Lauskontrolle im KZ Dachau

Lauskontrolle im KZ Dachau

Die Lauskontrolle diente in den reichsdeutschen Konzentrationslagern zur Zeit des Nationalsozialismus der Vermeidung von Krankheitsübertragungen. Sie wurde von Funktionshäftlingen durchgeführt.

Beispiel KZ Dachau

Gewöhnlich sah die tägliche Lauskontrolle folgendermaßen aus. Abends, nach der Rückkehr von der Arbeit in die Wohnblocks, wurden meist zwischen 20 Uhr und 20:30 Uhr die Lauskontrolle in den Schlafräumen der Wohnblocks durchgeführt. Die Stubenältesten untersuchten mit Hilfe einer hölzerner Spachtel Achsel- und Schambehaarung der Häftlinge, Gehilfen überprüften währenddessen die Kleidung der Häftlinge nach Läusen. Fand man Läuse, wurde der Häftling meist geschlagen, ihm wurden dann sämtliche Haare geschoren, danach wurde er im Waschraum mit kaltem Wasser übergossen und einer Reisigbürste abgebürstet. Die Häftlinge waren während der Lauskontrolle im Schlafraum versammelt, gleichzeitig säuberten andere Häftlinge die Stuben und weitere leere Räume der Wohnblocks. Um 21 Uhr war in den Wohnblocks Nachtruhe [1].

In den Kriegsjahren, vor allem dann mit der Lagerüberfüllung, kam es zu großen Typhus- und Fleckfieber-Epidemien im Lager. In den letzten Dezembertagen 1942 beispielsweise begann sich eine Bauchtyphus-Epidemie auszubreiten. Man führte strengere Lauskontrollen durch. Plakate, die eine riesige Laus abbildeten und die Aufschrift „Eine Laus – dein Tod“ trugen, wurden nun ausgehängt. Die Wohnbaracken wurden desinfiziert. Die Häftlinge mussten sämtliche Kleidung zur Desinfektion ablegen, nackt in das Bad gehen, dort heiß baden und wurden anschließend mit einem Desinfektionsmittel besprüht. Einige der Häftlinge erkrankten bei der radikalen Prozedur, etwa an Lungenentzündung, es kam zu einigen Todesfällen [1].

Einzelnachweise

  1. a b Stanislav Zámečník: (Hrsg. Comité International de Dachau): Das war Dachau. Luxemburg, 2002. S.142

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