- Leuchtturmwärter
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Leuchtfeuerwärter haben die Aufgabe, das zur Sicherung des Schiffsverkehrs dienende Leuchtfeuer von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang hell und klar brennen [1] zu lassen sowie kleinere Arbeiten am Leuchtturm vorzunehmen. Sie wurden früher und werden umgangssprachlich auch als Leuchtturmwärter bezeichnet, obwohl ihre Tätigkeit natürlich in erster Linie dem Feuer gilt.
Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts gibt es den Beruf des Leuchtturmwärters in Deutschland nicht mehr, da dessen Arbeit durch die Fortschritte der Technik immer weiter vereinfacht wurde. Heute werden alle Türme automatisch von zentralen Stationen (Verkehrszentralen) überwacht und nur noch bei Bedarf gewartet. Leuchtfeuerwärter lebten in der Regel mit ihrer Familie in unmittelbarer Nähe des zu wartenden Leuchtfeuers.
Weltweit gibt es nur noch da, wo spezielle Gegebenheiten die Anwesenheit eines Menschen erforderlich machen oder die Lohnkosten sehr niedrig sind, wenige bemannte Türme.
Einzelnachweise
- ↑ Dienstanweisung für die Wärter der mit Fresnelschen Apparaten ausgestatteten ... Leuchttürme, 1892 in: H. J. Luttermann und R. Reinicke: Leuchtturm Darßer Ort, DSV-Verlag, Hamburg 1998
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