- Laufbahnen besonderer Fachrichtung
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Laufbahnen besonderer Fachrichtungen sind in Deutschland Beamtenlaufbahnen, für die ein dienstlicher Bedarf besteht. Er kann nicht mit Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst gedeckt werden, da er relativ gering ist und die Einrichtung eines Vorbereitungsdienstes sich nicht rentieren würde.
Die Laufbahnbefähigung wird durch berufliche Tätigkeit, zwischen zwei und dreieinhalb Jahren, innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht. Eine Laufbahnprüfung, wie sie am Ende des Vorbereitungsdienstes abgelegt werden muss, ist nicht nötig. Die oberste Dienstbehörde stellt die Befähigung durch Bescheid fest. Was eine Laufbahn besonderer Fachrichtung ist, welche Voraussetzungen Bewerber erbringen müssen und wer die Befähigung feststellt, regeln Bund und Länder unterschiedlich. Für Bundesbeamte stellt der Bundespersonalausschuß die Befähigung fest.
Solche Laufbahnen gibt es im mittleren, gehobenen und höheren Dienst, nicht jedoch im einfachen Dienst, da es hier auch keine Laufbahnprüfung gibt.
Inhaltsverzeichnis
Bund
Quelle: § 34 Bundeslaufbahnverordnung
Mittlerer Dienst
- Technischer Dienst bei Abschluss der Berufsausbildung als
- Technischer Assistent mit staatlicher Anerkennung
- Staatlich geprüfter Chemotechniker
- Handwerksmeister und Industriemeister in ihrem jeweiligen Beruf
- Kartographen
- Laboranten
- Landkartentechniker
- Operateure in Kernforschungseinrichtungen
- Staatlich geprüfte Techniker
- Techniker mit staatlicher Anerkennung
- Strahlenschutztechniker in Kernforschungseinrichtungen
- Vermessungstechniker
- Werkstoffprüfer
- Zeichner
- Archivdienst bei Abschluss der Berufsausbildung als
- Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv
- Bibliotheksdienst bei Abschluss der Berufsausbildung als
- Bibliotheksassistent
- Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek, Information und Dokumentation, Bildagentur
- Nautischer Dienst
Gehobener Dienst
- Bibliotheksdienst
- Dienst in der gesetzlichen Krankenversicherung, Krankenkassendienst
- Dienst in der gesetzlichen Unfallversicherung
- Dienst als Sozialarbeiter
- Sozialpädagogen
- Dokumentationsdienst
- Gartenbaulicher Dienst einschließlich der Fachrichtung Landespflege
- Informationstechnischer Dienst
- Land- und forstwirtschaftlicher Dienst (nur wenn nicht ausreichend Bewerber mit Laufbahnprüfung zur Verfügung stehen)
- Landwirtschaftlich-hauswirtschaftlicher Dienst
- Nautischer Dienst
- Raumordnungsdienst
- Seevermessungstechnischer Dienst
- Schiffsmaschinendienst
- Technischer Dienst (nur wenn nicht ausreichend Bewerber mit Laufbahnprüfung zur Verfügung stehen)
- Weinbaulicher Dienst
- Wirtschaftsverwaltungsdienst
Höherer Dienst
- Ärztlicher Dienst
- Archäologischer Dienst
- Bibliotheksdienst
- Biologischer Dienst
- Chemischer Dienst einschließlich der Fachrichtungen physikalische Chemie, Bio- und Geo-Chemie
- Ethnologischer Dienst
- Forst- und holzwirtschaftlicher Dienst
- Gartenbaulicher Dienst einschließlich der Fachrichtung Landespflege
- Geographischer Dienst
- Geologischer Dienst
- Geophysikalischer Dienst
- Gesellschafts- und sozialwissenschaftlicher Dienst
- Haus- und ernährungswissenschaftlicher Dienst
- Historischer Dienst
- Informationstechnischer Dienst
- Kryptologischer Dienst
- Kunsthistorischer Dienst
- Landwirtschaftlicher Dienst
- Lebensmittelchemischer Dienst
- Mathematischer Dienst
- Medien- und kommunikationswissenschaftlicher Dienst
- Mineralogischer Dienst
- Musikwissenschaftlicher Dienst
- Orientalistischer Dienst
- Ozeanographischer Dienst
- Pharmazeutischer Dienst
- Physikalischer Dienst
- Raumordnungsdienst
- Romanistischer Dienst
- Slawistischer Dienst
- Sprachendienst
- Statistischer Dienst
- Stenographischer Dienst in der Parlamentsverwaltung
- Technischer Dienst (nur wenn nicht ausreichend Bewerber mit Laufbahnprüfung zur Verfügung stehen)
- Tierärztlicher Dienst
- Wetterdienst
- Wirtschaftsverwaltungsdienst
- Zahnärztlicher Dienst
Besondere Voraussetzungen im höheren Dienst
Ärztlicher Dienst: Die Zeit als Medizinalassistent, Pflichtassistent oder Arzt im Praktikum wird auf die geforderte Berufserfahrung angerechnet.
