Informationsfreiheitsgesetze

Informationsfreiheitsgesetze
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Informationsfreiheitsgesetze gewähren den Bürgern in ihrem Geltungsbereich einen grundsätzlich freien Zugang zu allen in den öffentlichen Verwaltungen existierenden Informationen nach dem Öffentlichkeitsprinzip. Sie regeln die entsprechenden Rechte und legen das nähere Verfahren fest, um diesen freien Zugang zu gewähren. Informationsfreiheitsgesetze dienen in erster Linie der demokratischen Meinungs- und Willensbildung.

Inhaltsverzeichnis

Europa

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat 1979 die Empfehlung Nr. 854 (1979) "betr. den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit" verabschiedet. Diese Grundsätze wurden vom Ministerrat des Europarates am 25. November 1981 und 21. Februar 2002 konkretisiert um die Ausformung von Informationsfreiheitsgesetzen in allen Mitgliedsstaaten des Europarats zu fördern. Informationsfreiheitsgesetze gibt es in fast allen europäischen Ländern.

Deutschland

Bundesländer mit Informationsfreiheitsgesetzgebung

Vor dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, bestand kein allgemeines Einsichtsrecht für Bürger in Behördenunterlagen. Es gab eine Vielzahl von Einzelregelungen, etwa Einsichtsrechte in Register und Archive sowie Beteiligtenrechte im Verfahrensrecht. Im Verfahrensrecht gilt der Grundsatz, dass bei besonderem Interesse Recht auf Einsicht in die eigenen Akten besteht. Ein allgemeines Einsichtsrecht für jedermann bestand nur auf dem Gebiet der Umweltinformationen. Das Umweltinformationsgesetz wurde 1994 erlassen aufgrund einer Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft.

Ein Diskussionsthema war die Frage, wie weit das Amtsgeheimnis und vor allem der in Deutschland besonders ausgefeilte Datenschutz in der EU und seinen Mitgliedsstaaten vor dem Hintergrund der Informationsfreiheit gehen kann und darf.

Bundesebene

Auf Bundesebene gibt es seit 1. Januar 2006 das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Die rot-grüne Bundesregierung hatte sich in ihren Koalitionsvereinbarungen von 1998 und 2002 vorgenommen, ein solches Gesetz zu schaffen. Nachdem dies in der ersten Legislaturperiode am Widerstand einiger Ministerien gescheitert war, hatten die Koalitionsparteien am 17. Dezember 2004 einen Entwurf in den Bundestag eingebracht. Am 3. Juni 2005 beschloss dieser das Gesetz mit den Stimmen der Regierungskoalition bei Enthaltung der FDP und PDS, der Bundesrat stimmte am 8. Juli 2005 zu.

Länderebene

In Kraft getreten sind Informationsfreiheitsgesetze bereits in den Bundesländern Brandenburg (zum 11. März 1998), Berlin (zum 16. Oktober 1999), Schleswig-Holstein (zum 10. Februar 2000), Nordrhein-Westfalen (zum 1. Januar 2002), Mecklenburg-Vorpommern (zum 29. Juli 2006), Hamburg (zum 1. August 2006), Bremen (zum 1. August 2006), Saarland (zum 15. September 2006), Thüringen (zum 29. Dezember 2007) und Sachsen-Anhalt (zum 1. Oktober 2008).

In einigen Gemeinden Bayerns wurden Gesetzentwürfe zurückgewiesen (so z.B. im Münchner Stadtrat). [1] Entwürfe zu Gesetzen dieser Art liegen in weiteren Bundesländern vor.

