Geschwindigkeitsüberwachung

Geschwindigkeitsüberwachung
Aufbau einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle mit Einseitensensor
Installation auf einem Pfahl
Stationäres Gerät zur Geschwindigkeitsüberwachung des Straßenverkehrs in Österreich.

Geschwindigkeitsüberwachung ist eine Kontrollmaßnahme der Polizei und der Ordnungsämter im öffentlichen Straßenverkehr zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (§ 3 StVO).

Inhaltsverzeichnis

Zuständige Behörden

Deutschland

In Deutschland ist die Zuständigkeit für die Geschwindigkeitsüberwachung in den Bundesländern teilweise unterschiedlich geregelt. In den meisten Bundesländern sind die Polizei und regionale Ordnungsbehörden mit der Verkehrsüberwachung beauftragt. Während die Ordnungsämter der Kommunen innerhalb der geschlossenen Ortschaften zuständig sind, überwachen die Polizei und teilweise auch die Kreisverwaltungen den außerörtlichen Bereich auf den Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie den Autobahnen.

Der 15. Februar 1959 markierte in der Bundesrepublik Deutschland den Beginn einer neuen Ära der Überwachung der Geschwindigkeit im Straßenverkehr. Im Regierungsbezirk Düsseldorf wurde erstmals ein mobiles Radargerät zur Geschwindigkeitskontrolle genutzt (Telefunken VRG 2). Später kamen zur mobilen Ausstattung die Laserpistole, das Laserfernglas, das Lichtschrankenmessgerät oder die Videokamera im Polizeiauto dazu.

Österreich

In Österreich ist grundsätzlich die Bundespolizei für die Geschwindigkeitsüberwachung zuständig. Bis 2008 durften Gemeinden jedoch auch vereinzelt auf Straßen, wo sie Straßenerhalter sind, Gemeindewachkörper oder Privatanbieter beauftragen. Danach wurde diese Kompetenz den Gemeinden jedoch entzogen.[1]

Technik

Messtechnik

Bei der Geschwindigkeitsüberwachung werden verschiedene Messtechniken eingesetzt.

Radar

Älteres stationäres Radargerät in Ludwigsburg

Radar ist eine der am weitesten verbreiteten Messtechniken. Mithilfe des Doppler-Effekts wird die Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Fahrzeugs festgestellt, bei Überschreitung der Messschwelle wird ein Fotoapparat ausgelöst. Radargeräte können sowohl auf einem Stativ als auch aus dem Fahrzeuginneren heraus verwendet werden. Die verwendeten Frequenzbänder in Deutschland sind das Ka-Band und das K-Band. Das Ku-Band wird nur noch sehr selten verwendet.

Lichtschranke

Die Messung mittels Lichtschranke ist ebenfalls sehr weit verbreitet. Hier werden, rechtwinklig zum Straßenverlauf, an den Straßenrändern ein Sender und ein Empfänger einander gegenüber aufgestellt, so dass jedes Fahrzeug die Strecke zwischen den Geräten passieren muss. Zwischen den Gegenstellen werden mindestens drei Lichtstrahlen gesendet. Fährt ein Fahrzeug durch den ersten Lichtstrahl wird die Messung gestartet und bei Durchfahren des zweiten bzw. dritten Strahls beendet; bei anderen Geräten wird die Messung bei Durchfahren des zweiten Lichtstrahles beendet und gleichzeitig eine neue gestartet, die dann beim dritten Strahl endet. Da die Strecke zwischen den einzelnen Sendern bekannt ist, kann hieraus die Geschwindigkeit berechnet werden. Die zweite Messung dient der Plausibilitätskontrolle. Nur wenn sich beide Messungen maximal um den in der Zulassungsurkunde bezeichneten Wert unterscheiden, ist die Messung gültig.

Bei der vereinfachten Lichtschrankenanlage wird auf den Lichtsender verzichtet und die durch das vorbeifahrende Fahrzeug verursachte Helligkeitsänderung ausgewertet. Der Vorteil besteht darin, dass der umständliche und gefährliche Aufbau des Lichtsenders auf der anderen Straßenseite nicht nötig ist. Bei Dunkelheit ist dieses Verfahren allerdings nur sehr eingeschränkt verwendbar.