Bibliotheksdienst: Die Voraussetzungen werden auch durch das 1. juristische Staatsexamen erfüllt, wenn ein Zusatzstudium Bibliothekswesen und zwei Jahre Berufserfahrung nachgewiesen wird.
Lebensmittelchemischer Dienst: Die praktische Ausbildung nach dem Hochschulstudium wird auf die geforderte Berufserfahrung angerechnet.
Baden-Württemberg
Quelle: §§ 33ff. Landeslaufbahnordnung
Mittlerer Dienst
- Gerichtsvollzieherdienst
- Krankenpflegedienst
- mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst
- mittlerer Justizbetriebsdienst
- mittlerer technischer Dienst bei der Polizei
- mittlerer technischer Dienst beim Verfassungsschutz
- mittlerer technischer Gewerbeaufsichtsdienst
gehobener Dienst
- Amtsanwaltsdienst
- Bezirksnotardienst
- gehobener Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken
- gehobener Dienst in der Datenverarbeitung
- gehobener Schuldienst in der Laufbahn der Fachschulräte an Pädagogischen Hochschulen
- gehobener Sozialdienst
- gehobener technischer Dienst bei der Polizei
- gehobener technischer Dienst beim Verfassungsschutz
- gehobener technischer Gewerbeaufsichtsdienst
- gehobener technischer Schuldienst in der Laufbahn der Technischen Lehrer an Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen
Höherer Dienst
Voraussetzung: in der Regel 3 Jahre Berufserfahrung (Ausnahme Chemischer Dienst: s.u.)
- Anstaltsseelsorgedienst
- Ärztlicher Dienst
- Biologischer Dienst
- Chemischer Dienst
- Dienst als Akademischer Rat
- Dienst als Astronomierat
- Dienst als Konservator
- Dienst als Kustos
- Dienst als Studienrat an einer Hochschule
- Dienst in der Datenverarbeitung
- Dienst in der Materialprüfung
- Geologischer Dienst
- Höherer Dienst im statisch-konstruktiven Ingenieurbau und in der Bauphysik
- Höherer Schuldienst in der Fachrichtung Religionslehre
- Höherer technischer Gewerbeaufsichtsdienst
- Pharmazeutischer Dienst
- Physikalischer Dienst
- Professor an einer Berufsakademie
- Psychologischer Dienst
- Zahnärztlicher Dienst
Sonderregelung im Chemischen Dienst: Voraussetzung für die Einstellung ist der Abschluss eines Hochschulstudiums der Chemie oder Lebensmittelchemie. Dabei werden Zeiten, in denen als Chemiker bzw. als Lebensmittelchemiker gearbeitet wurde, zusammengezählt. Das praktische Jahr der Ausbildung zum Lebensmittelchemiker zählt als Berufserfahrung mit.Zusatzqualifikation im Zahnärztlichen Dienst: Für die Einstellung wird vorausgesetzt, dass der Bewerber auch Kieferchirurg ist.
