- Lässliche Sünde
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Lässliche Sünde ist nach traditioneller katholischer Lehre eine Sünde, die nicht zur ewigen Verdammnis führt – und sich somit von einer Todsünde unterscheidet.
Eine Todsünde liegt nicht vor, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Es handelt sich nicht um eine gewichtige Sache.
- Man war sich des Bösen nicht voll bewusst.
- Die Tat war nicht völlig freiwillig (es lag innerer oder äußerer Zwang vor).
Die lässlichen Sünden beeinträchtigen die Gemeinschaft mit Gott und den Menschen in der Weise, dass sie zu Sündenfolgen in der zeitlichen Existenz führen, die im Todesfalle eine Reinigung im Fegefeuer erforderlich machen, ehe die Seele sich der Gottesschau erfreuen kann.
Die Todsünde – als bewusste Abkehr von der Liebe Gottes – bewirkt die Höllenstrafe, den Ausschluss von der Gemeinschaft mit Gott. Die Hinwendung zu Gott ist durch vollkommene Reue möglich. Diese Reue führt zur Wiederherstellung der Taufgnade. Im Bußsakrament (Beichte) spricht die Kirche dem reuigen Sünder auch dann die Vergebung Gottes zu (durch den Priester, der in persona Christi handelt), wenn die Gewissheit über die Vollkommenheit der Reue fehlt. Diese Gewissheit ist außerhalb des Sakraments nicht zu erlangen.
Die Beichte lässlicher Sünden bewirkt – analog der Beichte von Todsünden – die Vergebung der gebeichteten Sachverhalte. Eine Aufhebung der – aus den lässlichen Sünden resultierenden – „zeitlichen Sündenstrafen“ (also der Zeit im Fegefeuer) bewirkt die Beichte lässlicher Sünden jedoch nicht. Möchte der Beichtende auch noch die Zeit im Fegefeuer reduzieren, so benötigt er hierzu einen Teil-Ablass. Eine vollständige Aufhebung der zeitlichen Strafen im Fegefeuer ist durch einen vollkommenen Ablass möglich.
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