Digital

Einseitensensor ES 3.0

Eine Neuerung stellt die digitale Geschwindigkeitsmessanlage Einseitensensor ES 3.0 dar. Den Kern der auch „Optospeed" genannten Anlage bildet der Sensorkopf mit fünf optischen Helligkeitssensoren. Drei der fünf Sensoren überbrücken die Straße rechtwinklig zum Fahrbahnrichtungsverlauf, der vierte und fünfte dagegen schräg versetzt. Die Sensorebene mit allen fünf Sensoren ist in der Regel parallel zur Fahrbahn ausgerichtet, wobei die Blickrichtung des Sensors über die Straße je nach Einsatzbedingung auch abweichen kann. Das Messprinzip beruht auf einer „Weg - Zeitmessung“. Die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges ergibt sich dabei aus der Zeit, in der das zu messende Fahrzeug die Messbasis durchfährt. Bei der Durchfahrt wird in jedem der fünf Sensoren ein Helligkeitsprofil des gemessenen Fahrzeugs erfasst, digitalisiert und gespeichert. Aus den abgetasteten Helligkeitsprofilen der drei parallelen Sensoren wird der zeitliche Versatz ermittelt, um dann die Geschwindigkeit zu errechnen.

Die Anlage kann abseits der Straße positioniert werden und eignet sich besonders für Messungen in Kurven und für eine beweissichere Front- und Heckdokumentation von Motorradfahrern, die bisher wegen des fehlenden vorderen Kennzeichens nicht möglich war.

Piezosensor/Induktionsschleife

Die Messung mit Piezosensoren oder Induktionsschleifen ist eine weitere Überwachungstechnik. In der Regel sind drei Sensoren in den Fahrbahnbelag eingebracht. Sie basiert ebenfalls auf der Berechnung der Geschwindigkeit aus dem Zeitunterschied zwischen mehreren Messungen. Verwandt damit ist ein älteres Verfahren mit quer ausgelegten dünnen Schläuchen, in denen die Zeitdifferenzen der Druckanstiege gemessen werden.

Stoppuhr

Die Geschwindigkeitsermittlung wurde früher durch manuelles Messen per Stoppuhr durchgeführt, was auch heute noch zulässig ist. Hierbei wird die Zeit gemessen, die ein Fahrzeug für das Durchfahren einer abgesteckten Strecke benötigt hat. Allerdings wird diese Methode wegen ihrer Fehleranfälligkeit und der eindeutigeren Beweiskraft technischer Methoden kaum noch angewandt.

Laserpistole

Neuartiger „Poliscan Speed Tower“ auf dem Mittelstreifen der Schiersteiner Brücke (A643) zwischen Wiesbaden und Mainz

Relativ neu ist die Überwachung mit einer Laserpistole. Hier sind meist Systeme gemeint, die nach dem Laserpuls-Prinzip (Laufzeitmessung) aufgebaut sind. Es werden möglichst kurz hintereinander zwei oder mehr Lichtpulse ausgesendet, welche vom Fahrzeug reflektiert werden. Dabei wird jeweils die Pulslaufzeit gemessen, aus der dann aufgrund der konstanten Ausbreitungsgeschwindigkeit der Pulse die Fahrzeugentfernung zu diesem Zeitpunkt errechnet werden kann. Aus diesen Zeit- und Streckenmessungen werden dann die jeweiligen Differenzen gebildet, aus denen sich schließlich die Fahrgeschwindigkeit ermitteln lässt. Bei den meisten Laserpistolen wird die Messung allerdings nicht dokumentiert, es gibt kein Messfoto oder Video. Neueste Technik ist das sog. LIDAR-SYSTEM (Light Detektion and Ranging). Es findet beispielsweise im Poliscan speed Anwendung.

Police-Pilot

Auf Autobahnen oder anderen Schnellfahrstraßen werden verstärkt Zivilfahrzeuge mit Police-Pilot-Systemen eingesetzt. Diese ermöglicht es, Verkehrsvergehen individuell auf Video festzuhalten. Nachteil sind u.a. die hohen Kosten, da nicht nur das „ProViDa“-System installiert werden muss, sondern auch ausreichend motorisierte Pkw benötigt werden. Die Vorteile liegen in der hohen Beweiskraft der Methode und der Unauffälligkeit der Überwachungsmaßnahme im normalen Verkehr (kleine Kameras). In Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Polen werden auch Motorräder mit entsprechender Ausrüstung eingesetzt.[2]

Abschnittskontrolle (Sektionsmessung)

Eine weitere, auf Video basierende, Methode ist die Abschnittskontrolle mit zwei fest installierten Kameras, bei dem nicht die momentane Geschwindigkeit, sondern über eine längere Strecke hinweg die Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen zwei Messstellen ermittelt wird. Diese Methode ist in Deutschland nicht zulässig.

