- Loi Toubon
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Die Loi relative à l’emploi de la langue française (zu deutsch „Gesetz betreffend den Gebrauch der französischen Sprache“), meist nach dem damaligen französischen Kulturminister Jacques Toubon als Loi Toubon bezeichnet, ist ein französisches Gesetz, das am 4. August 1994 beschlossen wurde. Seine wesentliche Zielsetzung liegt im Schutz französischer Verbraucher, der Arbeitnehmer und in der Förderung der Vielsprachigkeit.
Der ursprüngliche Entwurf sah eine Verpflichtung zum Gebrauch des Französischen im Öffentlichen und Privaten. Lehnwörter, vor allem Anglizismen, müssten vermieden und dafür staatlich vorgeschlagene, eigens neu erschaffene Wörter verwendet werden. Eine Verfassungsklage wegen des Verstoßes gegen das Recht auf Meinungs- und Redefreiheit erreichte insofern eine Abänderung, als die Verpflichtung zum Gebrauch der Ersatzwörter gestrichen wurde.
Beispielsweise ist der Gebrauch englischer Werbesprüche ohne französische Übersetzung unter Strafe gestellt.
Von Kritikern wird eingewendet, dass sich zahlreiche staatlich verordnete und im Amtsfranzösisch verwendeten Wortschöpfungen im Alltagsgebrauch nie durchgesetzt hätten und auch wohl nie durchsetzen werden. So wird im Gegensatz zu week-end (‚Wochenende‘) die offizielle Bezeichnung vacancelle weitgehend nicht verwendet. Zahlreiche Beispiele für die erfolgreiche Einführung neuer Begrifflichkeiten durch die amtliche Neologismenkommissionen finden sich aber im Bereich der Informatik. So werden in Frankreich ausschließlich die Neologismen ordinateur für ‚PC‘, logiciel für ‚Software‘ oder ‚Programm‘ und matériel für ‚Hardware‘ verwendet.
In Frankreich wird die Loi Toubon bisweilen spöttisch Loi Allgood genannt, in Anlehnung an den Familiennamen Toubon, der in etwa mit „Allesgut“ übersetzt werden kann; Jacques Toubon selbst wird spöttisch Jack Allgood genannt.
Der Bereich der Medien wird besonders von einem anderen Gesetz aus dem Jahre 2000 betroffen: Demnach sind alle französischen Unterhaltungsmusikprogramme verpflichtet, mindestens 40 Prozent französischsprachige Lieder zu senden. Die Hälfte dieser Lieder muss wiederum „von neuen Talenten oder neuen Produktionen“ stammen.
Letzteres Gesetz hat beispielsweise auch darstellende Künstler dazu bewogen, Single-Veröffentlichungen für eine gesonderte französische Fassung aufzunehmen (z. B. Protège-Moi, zu Deutsch ‚Beschütze Mich‘, von Placebo), um im französischen Radio öfter gespielt zu werden.
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