- LuftEBV
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Basisdaten Titel: Verordnung zur Regelung des Betriebes
von nicht als Luftfahrtgerät zugelassenen
elektronischen Geräten in LuftfahrzeugenKurztitel: Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung Abkürzung: LuftEBV Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht Datum des Gesetzes: 1. März 1999 (BGBl. I S. 239) Inkrafttreten am: 1. März 1999 Letzte Änderung durch: Verordnung zur Regelung des Betriebs von nicht als Luftfahrtgerät zugelassenen elektronischen Geräten in Luftfahrzeugen (Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung – LuftEBV) (BGBl. I 2008 S. 266f.) Inkrafttreten der
letzten Änderung:7. März 2008 Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Die Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung (LuftEBV) regelt nach Maßgabe des Luftfahrtbundesamtes auf der Grundlage des Luftverkehrsgesetzes den Betrieb von Mobiltelefonen und anderen nicht als Luftfahrtgerät zugelassenen elektronischen Geräten in einem Luftfahrzeug.
Die dort festgelegten Regeln sollen Gefährdungen durch Strahlungen elektronischer Geräte auf die Bordelektronik von Luftfahrzeugen vermeiden. Während des Starts und der Landung dürfen nur medizinisch lebensnotwendige oder ausschließlich mit Knopfzellen betriebene Geräte genutzt werden.
Die Benutzung von Geräten mit Sendefunktion, zum Beispiel Mobiltelefonen, kann der Luftfahrzeughalter seit 2008 unter bestimmten Umständen zulassen, wenn die elektromagnetische Verträglichkeit mit der Bordelektronik nachgewiesen ist.
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