Identifizierungstechnik

In Deutschland ist für einen Geschwindigkeitsverstoß ausschließlich der Fahrzeugführer verantwortlich. Eine Verantwortung des Fahrzeughalters gibt es nur in Ausnahmefällen, daher ist bei Geschwindigkeitsverstößen nicht nur die Identifizierung des Fahrzeuges (über das Kfz-Kennzeichen), sondern auch des Fahrzeugführers notwendig. Dafür werden Aufzeichnungen von Foto- oder bei bestimmten Messverfahren auch Videokameras eingesetzt, die das Fahrzeug von vorn und/oder von hinten aufnehmen. Eine Bewertung des Fahrerfotos erfolgt im Rahmen des Verfahrens durch die Bußgeldbehörden und den Richter, in strittigen Fällen ordnet das Gericht ein anthropometrisches Gutachten an. Auch in Österreich ist der Fahrer verantwortlich für den Verkehrsverstoß, der Halter ist jedoch zur Auskunft verpflichtet. Wenn er keine Auskunft geben kann, muss er mit hohen Strafen rechnen. Daher genügt hier die Fotografie von hinten. Auch in Deutschland wurde früher Heckfotografie angewandt, diente dort aber dazu, eine Blendung des Fahrzeugführer durch den weißen Blitz zu verhindern. Nach Einführung des roten Blitzes wurde auf Frontfotografie umgestellt.

Bei blitzenden Geräten werden die Bilder wegen des roten Blitzes auf panchromatischem Schwarzweißfilm aufgenommen. Zunehmend wird jedoch die Digitalfotografie verwendet. Der Vorteil sind geringere Kosten, die fehlende Notwendigkeit eines Filmwechsels und damit verbunden längere Einsatzzeiten der Geräte und die Möglichkeit der elektronischen Bildübermittlung und -verarbeitung.

In Österreich durften Radargeräte vorbeifahrende Fahrzeuge bis vor kurzem nur von hinten messen, um keine Blendung durch den Blitz des Fotoapparates zu verursachen. Erst durch Verwendung von IR-Blitzgeräten ist es auch erlaubt, entgegenkommende Fahrzeuge zu messen, dabei darf aber das Gesicht des Fahrers nicht sichtbar sein, da es sonst dem Prinzip der Anonymverfügung widerspricht. Mit der 22. Novelle der StVO im Jahr 2009 wurde es auch gesetzlich möglich bei Geschwindigkeitsübetretungen von vorne zu fotografieren, sodass auch ausländische Lenker verfolgt werden können.[3] Die ersten Anlagen in Österreich wurden Anfang 2010 auf der Wiener Außenringautobahn für den Testbetrieb montiert und sollen im Frühjahr 2010 in Betrieb gehen.[4]

Unterscheidung zwischen Lkw und Pkw

Teilweise können die genannten Identifizierungssysteme vollautomatisch zwischen Lkw und Pkw unterscheiden, bei älteren Geräten muss das Messgerät aber durch Knopfdruck kurz auf das kommende Fahrzeug umgestellt werden, etwa bei simplen Lichtschranken mit zwei Gegenstücken. Als eines mehrerer Unterscheidungskriterien kann beispielsweise das Bildmaterial dienen, welches mittels eines Erkennungsalgorithmus ausgewertet wird.

Stationäre Überwachung

Messanlage vom Typ „Traffi Tower“ im Moritzburger Ortsteil Auer bei Dresden

Umgangssprachlich werden die stationären Anlagen oft Starenkasten genannt.

Stationäre Messgeräte werden meist von Städten und Landkreisen betrieben. Bei stationären Anlagen wird in der Regel Piezotechnik verwendet. Die Anlage besteht aus einem auf einem Pfosten montierten Kameragehäuse, das mit Piezosensoren in der Straße verbunden ist oder selbst die Entfernung messen kann. Oft wird der Kasten auch drehbar gebaut, so dass abwechselnd zwei Richtungen überwacht werden können. Hierzu werden dann auch in Gegenrichtung Sensoren verlegt.

Die Betreiber verfügen häufig über wesentlich mehr installierte Messanlagen mit Kameragehäusen als Kameras, diese werden dann in unregelmäßigen Abständen in verschiedene Anlagen im überwachten Gebiet eingebaut. Dadurch soll bei verringerten Betriebskosten eine hohe Abschreckungswirkung erzielt werden.