Niedersachsen
Quelle: Anlage 2a Niedersächsische Laufbahnverordnung
einfacher Dienst
- Laufbahn des einfachen Gestütsdienstes
mittlerer Dienst
- Laufbahn des Krankenpflegedienstes
- Laufbahnen des Werkdienstes bei den Landeskrankenhäusern
- Laufbahn des mittleren nautischen Dienstes
- Laufbahn des mittleren technischen Dienstes in der Staatlichen Wasser- und Abfallwirtschaftsverwaltung
- Laufbahn des Werkdienstes im Justizvollzug
- Laufbahn des Gerichtsvollzieherdienstes
gehobener Dienst
- Laufbahn des Weinkontrolleurs
- Laufbahn des gehobenen Dienstes der Fachrichtung Krankenversicherung in der Landesverwaltung
- Laufbahn des gehobenen Dienstes der Fachrichtung Unfallversicherung beim Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales
- Laufbahn des gehobenen Sozialdienstes
- Laufbahn des gehobenen nautischen Dienstes
- Laufbahn des gehobenen bergtechnischen Dienstes
- Laufbahn des gehobenen Bergvermessungsdienstes
- Laufbahnen des gehobenen geologischen Dienstes
- Laufbahn der Oberlehrer im Justizvollzugsdienst
- Laufbahn des gehobenen stenographischen Dienstes in der Landtagsverwaltung
höherer Dienst
- Laufbahn der Polizeipsychologen
- Laufbahn des höheren statistischen Dienstes
- Laufbahn des amtsärztlichen Dienstes
- Laufbahnen des ärztlichen Dienstes mit Gebietsbezeichnung – ausgenommen amtsärztlicher Dienst
- Laufbahn des ärztlichen Gutachter- und beratenden ärztlichen Prüfdienstes bei den Landesversicherungsanstalten
- Laufbahn des ärztlichen Dienstes
- Laufbahn des zahnärztlichen Dienstes
- Laufbahn der Psychologen im Gesundheitsdienst
- Laufbahn der Apotheker
- Laufbahn der Biologen
- Laufbahn der Chemiker
- Laufbahn der Lebensmittelchemiker
- Laufbahn der Physiker
- Laufbahn des höheren Dienstes im Prüfwesen für Baustatik
- Laufbahn der Meteorologen
- Laufbahn des höheren Sozialdienstes
- Laufbahnen des höheren geologischen Dienstes
- Laufbahnen des höheren technischen Dienstes bei der amtlichen Materialprüfung
- Laufbahn des höheren Dienstes bei den Handwerkskammern
- Laufbahn des höheren Eichdienstes
- Laufbahnen des höheren wissenschaftlichen Dienstes bei den Landwirtschaftskammern
- Laufbahnen des höheren Fischereiverwaltungsdienstes
- Laufbahn des tierärztlichen Dienstes – ohne Laufbahn des höheren Veterinärdienstes (amtstierärztlicher Dienst)
- Laufbahn des höheren wissenschaftlichen gewässerkundlichen Dienstes in der Staatlichen Wasser- und Abfallwirtschaftsverwaltung
- Laufbahn des höheren pädagogischen Dienstes im Justizvollzugsdienst
- Laufbahn der Psychologen im Justizvollzugsdienst
- Laufbahn der Pfarrer im Justizvollzugsdienst
- Laufbahn des höheren Dienstes bei der Landeszentrale für politische Bildung
- Laufbahn des höheren Dienstes für Kernenergie und Strahlenschutz bei der atomrechtlichen Genehmigungs-, Aufsichts- und Planfeststellungsbehörde
- Laufbahnen des höheren wissenschaftlichen Dienstes an Forschungsinstituten und Museen sowie in der Denkmal-, Kunst- und Kulturpflege
- Laufbahn des höheren stenographischen Dienstes in der Landtagsverwaltung
- Laufbahn des höheren Dienstes in der Informations- und Kommunikationstechnik
- Technischer Dienst bei Abschluss der Berufsausbildung als
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