Landkreis Briesen (Westpreußen)

Landkreis Briesen (Westpreußen)

Der deutsche Landkreis Briesen (Westpr.) bestand in der Zeit zwischen 1887/1920 und 1939/1945. Er umfasste am 1. Januar 1945 drei Städte und 63 Gemeinden.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Deutsches Reich

Durch das kontinuierliche Anwachsen der Bevölkerung im 19. Jahrhundert erwiesen sich die Flächen der Kreise in Westpreußen meist als zu groß. Eine Verkleinerung der Kreise erschien erforderlich.

Hierdurch entstand der neue Kreis Briesen am 1. Oktober 1887 aus Teilen der bisherigen Kreise Culm, Graudenz, Strasburg i. Westpr. und Thorn im Regierungsbezirk Marienwerder in der preußischen Provinz Westpreußen. Das Landratsamt befand sich in Briesen.

Polen

Nach dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 gehörte der Kreis Briesen nunmehr als Wąbrzeżno dem polnischen Staat an.

Nationalsozialistische Verwaltungsgliederung

Zum 26. Oktober 1939 wurde der polnische Landkreis Wąbrzeżno unter seinem früheren deutschen Namen Teil des neugebildeten Reichsgaus Westpreußen – später Danzig-Westpreußen – im Regierungsbezirk Marienwerder.

Zum 1. April 1942 wurde der Amtsbezirk Dobrzyn [= Stadt Dobrzyn] des benachbarten Landkreises Rippin unter die Kommunalaufsicht des Landkreises Briesen und die Verwaltung des Bürgermeisters in der Stadt Gollub gestellt.

Seit dem 25. Juni 1942 trug der Kreis den Namen Briesen (Westpr.).

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und wurde danach wieder ein Teil Polens.

Kommunalverfassung

Die Kreis Briesen gliederte sich vor der Abtretung an Polen zunächst in die Stadtgemeinden Briesen, Gollub und Schönsee, ferner in Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke.

Nach dem Angriff auf Polen wurden die drei Städte Briesen (Westpr.), Gollub und Schönsee, Kr. Briesen (Westpr.) der im Altreich gültigen Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Der Bürgermeister der Stadt Gollub verwaltete den Amtsbezirk Dobrzyn [= Stadt Dobrzyn] des benachbarten Landkreises Rippin mit. Die übrigen Gemeinden waren in Amtsbezirken zusammengefasst; Gutsbezirke gab es nicht mehr.

Bevölkerung

Im folgenden eine Übersicht[1] mit offiziellen Angaben zu Einwohnerzahl, Konfessionen und Sprachgruppen:


Jahr 1890 1900 1910
Einwohner 39.863 43.153 49.506
Evangelische
Katholiken
Juden
14.711
23.857
1.025
15.979
26.044
848
21.783
26.550
638
deutschsprachig
zweisprachig
polnischsprachig
16.902
384
22.567
17.989
388
24.769
24.007
417
25.070

Ortsnamen

Durch unveröffentlichten Erlass vom 29. Dezember 1939 galten vorläufig hinsichtlich der bisher polnischen Ortsnamen die bis 1918 gültigen deutschen Ortsnamen. Diese globale Rückbenennung war möglich, da noch das gesamte deutsche Kartenwerk für die 1920 an Polen abgetretenen Gebiete (auch) die früheren deutschen Ortsnamen weitergeführt hatte.

Durch die Anordnung betreffend Änderung von Ortsnamen des Reichstatthalters in Danzig-Westpreußen vom 25. Juni 1942 wurden mit Zustimmung des Reichsministers des Innern alle Ortsnamen eingedeutscht, entweder in der Form von 1918 oder als lautliche Angleichung oder Übersetzung, zum Beispiel:

  • Klein Brudzaw: Kleinbrusau,
  • Labenz: Labens, Kr. Briesen (Westpr.),
  • Mgowo: Logendorf,
  • Mlewo: Leben,
  • Wielkalonke: Altlanke,
  • Zaskotsch: Gutsassen.

Persönlichkeiten

Quellen

  1. Leszek Belzyt: Sprachliche Minderheiten im preußischen Staat 1815–1914. Marburg 1998. S.113

Weblinks


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