- Leistungsmittelwert
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Der Leistungsmittelwert wird bei Stromgroßkunden der Energieversorgungsunternehmen (EVU) zur Berechnung der Leistungskosten herangezogen. Der Leistungspreis ist dabei ein Teil des Strompreises.
Der Mittelwert der Leistung errechnet sich aus dem angefallenen Energieanteil der Messperiode, dividiert durch die Messperiodendauer.
Beispiel:
Der Energiebezug wird von EVU mit einem Maximumzähler in zyklischen Periode gemessen. Die Messperiodendauer beträgt in der Regel 15 Minuten. Die in diesem Zeitraum verbrauchte Energie (kWh) wird als Leistungsmittelwert (kW) erfasst und gespeichert. Der höchste Wert eines Monates oder Jahres wird als Maximum bezeichnet. Dieses Maximum legt die Höhe der Leistungskosten fest. Bei der Netzdurchleitung wird das Entgelt für die Netznutzung ebenfalls durch den höchsten Leistungsmittelwert eines Jahres bestimmt.
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