- Antiterroreinheit
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Als eine Anti-Terror-Einheit werden im internationalen Sprachgebrauch grundsätzlich Spezialeinheiten bezeichnet, die mehr sind als bloße Einsatzkommandos und die grundsätzlich Aufgaben der nationalen Sicherheit wahrnehmen. Jedes Land definiert hierbei Einsatzprofil und Anforderungskriterien mehr oder weniger streng. Mitteleuropäische Standards können daher in einem anderen Land bereits elitär sein. Rekrutierung, Auswahl, Aufgaben und Training können jedoch von Staat zu Staat stark variieren.
Häufig haben Antiterroreinheiten jedoch eine gemeinsame Funktion: Das jeweils nationale Antiterrorkommando kommt meistens dann zum Einsatz, wenn der Staat sich in einer Lage höchster sicherheitspolitischer Not befindet oder vor eine Situation gestellt wird, die von anderen Kräften nicht bewältigt werden kann; z.B. weil andere politische oder strategische Verhandlungs- bzw. Eingreifmöglichkeiten geringe Erfolgsaussichten aufweisen.
Antiterroreinheiten
Deutschland: GSG 9 der Bundespolizei
Großbritannien: Special Air Service
Österreich: Einsatzkommando Cobra
Jordanien: Counter Terrorist Unit 71
Italien: Nucleo Operativo Centrale di Sicurezza und Gruppo di Intervento Speciale
Spanien: Grupo Especial de Operaciones
Frankreich: Groupe d’Intervention de la Gendarmerie Nationale
Russland: OMON
Siehe auch
Literatur
- Kerstin Froese, Reinhard Scholzen: GSG 9. Motorbuchverlag, ISBN 3613017938
- Sören Sünkler: Polizei Sondereinheiten. Motorbuchverlag, ISBN 9783613031531
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