Landtag (Österreich-Ungarn)
- Landtag (Österreich-Ungarn)
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In den Kronländern des Kaisertums Österreich-Ungarn bestanden spätestens von 1861 bis 1918 Landtage.
Landtage bestanden in:
Kronland |
Verhandlungssprachen |
Niederösterreich |
Deutsch |
Oberösterreich |
Deutsch |
Salzburg |
Deutsch |
Steiermark |
Deutsch |
Kärnten |
Deutsch |
Krain |
Deutsch und Slowenisch |
Triest |
Italienisch |
Istrien |
Italienisch |
Görz und Grandiska |
Italienisch |
Tirol |
Deutsch und Italienisch |
Vorarlberg |
Deutsch |
Böhmen |
Deutsch und Tschechisch |
Mähren |
Deutsch und Tschechisch |
Schlesien |
Deutsch |
Galizien |
Polnisch |
Bukowina |
deutsch, Ruthenisch und Rumänisch |
Dalmatien |
Kroatisch und Italienisch |
Die Landtage waren bis 1848 traditionelle Ständeversammlungen, sie wurden nach der Revolution 1848 von der kaiserlichen Regierung aufgelöst und erst nach 1860 in neuer Form einberufen. Seitdem hatten einige Mitglieder ihren Sitz qua Amt (beispielsweise Bischöfe), andere wurden gewählt. Es galt dabei aber kein allgemeines und gleiches Wahlrecht, sondern eine Mischung aus Privilegien- und Zensuswahlrecht.
Die Landtage verfügen über das Recht Gesetze zum Schulwesen, zur Sozialfürsorge und zu wirtschaftlichen Themen zu erlassen. Die Gesetze bedurften aber der kaiserlichen Genehmigung ("Sanktion") und Bekanntmachung um gültig zu sein. Die Landtage wählten auch die Landesausschüsse, die Regierungen der Kronlande. Der Kaiser ernannte den Vorsitzenden des Landtags, der auch Vorsitzender des Landesausschusses ist.
Siehe auch
Quellen
- Georg Schmitz, Organe und Arbeitsweise, Strukturen und Leistungen der Landesvertretungen, in: Helmut Rumpler und Peter Urbanitsch (Hrsg): Die Habsburgermonarchie 1848-1918 Band VII/1: Verfassung und Parlamentarismus, Wien 2000, ISBN 3-7001-2871-1, Seite 1360
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