- Landgrafschaft Nellenburg
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Die Landgrafschaft Nellenburg, später Oberamt Nellenburg war eine Verwaltungsgliederung von Vorderösterreich.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Nach dem Aussterben der Staufer mit dem Tode Konradin von Hohenstaufens 1268 wurden die Grafen des dritten Hauses von Nellenburg von König Rudolf von Habsburg (1273 - 1291) mit dem Amt des Landgrafen belehnt. Hierbei ist umstritten, ob die alte Hegaugrafschaft bereits im Jahre 1275 mit der Erwähnung Mangolds von Nellenburg als Landgraf im Hegau in eine Landgrafschaft umgewandelt wurde, oder ob dies erst 1401 erfolgte, als Graf Eberhard von Nellenburg von König Ruprecht mit der Landgrafschaft im Hegau und Madach belehnt wurde.
Diese „neurechtliche Landgrafschaft“, die schließlich den Namen Landgrafschaft Nellenburg erhielt, wurde gebildet aus der alten Amtsgrafschaft im Hegau mit hoher Gerichtsbarkeit und der Grafschaft Nellenburg und schloss das Gebiet des Madach als gesonderten Rechtsbezirk ausdrücklich mit ein.[1]
Zur Landgrafschaft Nellenburg gehörten die vier Städte Engen, Tengen, Radolfzell und Stockach, 6 Marktflecken, 83 Pfarrdörfer, 69 Dörfer ohne Pfarrer, 14 Weiler, 135 einzelne Häuser, 25 bestehende und 31 zerfallene Burgen oder Schlösser, 6 Mönchs- und 3 Nonnenklöster, 4 Poststationen sowie 97 Mühlen.
Zu den gräflichen Hoheitsrechten gehörte die Hohe Gerichtsbarkeit, die seit dem 14. Jahrhundert in Stockach tagte. Im Stockacher Oberamt befanden sich auch die gesamten nellenburgischen Behörden. Insgesamt waren dort 80 Personen beschäftigt.
Das ehemalige Stockacher Rathaus in der Hauptstraße war von circa 1600 bis zum Ende des Alten Reiches 1805 das Landvogteigebäude der Landgrafschaft Nellenburg.
Nach der Verwaltungsgliederung 1790 wurde die Landgrafschaft Nellenburg zum Oberamt Nellenburg, das Gebiet erstreckte sich vom Nordwesten des Bodensees (Stockach, Radolfzell) und dem Hegau (Aach) bis zur Donau (Mengen, Herrschaft Gutenstein (siehe Gutenstein (Sigmaringen)), Saulgau, Gebiete in der Umgebung von Riedlingen).
Zusätzlich zur Hohen Gerichtsbarkeit gab es die Niedergerichtsbarkeit, die sich aber vorwiegend in den Händen der zahlreichen Ritterschaft befand. Diese widersetzte sich energisch den Expansionsbestrebungen der Landgrafschaft. Die Folge war ein permanenter Streit mit dem Hause Österreich. So entstanden die Hegauer Verträge 1487 und 1583, in denen die Kompetenzen des Landgerichts und der Niedergerichtsherren festgelegt wurden.
Wappen der Grafschaft
Blasonierung: Im goldenen Felde drei blaue, über einander querliegende vierzinkige Hirschstange.
Auf dem ungekrönten Helm ein achtendiges blaues Hirschgeweih. Helmdecken blau-golden.Jedoch: Im Feld 50 des Großen Wappens der deutschen Kaiser als Könige von Preußen sollte eigentlich das Wappen der Grafschaft Veringen sein. Es gehören dort auf Gold rote Hirschhörner der Grafschaft Veringen ins Feld. Durch Beamtenfehler ist in dieses Feld das Wappen der Grafen von Nellenburg gelangt.[2]
Die drei Geschlechter hatten den Wappenunterschied: Württemberg schwarze, Veringen rote Hirschstangen und Nellenburg im goldenen Feld drei blaue.
Anmerkungen
- ↑ Fredy Meyer, Adel und Herrschaft am Bodensee. 1986
- ↑ Landes- und Wappenkunde der brandenburgisch-preußischen Monarchie, Maximilian Gritzner, Berlin, 1894
Siehe auch
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