- Landkreis Rippin
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Der deutsche Landkreis Rippin (Westpr.) bestand in der Zeit zwischen 1939 und 1945.
Der Landkreis Rippin (Westpr.) umfasste am 1. Januar 1945:
- 2 Städte,
- 199 Gemeinden.
Verwaltungsgeschichte
Zum 26. Oktober 1939 wurde der polnische Landkreis Rypin Teil des neugebildeten Reichsgaus Westpreußen – später Danzig-Westpreußen – im Regierungsbezirk Marienwerder. Gut zwei Monate später erhielt der Landkreis durch unveröffentlichten Erlass vom 29. Dezember 1939 die eingedeutschte Bezeichnung Rippin.
Zum 1. April 1942 wurde der Amtsbezirk Dobrzyn [= Stadt Dobrzyn] unter die Kommunalaufsicht des benachbarten Landkreises Briesen und die Verwaltung des Bürgermeisters in der Stadt Gollub gestellt.
Seit dem 25. Juni 1942 trug der Landkreis den Namen Rippin (Westpr.).
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und wurde danach wieder Teil Polens.
Kommunalverfassung
Im Landkreis Rippin (Westpr.) wurde der Stadt Rippin (Westpr.) die im Altreich gültige Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verliehen. Die Stadt Dobrzyn wurde durch den Bürgermeister der Nachbarstadt Gollub im Landkreis Briesen (Westpr,) mitverwaltet. Die übrigen Gemeinden waren in Amtsbezirken zusammengefasst.
Ortsnamen
Durch unveröffentlichten Erlass vom 29. Dezember 1939 galten vorläufig die bisher polnischen Ortsnamen weiter.
Die „Anordnung betreffend Änderung von Ortsnamen“ des Reichstatthalters in Danzig-Westpreußen vom 25. Juni 1942 legte mit Zustimmung des Reichsministers des Innern alle Ortsnamen endgültig in einer deutschen Form fest. Dieses waren durchweg neue eingedeutschte Bezeichnungen, eine lautliche Angleichung oder Übersetzung, zum Beispiel:
- Chrostkowo: Horstfeld,
- Czermin: Schermingen,
- Okalewo: Hegen,
- Osiek: Lindenschanz,
- Radziki Duze: Ratsfelde,
- Radomin: Reddemin,
- Rypin: Rippin (Westpr.),
- Skrwilno: Reselerwalde,
- Swiedziebnia: Schwetheim,
- Szczutowo: Schüttau,
- Zale: Schalensee,
- Zbojno: Raudorf, Kr. Rippin.
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