In ähnlicher Weise geschieht die Ampelüberwachung, nur dass hier die Induktionstechnik zur Bildung der Zeiten verwendet wird. Hier läuft ein Uhrwerk mit dem Umschalten der Ampel auf Rot an und wird gestoppt, sobald ein Fahrzeug über die in der Fahrbahn eingelassene Induktionsschleife fährt, und es wird ein Registrierfoto ausgelöst. Die meisten Geräte lösen zur Kontrolle zweimal aus, um festzustellen, ob der Fahrer eventuell vor dem Kreuzungsbereich doch noch gestoppt hat oder rückwärts gefahren ist.

Geschwindigkeitsanzeigeanlage

kombiniertes Schild: Erlaubte und tatsächliche km/h
Geschwindigkeitsanzeige
Anzeige 83 km/h

Im Gegensatz zu den Überwachungsanlagen, die der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten dienen, hat eine Geschwindigkeitsanzeigeanlage (kurz GAA) keine Kamera und keine Kennzeichenaufzeichnung.[5] Die Werbung nennt diese Produkte Aktive Verkehrserziehung. Die Anlage besteht aus einer eingebauten Radaranlage, der Auswerteelektronik und einer LED-Anzeige, optional kann eine Solaranlage zur Energieversorgung vorhanden sein.

Ein Radarstrahl mit der Frequenz 24,125 GHz wird auf die näherkommenden Fahrzeuge gesendet. Aus der Radarreflexion wird die Geschwindigkeit ermittelt und diese auf einem großen LED-Display mit 307 mm Zeichenhöhe und 180° Ablesewinkel in Echtzeit angezeigt. Durch einen integrierten Helligkeitsmesser wird die LED-Helligkeit automatisch an die Umgebung angepasst. Geschwindigkeiten von 3 bis 255 km/h können verarbeitet werden [6], bei einer Messentfernung von bis zu ca. 80 Metern (260 feet), die Genauigkeit wird mit ± 3 % angegeben.[7]

Der Sinn dieser Anlage ist, Fahrzeugführer durch die große Anzeige der gemessenen Geschwindigkeit auf ihre ggf. zu hohe Geschwindigkeit aufmerksam zu machen. Durch die sehr weit erkennbare Anzeige soll laut Hersteller eine soziale Komponente bewirkt werden, da alle Umstehenden, auch in großer Entfernung, die Geschwindigkeitsüberschreitung des Gemessenen erkennen können. Spezielle Ausführungen der Anzeigeanlage können mit Kindermotiven und Textmeldungen - wie „ZU SCHNELL“ oder „DANKE“ ausgerüstet werden. Je nach Modell sind auch mehrfarbige Zahlenanzeigen (grün für in Ordnung und rot für zu schnell) möglich. In einem internen Speicher können für statistische Auswertungen allgemeine Daten gespeichert werden, ohne dass einzelne Verkehrsteilnehmer identifiziert werden können. Der Datenspeicher ist mittels Bluetooth auslesbar.

Abschnittskontrolle

Hauptartikel: Abschnittskontrolle

Bei der so genannten Abschnittskontrolle wird an mehreren Anlagen entlang der Straße das Kennzeichen mit der genauen Uhrzeit festgehalten. Daraus lässt sich die Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen zwei Messpunkten ermitteln, indem man deren Abstand durch die Zeitdifferenz der jeweiligen Durchfahrten teilt. Somit kann festgestellt werden, ob die durchschnittliche Geschwindigkeit über der im Abschnitt zulässigen lag.

Betrieb in Österreich

Die Radarkästen werden zunehmend auch von privaten Firmen betreut, die sich um Wartung, Einstellungen und Filmtausch kümmern. Erst die fertig ausgedruckten Strafmandate werden der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat zur Weiterverarbeitung übermittelt. Die erhobenen Strafgelder kommen jeweils dem für diese Straße zuständigen Straßenerhalter zugute. Bis Ende 2009 wurde der Großteil der Radargeräte untereinander vernetzt, sodass mittels digitaler Fotos der gesamte Verlauf der Bestrafung wesentlich schneller wurde und die sich die Verkehrsstrafen vervielfacht haben.[8][9]

Mobile Messgeräte

Mobiles Messsystem in einem PKW montiert
Getarnte Fotoeinheit eines Einseitensensors
Polizeibeamter bei Geschwindigkeitskontrolle mit Laserpistole