In Hamburg trat am 1. August 2006 das am 11. April 2006 beschlossene Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Es ist im Wesentlichen als Verweisgesetz auf das am 1. September 2006 in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 5. September 2005 ausgestattet. Für die Handhabung wurden durch die Justizbehörde umfangreiche Anwendungshinweise für die Behörden und öffentlichen Einrichtungen erarbeitet. Es enthält jedoch umfassende Ausschlussgründe. So ist beispielsweise die Akteneinsicht nur bei abgeschlossenen, nicht jedoch bei laufenden Verfahren möglich.[2]

In Sachsen-Anhalt wurde das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 19. Juni 2008 erlassen; veröffentlicht im GVBl. LSA 12/2008 S. 242. Das Gesetz trat am 1. Oktober 2008 in Kraft. Es bestimmt, dass jeder nach Maßgabe des Gesetzes Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen hat. Die zum Gesetz erlassene Kostenverordnung (IZG LSA KostVO) gilt als eine der teuersten Deutschlands. Für die Erteilung von Auskünften können Gebühren von bis zu 1000 EURO erhoben werden. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt nimmt nach dem Gesetz auch die Aufgaben des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit wahr. Er hat, um die Gesetzausführung zu erleichtern, umfangreiche Anwendungshinweise erarbeitet.

Schweiz

In der Schweiz wird mit dem Öffentlichkeitsgesetz (Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, BGÖ), das am 17. Dezember 2004 verabschiedet wurde und am 1. Juli 2006 in Kraft trat, die Transparenz der Verwaltung gefördert, indem jeder Person das Recht zusteht, Einsicht in Dokumente der Bundesbehörden zu nehmen (Öffentlichkeitsprinzip).

Österreich

In Österreich wird die Informationstransparenz durch das Auskunftspflichtgesetz (Bundesgesetz über die Auskunftspflicht der Verwaltung des Bundes) aus dem Jahre 1986 geregelt.

Schweden

In Schweden wurde 1766 die Verwaltungstransparenz mit dem Gesetz über die Pressefreiheit (Tryckfrihetsförordningen) eingeführt und ist ein Teil der schwedischen Verfassung. In schwedisch wird das als Offentlighetsprincipen (Das Prinzip der Öffentlichkeit) bezeichnet und ist seither gültig. Es war der finnländische (Finnland stand zu der Zeit unter schwedischer Herrschaft) Geistliche und Parlamentsabgeordnete Anders Chydenius, der das Recht auf Zugang zu Dokumenten "durchbrachte". Dieses Recht war eine Reaktion auf die gewaltige Geheimhaltung als auch auf die Pressezensuren in der vergangenen Zeit.

Das "Offentlighetsprincipen" besagt, dass alle Informationen und Dokumente, die von einer Behörde hergestellt oder empfangen wurden, für jedermann zugänglich gemacht werden müssen.

Großbritannien

Nach einer fünfjährigen Übergangszeit trat der britische Freedom of Information Act am 1. Januar 2005 in Kraft. Der Information Commissioner ist von staatlicher Seite für das Gesetz verantwortlich.

Niederlande

Das erste Informationsfreiheitsgesetz wurde 1980 in den Niederlanden eingeführt und 2005 reformiert.[3] Derzeit wird es mit 1000 Anträgen pro Jahr relativ selten genutzt.[4] Ein gutes Beispiel für die Wirksamkeit des Gesetzes lieferte die Stiftung "Wij vertrouwen stemcomputers niet" ("Wir vertrauen Wahlcomputern nicht"). Sie erhielt im Februar 2007 mehrere Dokumente des Niederländischen Wahlausschusses. Diese zeigen, dass der Wahlausschuss befürchtet, ohne die Unterstützung des Wahlcomputer-Herstellers Nedap keine Wahl mehr durchführen zu können. Außerdem legt Nedap in einer E-Mail der niederländischen Regierung nahe, die Firma zu kaufen, andernfalls werde die nächste Wahl nicht mehr unterstützt.[5]

Vereinigte Staaten und Kanada

In den Vereinigten Staaten existiert mit dem Freedom of Information Act (FOIA) seit 1966 und in Kanada seit 1985 ein Informationsfreiheitsgesetz. In letzter Zeit entzündeten sich Diskussion in den USA vor allem an der Frage, wie Informationsfreiheit und nationale Sicherheit vereinbart werden können sowie wie Geschäftsgeheimnisse wirksam geschützt werden können. Ein auch in der deutschen Diskussion immer wieder auftauchender Kritikpunkt ist der zusätzliche Verwaltungsaufwand - allein auf Bundesebene sind in den USA über 5.000 Beamte mit der Bearbeitung von FOIA-Anträgen beschäftigt; die Kosten belaufen sich auf über 300 Millionen US$.

