- Länderkammer
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In allen Staatenbünden und in vielen Bundesstaaten besteht zumindest ein Organ, um eine Vertretung der Gliedstaaten zu gewährleisten, oft auch Länderkammer genannt.
Die Vertretung kann dabei eine sehr direkte sein, etwa dass die Regierungen der Gliedstaaten weisungsgebundene Vertreter entsenden (zum Beispiel der deutsche Bundesrat), oder eine mehr symbolische, etwa dass für jeden Gliedstaat durch unmittelbare Wahlen eine Anzahl von Abgeordneten bestellt werden (zum Beispiel in den Senat der Vereinigten Staaten).
Inhaltsverzeichnis
Europäische Union
In der Europäischen Union werden die Mitgliedsstaaten im Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs) und in der Europäischen Gemeinschaft im Rat der Europäischen Union vertreten.
Australien
Die Bundesstaaten, Bundesterritorien und Außengebiete entsenden in direkter Verhältniswahl die Mitglieder des Senats.
Belgien
Der Belgische Senat besteht (mit Ausnahme der königlichen Prinzen) aus Mitgliedern, die für die verschiedenen Regionen, Sprachgemeinschaften oder von deren Parlamenten gewählt werden.
Deutschland
In Deutschland wurde/wird die Aufgabe der Vertretung der Gliedstaaten (Reichsstände, Bundesglieder, Bundesstaaten, Länder) wahrgenommen
- im Heiligen Römischen Reich bis 1806 durch den Reichstag aus von den Reichsständen bestellten Vertretern.
- im Deutschen Bund von 1815 durch den Bundestag aus von den Regierungen der Mitgliedstaaten bestellten Vertretern.
- im nicht realisierten Deutschen Reich nach der Paulskirchenverfassung von 1849 durch das Staatenhaus als Oberhaus des Reichstages aus teils von den Regierungen, teils von den Parlamenten der Einzelstaaten gewählten Abgeordneten.
- im Norddeutschen Bund durch den Bundesrat aus von den Regierungen der Bundesstaaten gewählten Vertretern.
- im Deutschen Reich der Kaiserzeit durch den Bundesrat aus von den Regierungen der Bundesstaaten gewählten Vertretern.
- im Deutschen Reich der Revolutionszeit 1918/1919 durch den Staatenausschuss aus von den Regierungen der Bundesstaaten gewählten Vertretern.
- im Deutschen Reich der Weimarer Republik durch den Reichsrat aus von den Landesregierungen und den preußischen Provinzen bestellten Vertretern.
- in der Deutschen Demokratischen Republik (bis zur Auflösung der Länder 1952) durch die Länderkammer aus von den Landtagen gewählten Abgeordneten.
- im (vorkonstitutiven) Vereinigten Wirtschaftsgebiet (1947–1949) durch den Länderrat.
- in der Bundesrepublik Deutschland durch den Bundesrat aus von den Landesregierungen bestellten Vertretern.
Indien
Die Parlamente der Bundesstaaten und Unionsterritorien bestellen je nach Einwohnerzahl eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern des Oberhauses des Unionsparlamentes (Rajya Sabha). Hinzu kommt eine Anzahl von 12 Mitgliedern, die nicht aus der Politik kommen und vom Unionspräsidenten ernannt werden.
Österreich
Die Bundesländer werden durch den Bundesrat vertreten, der aus von den Landtagen gewählten Abgeordneten besteht.
Russland
Die Subjekte der Russischen Föderation sind im Föderationsrat mit je zwei Abgeordneten vertreten.
Im Obersten Sowjet der Sowjetunion waren in einer Kammer u. a. die jeweiligen Sowjetrepubliken vertreten.
Schweiz
Die Kantone (Stände) werden durch den Ständerat repräsentiert. Dieser besteht aus 46 Abgeordneten, die in den Kantonen vom Volk direkt gewählt werden. Die einzelnen Ständeräte sind nicht Abgeordnete der jeweiligen Kantonsregierungen und nicht weisungsgebunden.
Darüber hinaus wird die Gliederung der Schweiz in Kantone auch bei nationalen Volksabstimmungen berücksichtigt, da dort neben dem Volksmehr auch ein Ständemehr erforderlich ist, es muss also auch die Mehrheit der Kantone der Abstimmungsvorlage zustimmen, damit diese als angenommen gilt.
Südafrika
Das Parlament jeder Provinz entsendet nach Verhältniswahlgrundsätzen eine Delegation in das Oberhaus des Bundesparlamentes (National Council of Provinces) der Republik Südafrika. Der Delegation gehört auch der jeweilige Premier der Provinz an.
Vereinigte Arabische Emirate
Oberstes Organ der Vereinigten Arabischen Emirate ist der Council of the Rulers, bestehend aus den Fürsten (Emiren) der 7 Gliedstaaten (Emiraten). Auch die 40-köpfige Nationalversammlung (Majlis Watani Ittihad) wird repräsentativ aus den Teilemiraten entsandt.
Vereinigte Staaten
Das Volk jedes Einzelstaates wählt 2 Abgeordnete in den Senat. Bis 1913 erfolgte die Wahl durch die Parlamente der Einzelstaaten.
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