Da die Abschreckungswirkung stationärer Anlagen auf ortskundige Verkehrsteilnehmer eher gering ist, werden zusätzlich mobile Kontrollen durchgeführt. Die Messung am jeweiligen Straßenrand erfolgt entweder per Laser, Radar oder auch Lichtschranke. Überschreitet dieses einen vorher definierten Grenzwert (variiert je nach Behörde, Auslösung zum Beispiel erst ab 9 km/h zu viel), wird die Kamera und der dazugehörige Blitz ausgelöst und ein Foto des Fahrzeugsführers aufgenommen. In einigen Fällen werden Kfz-Kennzeichen und gemessene Geschwindigkeit per Funk an einen Polizeibeamten übermittelt, der das Fahrzeug hinter der Messstelle zur Feststellung der Personalien anhält.

Das Messgerät selbst ist dabei normalerweise so aufgestellt, dass es gar nicht oder erst aus kurzer Entfernung sichtbar wird und so keine Möglichkeit zum rechtzeitigen Abbremsen besteht. Teilweise werden die Geräte auch im Heck eines geparkten Kombi-PKW platziert, um schnellere Ortswechsel durchführen zu können oder eine unauffällige Messung zu ermöglichen. Um das Risiko der Wiedererkennung eines Messfahrzeuges zu verringern, verfügen die Kommunen in der Regel über Wechselkennzeichen, bzw. tauschen ihre Fahrzeuge mit auswärtigen Kommunen aus (Amtshilfe).

Bei einem weiteren Verfahren, das hauptsächlich auf Autobahnen zum Einsatz kommt, werden Geschwindigkeitssünder durch ein speziell ausgestattetes ziviles Messfahrzeug ProViDa mit Police-Pilot-System verfolgt. Dieses Fahrzeug hält über eine bestimmte Distanz einen festen Abstand zum gemessenen Fahrzeug. Die Geschwindigkeit wird über den geeichten Tacho des Messfahrzeugs ermittelt. Der Vorgang wird auf Video aufgezeichnet.

In Österreich kommen die mobilen Radargeräte immer weniger in Einsatz und werden durch die wesentlich preiswerteren Laserpistolen ersetzt.

Toleranzen

Je nach Messverfahren werden vom Messwert unterschiedliche Toleranzen abgezogen.

Dies sind bei

  • ortsfesten Anlagen, Starenkästen, Radarmessgeräten, Laserpistolen:
- bis 100 km/h werden 3 km/h als Toleranzwert abgezogen
- ab 101 km/h werden 3 % in Abzug gebracht.
  • ProViDa: 5 %, mindestens 5 km/h.
  • Nachfahren mit Dienstfahrzeug
- mit justiertem Tachometer: 15 %
- mit nicht justiertem Tachometer: 20 %.

Wirksamkeit

Geschwindigkeitskontrollen sollen eine Maßnahme zur Durchsetzung sicherheitsrelevanter Verkehrsvorschriften sein. Die Einhaltung von Verkehrsregeln (hier: Geschwindigkeit) geschieht auf zwei Ebenen der sozialen Kontrolle: Die erste Ebene ist die interne Kontrolle, d.h. die Bereitschaft des Einzelnen, sich selbst aufgrund seiner verinnerlichten Werte und Normen zu kontrollieren und sanktionieren. Versagt diese Selbstkontrolle, wie es im Straßenverkehr häufig der Fall ist, dann wird nach Ansicht von Überwachungsbefürwortern als zweite Ebene die externe Kontrolle durch Dritte notwendig.

Die Kontrollen erhöhen sowohl in der Umgebung der Kontrollstelle als auch regional die Verkehrssicherheit. Der Rückgang der Unfallraten wurde sowohl für stationäre als auch mobile Geschwindigkeitskontrollen nachgewiesen.[10] Die Überwachung der Geschwindigkeit hat zudem wie jede Kontrollmaßnahme im Straßenverkehr eine generalpräventive Wirkung, indem sie vor übermäßigen Verstößen abschreckt und das Vertrauen in die Rechtsordnung bewahrt.

