- Lichtbild
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Das Lichtbild ist die älteste Bezeichnung für eine Fotografie. Zur Zeit der Erfindung der fotografischen Verfahren um 1839 wurden die fotografischen Bildnisse in Deutschland als Lichtbilder bezeichnet; die Bezeichnung Photographie etablierte sich erst später auf Vorschlag des Astronomen John Herschel. In Deutschland und Österreich genießen sie gemäß § 72 UrhG (Deutschland) bzw. §§ 73f UrhG (Österreich) einen Schutz von 50 Jahren nach erster Veröffentlichung oder 50 Jahren seit der Erstellung, falls das Bild nie veröffentlicht wurde. Im Gegensatz dazu dauert der Schutz von Lichtbildwerken bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Im allgemeineren Sinn ist mit einem Lichtbild jedes durch Fotografie entstandene Bild gemeint, im engeren Sinne ein Passbild. Im Sinne des Urheberrechts ist das Lichtbild vom Lichtbildwerk zu unterscheiden.
In der deutschen juristischen Fachsprache ist der Begriff Lichtbild weiterhin gebräuchlich.
Siehe auch
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