- Lex Miquel-Lasker
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Die Lex Miquel-Lasker (oder auch nur Lex Lasker) ist ein verfassungsänderndes Reichsgesetz vom 20. Dezember 1873 (RGBl. S. 379). Durch die Änderung des Artikels 4, Nummer 13 der Reichsverfassung wurde die Gesetzgebungskompetenz des Reiches auf das gesamte bürgerliche Recht ausgeweitet. Es wurde von den nationalliberalen Abgeordneten Johannes von Miquel und Eduard Lasker durchgesetzt, nachdem ihre Anträge insgesamt vier Mal an Bundes- oder Reichstag gescheitert waren. Bis zur Lex Miquel-Lasker hatte der Reichstag im zivilrechtlichen Bereich lediglich die Gesetzgebungskompetenz für das Schuldrecht (Obligationenrecht); es bereitete so maßgeblich den Weg für die vereinheitlichende Gesetzgebung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Die Änderung im Wortlaut
Vor der Lex Miquel-Lasker unterlag der Reichsgesetzgebung gemäß Art. 4 Nr. 13 RV
- die gemeinsame Gesetzgebung über das Obligationenrecht, Strafrecht, Handels- und Wechselrecht und das gerichtliche Verfahren;
nach der Verfassungsänderung hatte das Reich gemäß Art. 4 Nr. 13 RV die Gesetzgebungskompetenz für
- die gemeinsame Gesetzgebung über das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht und das gerichtliche Verfahren.
Weblinks
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Wikisource: Lex Miquel-Lasker – Quellen und Volltexte
- Eintrag in Meyers Großes Konversations-Lexikon (1905) auf zeno.org
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