International

Weltweit haben mehr als 60 Staaten Informationsfreiheitsgesetze beschlossen.[6]

Mexiko: Transparenzgesetz

Mexiko wurde von 1929 bis 2000 von ein und derselben Partei regiert: der Partido Revolucionario Institucional (PRI) ("Partei der institutionalisierten Revolution". Die Folge war ein sehr geringes Maß an Transparenz und damit einhergehend ein hohes Maß an Korruption.

Nach dem Regierungswechsel im Dezember 2000 hat die Regierung Vicente Fox Quesada (PAN) daher das Transparenzgesetz geschaffen, das am 12. Juni 2003 in Kraft trat.

Dieses Gesetz gibt den Bürgern das Recht, alle (nicht als "vertraulich" eingestuften) Informationen von Regierung, dem Kongress und allen Bundesbehörden einzusehen. Über die Einhaltung dieses Gesetzes wacht ein neu eingerichtetes Bundesinstitut für den Zugang zu öffentlichen Informationen (IFAI – Instituto Federal de Acceso a la Información Pública). Um den Zugang zu erleichtern, erfolgt die Anfrage über ein elektronisches System. 2004 wurden 39.000 Anfragen registriert, von denen 3/4 beantwortet wurden.

Literatur

  • Sven Berger / Jürgen Roth / Christopher Scheel: Informationsfreiheitsgesetz. Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Kommentar. Carl Heymanns, Köln, Berlin, München 2006. ISBN 3-452-26040-2
  • Monica Broschard: Deutschlands Weg zur Informationsfreiheit – Entwicklungsgeschichte, Akteursinteressen und Hindernisse auf Bundes- und Länderebene. Magisterarbeit. Universität Koblenz 2003.
  • Fluck/Theuer, Informationsfreiheitsrecht mit Umweltinformations- und Verbraucherinformationsrecht, IFG/UIG/VIG, Vorschriften der EU, des Bundes und der Länder, Internationales Recht, Rechtsprechung, Kommentar, Stand: 24. Akt. 2008, C.F. Müller Verlag, Heidelberg ISBN 3-8114-9270-5
  • Serge-Daniel Jastrow / Arne Schlatmann: Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Kommentar. R. v. Decker's Verlag, Heidelberg, München, Landsberg, Berlin 2006. ISBN 978-3-7685-0545-1
  • Birthe Köster: Erfahrungen mit dem schleswig-holsteinischen Informationsfreiheitsgesetz, in: DuD 2003, S. 36 bis 38.
  • Dieter Kugelmann: Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Kommentar, 2007, ISBN 978-3-8293-0805-2, in: http://www.kommunalpraxis.de/E_Detail.php?LOC=&LA=00&NR=262
  • Mecklenburg/Pöppelmann, Informationsfreiheitsgesetz, Kommentierungen/Erläuterungen, 2006, ISBN 978-3-935819-22-0
  • Matthias Rossi: Informationsfreiheitsgesetz. Handkommentar. Nomos, Baden-Baden 2006. ISBN 3-8329-1418-8
  • Harald L. Weber: Historische und verfassungsrechtliche Grundlagen eines öffentlichen Informationszugangsrechts. In: Recht der Datenverarbeitung 21 (2005), S. 243–251.
  • Bodo Zumpe: Öffentlichkeit staatlicher Informationen. Dargestellt am Beispiel der Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder, Diss. Dresden 2007.

Siehe auch

Weblinks

Gesetzestexte

Quellen

  1. Thüringen und Bayern beharren auf Amtsgeheimnis heise news, 23. Juli 2007
  2. InfFrG Hamburg: Wortlaut des Gesetzes bei Juris
  3. Freedom of Information: Netherlands (Englisch)
  4. The Dutch FOIA: a 25 year old toddler (Englisch)
  5. Voting systems company threatens Dutch state: “Buy my company now or you won’t have provincial elections” 28. Februar 2007, Stiftung "Wir vertrauen Wahlcomputern nicht" (Englisch)
  6. http://www.freedominfo.org
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