Geschwindigkeitsverstöße tragen zu etwa 25 % der Unfälle mit Personenschaden und 50 % aller Unfälle mit Getöteten bei. Vielfach wird daher kritisiert, dass die Überwachung der zulässigen Geschwindigkeit auf den Straßen zu lückenhaft erfolgt. Da die Regelbefolgung vor allem von der Wahrscheinlichkeit, mit der ein Verstoß geahndet wird, abhängt, könnte man mit mehr Kontrollen viele Unfälle verhindern und Menschenleben retten. Zudem sind Geschwindigkeitskontrollen i.a. kostendeckend (die Einnahmen aus den Bußgeldern überschreiten geringfügig die Kosten der Überwachung und Verfolgung der Verstöße), so dass nur politischer Wille einer Ausweitung entgegensteht. Allerdings stellt auch die bestehende Überwachung zumindest ein Regulativ dar, mit dem übermäßige Verstöße meist verhindert werden.[11]

Wirtschaftliche Gesichtspunkte

Die Einnahmen aus den Bußgeldern fließen in die öffentlichen Haushalte. Beispielsweise konnte die Stadt München mit einem einzigen Radargerät innerhalb eines Jahres 85.233 Geschwindigkeitsübertretungen bei insgesamt etwa 1,74 Millionen am Gerät vorbeifahrenden Fahrzeuge feststellen und nahm dabei geschätzte 5-10 Millionen Euro ein.[12][13] Nach der Inbetriebnahme Ende 2008 einer Anlage an der Talbrücke Lämershagen der A2 in Richtung Hannover nahm die Stadt Bielefeld bei 260.000 Verstößen innerhalb des ersten Jahres 9,3 Mio. Euro ein.[14]

Kritik

Geschwindigkeitsmessungen werden vielfach kritisiert. Insbesondere wird häufig bemängelt, dass manche Kontrollen vorwiegend der Stützung der öffentlichen Haushalte dienten, in denen Bußgelder fest eingeplante Einnahmen sind.

Ein weiterer Kritikpunkt ist der Wegfall der Unschuldsvermutung. Jeder Fahrzeugführer wird – gleich ob verdächtig oder nicht – automatisiert auf eventuelles Fehlverhalten hin überprüft. Es wird somit nicht auf Verdacht hin eine Kontrolle durchgeführt, sondern stets eine Kontrolle. Da Kontrollpunkte meistens nicht angekündigt werden, kann er sich der permanenten Überwachung an diesem Ort auch praktisch nicht entziehen.

Kritik richtet sich auch gegen den Kostenaufwand bei der technischen Aufrüstung der Überwachung. Der Zweck könne ja nicht die möglichst lückenlose Bestrafung von Verkehrssündern sein; die Überwachung müsste ansonsten auch zeit- und flächendeckend sein. Vielmehr bezwecke die Überwachung die Förderung einer der öffentlichen Sicherheit angemessenen Verhaltensweise der Fahrer. Somit stünden die Kosten moderner Anlagen in keinem angemessenen Verhältnis zum Gewinn an Sicherheit im Straßenverkehr, sondern dienten lediglich der Beseitigung einiger Einspruchsmöglichkeiten gegen Strafmandate.

Gegenmaßnahmen

Legale bzw. nicht verfolgte Maßnahmen in Deutschland

Etliche Radiosender warnen im Rahmen ihrer Verkehrsmeldungen vor Geschwindigkeitsmessungen, die von den Hörern gemeldet wurden. In einem Modellversuch warnt die Autobahnpolizei Köln am Vorabend im Internet und in der WDR-Lokalzeit vor geplanten Kontrollen. Dieser Service der Rundfunkgesellschaften ist umstritten. Befürworter sind der Meinung, dass das Ziel einer Geschwindigkeitsreduktion auch so erreicht wird, dem entgegnen andere, dass diese Reduktion nur punktuell erfolge.

Populär ist die Methode, reflektierende Gegenstände am Innenrückspiegel aufzuhängen. Hierbei wird erhofft, den Fotoblitz zu reflektieren und somit den Fahrer unkenntlich zu machen. CDs werden empfohlen, sind jedoch meist unwirksam.

Zur Anfechtung der ordnungsgemäßen Durchführung einer Geschwindigkeitsmessung lohnt es sich, bei mobilen Radaranlagen die Aufstellung des Fahrzeugs zu dokumentieren (Foto) und daraus die Ausrichtung des Fahrzeugs zur Straßenlängsachse zu kontrollieren. Die Messfahrzeuge müssen nämlich genau senkrecht oder parallel zur Fahrbahn stehen. In einigen Fällen werden die betriebsnotwendigen Winkel (20 bzw. 22 Grad) nicht eingehalten. Außerdem ist die Überwachung der Messung durch den Messbeamten vorgeschrieben. Wenn der Messbeamte die Messung nicht beobachtet, darf sie nicht verwertet werden. Ein gerichtsverwertbares Sachverständigengutachten ist dennoch unerlässlich.

