadt/des Kreises/des Bezirks ein Mandat hat. Die LDK tagt i.d.R. drei mal im Jahr für jeweils 3 Tage.
Die Bezirksschülervertretungen sind die Zusammenschlüsse der Schüler in den Kreisen oder kreisfreien Städten. Bei den Sitzungen der Bezirksschülervertretungen, auch als Bezirksdelegiertenkonferenz genannt, haben die einzelnen Schulen i.d.R. je angefangene 250 Schüler einen Delegierten.
Der Landesvorstand besteht aus bis zu 10 von der LDK gewählten Schülern, wovon mindestens 5 weiblich sein müssen. Dazu kann der Landesvorstand weitere Schüler zur Unterstützung seiner Arbeit kooptieren.
Das Landessekretariat unterstützt den Landesvorstand bei seiner Arbeit und betreut das Büro der LSV NRW. Die Landesverbindungslehrer haben innerhalb des Verbandes beratende Funktion.
Der Finanzausschuss (Eigenname: LandesschülerInnenvertretung Nordrhein-Westfalen - Der Finanzausschuß e.V.) ist ein eigenständiger Verein, der die Finanzen der Landesschülervertretung NRW verwaltet. Mitglied im Finanzausschuss sind die 10 Landesvorstandsmitglieder, bis zu 4 Landesverbindungslehrer und bis zu 2 weitere, von der LDK gewählte, Schüler. Der Finanzausschuss wählt eine Geschäftsführung (Vorstand des Vereins im Sinne des Vereinsrechts). Diese besteht aus 2 Schülern und 2 Lehrern.
Die LSV Nordrhein-Westfalen ist nicht Mitglied der Bundesschülerkonferenz.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ schulInfo NRW - Schuljahr 2008/09 Daten zum Stichtag 15.Oktober 2008. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Stand: Oktober 2008. Abgerufen am 6. Februar 2010.
- ↑ [1] Satzung der LSV NRW
- ↑ [2] Grundsatzprogramm der LSV NRW
Bund:
Bundesschülerkonferenz (BSK) | Freier Zusammenschluss der LandesschülerInnenvertretungen (FZL)Länder:
Baden-Württemberg: Landesschülerbeirat (LSBR) | Bayern: Landesschülerrat (LSR) / LandesschülerInnenvereinigung (LSV) / unabhängige StadtschülerInnenvertretung (SSV, nur München-Stadt) | Berlin: Landesschülerausschuss (LSA) / LandesschülerInnenvertretung (LSV) | Brandenburg: Landesschülerrat (LSR) | Bremen: Gesamtschüler innenvertretung (GSV) | Hamburg: SchülerInnenkammer hamburg (skh) | Hessen: Landesschülervertretung (LSV) | Mecklenburg-Vorpommern: Landesschülerrat (LSR) | Niedersachsen: Landesschülerrat (LSR) | Nordrhein-Westfalen: LandesschülerInnenvertretung (LSV) | Rheinland-Pfalz: LandesschülerInnenvertretung (LSV) | Saarland: Gesamtlandesschülervertretung (GLSV) | Sachsen: Landesschülerrat (LSR) | Sachsen-Anhalt: Landesschülerrat (LSR) | Schleswig-Holstein: Landesschülervertretungen (LSVen) | Thüringen: Landesschülervertretung (LSV)(Mitglieder der Bundesschülerkonferenz (BSK) sind als kursiv markiert)
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