- Laserpistole
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Eine Laserpistole ist ein transportabeles Gerät zur Geschwindigkeitsüberwachung anhand schnell aufeinander folgender optischer Abstandsmessungen.
Messprinzip
Eine Laserpistole sendet kurze Lichtimpulse aus. Aus der Zeitdifferenz bis zum Eintreffen der reflektierten Strahlung berechnet das Gerät die Entfernung. Aus einer Vielzahl von Messungen pro Zeiteinheit bestimmt es die Änderung der Entfernung und daraus die Geschwindigkeit. Als Lichtquelle dient ein gepulster Infrarot-Laser.
Das Messprinzip der Laserpistole unterscheidet sich von einem Radar-Geschwindigkeitsmessgerät. Das Geschwindigkeitsradar arbeitet nach dem Dopplerprinzip. Es bestimmt die Geschwindigkeit anhand der Schwebungen aus der Überlagerung von ausgestrahlter und reflektierter Strahlung, die durch die Doppler-Frequenzverschiebung entstehen.
Anbieter von Laserpistolen sind zum Beispiel die Firmen LTI, Jenoptik (Laveg), Multanova (Laserpatrol) oder Riegl.
Beispiel
Ein PKW mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h legt in einer Sekunde 14 m zurück. Um innerhalb einer Sekunde die Geschwindigkeit mit einem Fehler kleiner als 10 % zu messen, muss die Entfernung auf 1 m genau bekannt sein. Dies erfordert eine Zeitauflösung zwischen gesendetem und empfangenem Puls besser als 3 ns. Die Lichtpulse haben eine Dauer von 10-20 ns.
Laserpistolen lassen sich bis auf eine Entfernung von ca. 1000 m bei derzeit 6-facher optischer Vergrößerung einsetzen. Bei einer Strahlaufweitung um 0,5° misst der Durchmesser des Strahlflecks bereits 0,5 m. Er ist deutlich größer als das Nummernschild des angepeilten PKW, welches den Hauptanteil der Strahlung reflektiert. Auch die eindeutige Auswahl eines PKW wird schwieriger. Dafür nimmt bei großer Entfernung der Winkelfehler des Messwinkels ab.
Der Messwinkel α ist der Winkel zwischen Fahrt- und Messrichtung. Die wahre Entfernung verkürzt sich um den Faktor cos(α). Der Korrekturterm wird gleich 1, wenn das Auto auf das Messgerät zufährt oder sich von ihm entfernt. Daraus folgt, dass Messungen, bedingt durch den obigen, sog. Cosinuseffekt immer zugunsten des Pkw-Fahrers erfolgen, außer der Winkel wäre 0, was aber selten vorkommt. Bedeutet also, je größer der Messwinkel, umsomehr weicht die gemessene Geschwindigkeit nach unten von der tatsächlich gefahrenen ab.
Geschwindigkeitsmessgeräte, die in der Verkehrsüberwachung verwendet werden, sind in Deutschland zulassungs- und eichpflichtig.
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