Mittlerweile existieren jedoch in der Mehrzahl Messanlagen, die keinerlei Anforderungen an die Fahrzeugposition stellen und auch den sogenannten "Aufmerksamen Messbetrieb" nicht mehr erfordern.

Es wird kontrovers beurteilt, ob das Warnen vor Geschwindigkeitsmessstellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne des § 8 NWPolG (Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen) darstelle[15] oder allenfalls dann gegen bestehende Vorschriften verstoße, wenn gemäß § 1 StVO andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, behindert oder belästigt werden.[16]

Illegale bzw. verfolgte Maßnahmen

Lichthupe

Eine verbreitete Methode ist, den Gegenverkehr mittels Lichthupe vor auf der Gegenseite erkannten Radarfallen zu warnen. Das ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 16 Abs. 1 StVO in Verbindung mit § 24 StVG, da der Lichthupeneinsatz nicht gerechtfertigt ist. In Österreich ist dies jedoch legal, da es kein Verbot gebe, Warnungen jedweder Art mit der Lichthupe durchzuführen.[17]

Reflektoren

Mittels einer reflektierenden Schicht auf dem Kennzeichen wird versucht, den Fotoblitz zu reflektieren und somit eine Identifizierung unmöglich zu machen. Hierzu werden Haarspray, Klarlack, eine am Rückspiegel aufgehangene CD, spezielle Folien oder ähnliche Mittel empfohlen. Ebenso werden ums Kennzeichen verteilte Katzenaugen empfohlen. Die Methoden sind jedoch meist unwirksam, da das Kennzeichen selbst ebenfalls retroreflektierend ist, sowie im Zeitalter digitaler Bildbearbeitung Belichtungsfehler korrigiert werden können. Das Verdecken, Verändern oder die Beeinträchtigung der Erkennbarkeit ist in vielen Ländern verboten (Kennzeichenmissbrauch).

Radarwarner

Sogenannte Radarwarner dürfen besessen, jedoch nicht „betriebsbereit mitgeführt“ werden. Diese Radarwarner registrieren die Radar-Strahlung und warnen dann akustisch. Bei Benutzung drohen Bußgeldstrafen und Vormerkungen (in Deutschland 75 € Bußgeld und 4 Punkte). Das Gerät wird von der Polizei eingezogen und vernichtet. Kaufverträge für Radarwarner werden von Gerichten als sittenwidrig eingestuft, damit entfallen alle Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller.[18]

Störsender

Die Radar-Störsender, sog. „Jammer“, nutzen den Umstand, dass die Empfangsgeräte Überlagerungsempfänger sind und über keinerlei Vorselektion verfügen. Sie reagieren deshalb auf ein sehr breites Frequenzband. Ein Sender mit einem Dauersignal in der Nähe der „normalen“ Arbeitsfrequenz des Radarsenders kann – auch wenn er wenige Milliwatt abstrahlt – den Empfänger mit seinem Signal „blenden“ und so verhindern, dass er auf das weitaus schwächer ankommende Nutzsignal reagiert. In der Praxis genügt ein Gunndiodenoszillator mit einem Hornstrahler.

„Laserblinder“

Sie sollen die Messungen per Laserpistolen unmöglich machen. Sogenannte „Laser Jammer“ senden Lichtpulse an die Laserpistole der Polizei um die Messung zu stören. Wenn der Beamte die Motorhaube anvisiert und diese mit einem Störer ausgestattet ist, gibt die Laserpistole eine Fehlermeldung aus und der Beamte muss einen anderen Punkt anvisieren, um zu einem Messergebnis zu gelangen. Geschulte Beamte halten allerdings Fahrzeuge an, bei denen die Laserpistole eine Fehlermeldung ausgibt, und suchen gezielt nach Laserblindern.

Gegenblitz

Neben dem Kennzeichen platzierte „Gegen-Fotoblitze“ werden an einen Fotoempfänger gekoppelt. Blitzt es, löst der Gegenblitz aus und soll das Kennzeichen unkenntlich machen. Die Belichtungszeit des Filmes ist um ein vielfaches kürzer als die eigentliche wahrgenommene Blitzdauer. Die Wahrscheinlichkeit, einen Gegenblitz zeitgleich zur Verschlussöffnung der Kamera auszulösen ist sehr gering. Neben der geringen Wirksamkeit kommt bei dieser Methode noch eine hohe Chance hinzu, dass sie auf dem Bild erkannt wird.

