- Länderebene
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Die meisten Staaten verfügen über mehrere politische Ebenen, zwischen denen die politischen Kompetenzen aufgeteilt sind. Die Art und Weise der Kompetenzaufteilung ist insbesondere zwischen Zentralstaaten und föderalen Bundesstaaten sehr unterschiedlich ausgestaltet. Im allgemeinen wird immer zwischen drei Ebenen unterschieden:
- Die obere Ebene ist die Bundesebene, oft auch schlichtweg nur Bund genannt.
- Die mittlere Ebene ist die Regionalebene. In Deutschland und Österreich sind dies die Länder (Deutschland) bzw. Bundesländer (Österreich), in der Schweiz die Kantone, in Frankreich insbesondere die Départements, in den USA die Bundesstaaten. Dementsprechend wird sie häufig auch Landes- oder Länderebene bzw. Kantonsebene genannt. In Deutschland findet sich darüber hinaus als Untergliederung und Bestandteil einiger Flächenstaaten eine so genannte Bezirksebene mit den einzelnen Regierungsbezirken.
- Die untere Ebene ist die Kommunalebene und umfasst sowohl die Gemeinden als auch – in Deutschland – die Landkreise. Umgangssprachlich wird aber auch von einer eigenständigen Kreisebene gesprochen.
In neuerer Zeit gewinnt eine vierte, noch höher stehende Staatenbund- oder Konföderationsebene an Bedeutung. In Europa gehören hierzu insbesondere die Europäische Union (EU) und der Europarat, ferner aber auch die Europäische Freihandelszone (EFTA). Besonders in bezug auf die EU spricht man deshalb auch gerne von einer Europaebene.
International ist der Begriff Local administrative unit – und deutsch LAU-Ebene – verbreitet, der die nationalen Sitten der politischen Ebenen vergleichbar macht.
Siehe auch: Politisches System
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