- Lutatius-Vertrag
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Der Lutatius-Vertrag stellt das Ende des Ersten Punischen Krieges dar. Nachdem der Krieg zwischen dem römischen und dem karthagischen Reich bereits über 20 Jahre dauerte, erlitt die karthagische Flotte im Frühjahr 241 v. Chr. bei den Ägatischen Inseln eine besonders schwere Niederlage. Die Mehrheit des karthagischen Rates war daraufhin daran interessiert, möglichst umgehend Frieden mit Rom zu schließen. Hierfür war man auch bereit, die sizilische Position aufzugeben. Der Befehlshaber der Truppen am Eryx, Hamilkar Barkas, wurde beauftragt, einen Friedensvertrag auszuhandeln. Auf römischer Seite verhandelte der noch amtierende Konsul des Vorjahres, Gaius Lutatius Catulus.
Der Vertrag beinhaltete folgende Bedingungen:
- Räumung Siziliens sowie Verzicht auf ein militärisches Vorgehen gegen Syrakus
- unentgeltliche Freilassung der römischen Kriegsgefangenen
- Reparationszahlungen von 2200 Talenten binnen 20 Jahren.
Dieser ursprüngliche Lutatius-Vertrag befriedete die Römer noch nicht vollends, jedoch wollte man nicht riskieren, dass sich das Schlachtenglück möglicherweise doch wieder gegen Rom richten würde. Außerdem war das erstrebte Hauptziel – die Erringung der Vorherrschaft über Sizilien – zum Greifen nahe. Als die Karthager ihre Stellungen verlassen hatten, bereuten die Römer es jedoch, nicht noch höhere Forderungen gestellt zu haben. Dies wurde unter dem Vorwand, dass das römische Volk den Vertrag nicht ratifiziert habe, umgehend korrigiert. Statt einer Zahlung innerhalb von 20 Jahren wurde die Frist auf 10 Jahre verkürzt. Weiterhin wurden nun zusätzlich 1000 Talente gefordert, die sofort zu zahlen waren.
Literatur
- Klaus Zimmermann: Rom und Karthago. Wiss. Buchgesellschaft, Darmstadt 2005, ISBN 3-534-15496-7
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