- Landgrafschaft
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Landgraf (lat.: comes provincialis, comes patriae, comes terrae, comes magnus, comes provinciae, comes principalis, lantgravius) ist ein Fürstentitel und steht damit über dem Grafenstand. Anfänglich war er ein Amtstitel königlicher bzw. kaiserlicher Amtsträger, die ein Herrschaftsgebiet, ursprünglich innerhalb der Reichsgrenzen, unmittelbar vom deutschen König zum Lehen hatten, ohne dass die Vermittlung eines Herzogs, Bischofs oder Pfalzgrafen vorlag. Im Heiligen Römischen Reich waren spätestens ab dem Spätmittelalter Land-, Mark- und einige Pfalzgrafen dem Reichsfürstenstand angehörig und damit den Herzögen faktisch gleichgestellt. Landgrafschaften waren politische Schöpfungen, um die Macht bestimmter Herzöge abzuschwächen.
Am bedeutendsten waren im Hohen Mittelalter die Landgrafen von Thüringen, deren Landgrafentitel durch die Nachfahren der Heiligen Elisabeth im Haus Hessen von Thüringen ins benachbarte Hessen „einwanderte“, während der Landgrafentitel in Thüringen selbst, nach dem Herrschaftsantritt durch des Wettiner Herzogenhaus, vom Titel eines Herzogs von Sachsen überdeckt wurde.
1292 wird die neue Landgrafschaft Hessen vom Kaiser als Reichsfürstentum bestätigt. Die Brabanter Linien in Hessen - das Haus Hessen - führten bis ins 19. Jahrhundert den Landgrafentitel, bevor der Landgraf von Hessen-Kassel 1803, nach Beschluss des Reichsdeputationshauptschlusses, vom Kaiser des HRR zum Kurfürsten erhoben wurde. Der Landgraf von Hessen-Darmstadt wurde durch Napoleon I. zum Großherzog erhoben. Die Fürsten nannten sich fortan Kurfürst, respektive Großherzog und souveräner Landgraf. Die zeitweilig an Darmstadt zurück gefallene Landgrafschaft Hessen-Homburg wurde 1817 als souveränes Fürstentum im Deutschen Bund wiederhergestellt. Als 1866 der dortige regierende Landgraf kinderlos verstarb, fiel die Landgrafschaft Hessen-Homburg endgültig an das Großherzogtum Hessen (Darmstadt) zurück. Im selben Jahr wurde, infolge des Preußisch-Österreichischen Krieges, Kurhessen durch Preußen annektiert und das Territorium Hessen-Homburg fiel ebenfalls an das Königreich Preußen.
Im Haus Hessen wird schließlich ab 1920, nach dem Verlust der Kurfürsten- bzw. Großherzogstitel), heute wieder der Name Prinz und Landgraf von Hessen getragen. Jedoch nur der Chef des Hauses tritt in der Öffentlichkeit auch als Landgraf von Hessen auf, alle anderen Familienmitglieder bezeichnen sich öffentlich als Prinz oder Prinzessin von Hessen.
- Älteste Landgrafschaften in Lothringen sind:
- Landgrafschaft Brabant: urkundlich bezeugt bei der Gründung der Abtei von Affligem in 1086, Graf Heinrich III. von Löwen, comes patriae Bracbatensis
- Landgrafschaft Geldern (ndl: Gelre) (wahrscheinlich zu identifizieren mit der Teisterbant) in einer Kaiserurkunde, MGH DD Henrici IV nr. 459: Gerardus lantgrave (= Gerard 'der Lange' von Gelre) in 1096
- Landgrafschaft Hochstaden (12. Jahrhundert)
- Weitere Landgrafschaften:
- Aarburgund
- Baar
- Breisgau
- Burgund
- Hafferberg
- Hegau
- Hessen
- Klettgau
- Leuchtenberg
- Nellenburg
- Steflingen
- Stühlingen
- Thurgau
- Thüringen: Gründung der Landgrafschaft um 1111/1112. Erster Landgraf war der Feldherr Hermann I. von Winzenburg († 1122), bis 1130 gefolgt von seinem Sohn Hermann II. von Winzenburg († 1152).
Literatur
- Mayer, T., 'Über Entstehung und Bedeutung der älteren deutschen Landgrafschaften', Theodor Mayer Mittelalterliche Studien – Gesammelte Aufsätze, ed. F. Knapp (Sigmaringen 1958) 187-201. Auch in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanische Abteilung 58 (1938) 210-288.
- Mayer, T., 'Herzogtum und Landeshoheit', Fürsten und Staat. Studien zur Verfassungsgeschichte des deutschen Mittelalters (Weimar 1950) 276-301.
- Eichenberger, T., Patria: Studien zur Bedeutung des Wortes im Mittelalter (6.-12. Jahrhundert), Nationes – Historische und philologische Untersuchungen zur Entstehung der europäischen Nationen im Mittelalter 9 (Sigmaringen 1991).
- Van Droogenbroeck, F.J., 'De betekenis van paltsgraaf Herman II (1064-1085) voor het graafschap Brabant', Eigen Schoon en De Brabander 87 (Brüssel 2004) 1-166.
- Älteste Landgrafschaften in Lothringen sind:
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