Landkreis Neumark

Landkreis Neumark

Der preußisch-deutsche Landkreis Neumark (Westpr.), früher: Löbau, bestand in der Zeit zwischen 1818 und 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945 die zwei Städte Neumark und Löbau sowie 94 Gemeinden.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand am 1. Juli 1818 der Kreis Löbau im Regierungsbezirk Marienwerder in der preußischen Provinz Westpreußen. Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Löbau und Neumark. Das Landratsamt war in Neumark.

Seit dem 3. Dezember 1829 gehörte der Kreis – nach dem Zusammenschluss der bisherigen Provinzen Preußen (nicht: Ostpreußen) und Westpreußen – zur neuen Provinz Preußen mit dem Sitz in Königsberg i. Pr. Der Regierungsbezirk Marienwerder blieb dabei bestehen. Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Nach der Teilung der Provinz Preußen in die neuen Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurde der Kreis Berent am 1. April 1878 wieder Bestandteil Westpreußens.

Nach dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 gehörte der Kreis Löbau als Lubawa zur polnischen Republik. Zum 26. November 1939 erhielt er dann als Folge des deutschen Polenfeldzuges den deutschen Namen Löbau und wurde Teil des neugebildeten Reichsgaus Westpreußen – später Danzig-Westpreußen – im Regierungsbezirk Marienwerder. Am 25. Januar 1940 wurde der Landkreis im Hinblick auf das Landratsamt in Neumark umbenannt. Seit dem 25. Juni 1942 trug der Landkreis den Namen Neumark (Westpr.). Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und wurde danach wieder ein Teil Polens.

Kommunalverfassung

Der Kreis Löbau gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Löbau und Neumark, in Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke.

Nach dem Überfall auf Polen wurden die Städte Löbau (Westpr.) und Neumark (Westpr.) der im Altreich gültigen Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Die übrigen Gemeinden waren in Amtsbezirken zusammengefasst; Gutsbezirke gab es nicht mehr.

Bevölkerung

Im folgenden eine Übersicht[1] nach Einwohnerzahl, Konfessionen und Sprachgruppen:


Jahr 1821 1831 1841 1852 1861 1871 1880 1890 1900 1910
Einwohner 23.876 27.093  ? 37.382 43.015 50.674  ? 52.051 54.847 59.037
Evangelische
Katholiken
Juden
2.598
20.837
440
3.254
23.225
609
  5.481
30.953
938
7.973
34.146
894
9.875
39.656
1.102
  9.195
42.097
747
8.898
45.244
675
9.932
48.256
443
deutschsprachig
zweisprachig
polnischsprachig
  3.868
-
23.225
  5.582
-
31.800
8.956
-
34.059
    10.731
722
40.588
10.421
482
43.916
12.119
653
46.258

Ortsnamen

Durch unveröffentlichten Erlass vom 29. Dezember 1939 galten vorläufig hinsichtlich der bisher polnischen Ortsnamen die bis 1918 gültigen deutschen Ortsnamen. Diese globale Rückbenennung war möglich, da noch das gesamte deutsche Kartenwerk für die 1920 an Polen abgetretenen Gebiete (auch) die früheren deutschen Ortsnamen weitergeführt hatte.

Durch die Anordnung betreffend Änderung von Ortsnamen des Reichstatthalters in Danzig-Westpreußen vom 25. Juni 1942 wurden mit Zustimmung des Reichsministers des Innern alle Ortsnamen eingedeutscht, entweder in der Form von 1918 oder als lautliche Angleichung oder Übersetzung, zum Beispiel:

  • Grodziczno: Grodden,
  • Kielpin: Kölpen,
  • Krottoschin: Kortensee, Kr. Neumark (Westpr.),
  • Löbau: Löbau (Westpr.),
  • Lonkorsz: Großlinker,
  • Marzencitz: Marnau,
  • Neumark: Neumark (Westpr.),
  • Rosenthal: Rosental, Kr. Neumark (Westpr.),
  • Rybno: Rübenau, Kr. Neumark (Westpr.).

Quellen

  1. Leszek Belzyt: Sprachliche Minderheiten im preußischen Staat 1815–1914. Marburg 1998. S.108

Weblinks


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