Navigationsgerätedaten

Die Nutzung der Informationen von Navigationsgeräten während der Autofahrt oder das betriebsbereite Mitführen eines entsprechend ausgestatteten Navigationsgerätes ist illegal. Hier enthält eine Zusatzkarte diverse stationäre und häufig benutzte Punkte für mobile Messanlagen als sogenannte Points of Interest (POI). Nähert man sich einem solchen Punkt, kann das Navigationsgerät entsprechend warnen. Ob Geräte mit dieser Funktion ebenfalls eingezogen und vernichtet werden können, wurde von Gerichten bisher nicht geklärt. Inwieweit Plug-ins bei Navigationssoftware genutzt werden dürfen, ist umstritten.[19] Navigon bietet in seinen Navigationsgeräten eine manuelle und dauerhafte Löschfunktion der mitgelieferten Positionsdaten, um die Verantwortung der Verwendung in die Hände des Benutzers zu legen.

Einzelnachweise

  1. Radarmessung: Der Gemeinde sind die Hände gebunden in der Badener Zeitung als Beispiel abgerufen am 15. Juni 2011
  2. Märkische Oderzeitung, „Blitzen über vier Fahrspuren hinweg“, 17. März 2008
  3. Neuregelung: Radarfotos und Videomessung auf ÖAMTC vom 6. August 2009 abgerufen am 18. Januar 2010
  4. Radarboxen blitzen jetzt auch von vorne auf ORF-Niederösterreich am 13. Januar abgerufen am 18. Januar
  5. http://sierzega.com/Produkte/RadarLEDDisplays/tabid/58/language/de-DE/Default.aspx
  6. http://www.pittsfordtrafficandradar.biz/Sign%20Brochure%20Technical.pdf
  7. http://www.pittsfordtrafficandradar.biz/GR.htm
  8. Datenflut durch digitale Radarboxen auf ORF-Wien vom 13. Juni 2009 abgerufen am 18. Januar 2010
  9. 906.327 Anzeigen: Raser-Rekord 2009 auf Heute.at vom 7. Januar 2010 abgerufen am 18. Januar 2010
  10. Standards der Geschwindigkeitsüberwachung im Verkehr, BASt-Bericht M 146 (Weblink nur Abstract)
  11. Auswirkungen der Verkehrsüberwachung auf die Befolgung von Verkehrsvorschriften, BASt-Bericht M 126 (Weblink nur Abstract)
  12. http://www.shortnews.de/id/756487/M%C3%BCnchen-Einnahmen-einer-Bu%C3%9Fgeldfalle-finanzierten-die-nebenan-stehende-Baustelle
  13. Bußgeld-Orgie in der Baustelle. auf: tz-online.de 19. März 2009.
  14. Thomalla und Werth geblitzt. In: Rheinische Post. 16. März 2010, S. A8.
  15. Oberverwaltungsgericht Münster; Az. 5 B 2601/96; NJW 1997, 1596.
  16. Oberlandesgericht Stuttgart; Az. 4 Ss 33/97; abgedruckt in DAR 1997, 251.
  17. Lichthupe für Radarwarnung erlaubt auf ORF vom 14. November 2006 abgerufen am 15. Juni 2011
  18. http://www.das-rechtsportal.de/recht/auto-verkehr/urteile/058urteil.htm
  19. Sind Radarwarngeräte gegen Radarfallen erlaubt? auf: Momberger & Niersbach Rechtsanwälte

Literatur

  • Löhle/Beck, Fehlerquellen bei polizeilichen Messverfahren, 9.Auflage, Bonn 2008, Anwalt-Verlag, ISBN 3824009838
  • Burhoff/Neidel/Grün, Messungen im Straßenverkehr (mit CD-Rom), 2.Auflage, Münster 2010, ZAP-Verlag (LexisNexis), ISBN 978-3-89655-519-9

(Titel der 1.Auflage noch: Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen im Straßenverkehr)

  • Becker, Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr, 7.Auflage, 2010, Verlag Luchterhand, ISBN 978-3-472-07832-6
  • Joachim Schrey / Thomas Walter Haug, Der Umfang richterlicher Kontrolle bei Entscheidungen über Geschwindigkeitsverstösse, NJW 40/2010, 2917

Weblinks

 Commons: Geschwindigkeitsmesser – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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