Lübischer Schild

Lübischer Schild
Hansestadt Lübeck
Land Schleswig-Holstein
Blasonierung

Kleines Wappen: In Gold ein rot bewehrter schwarzer Doppeladler mit einem von Silber und Rot geteilten Brustschild.“


Großes Wappen: Im großen Wappen halten zwei goldene Löwen den Schild; auf diesem ein Helm mit einköpfigem schwarzem Adler als Zier und silbern-roten Decken.1


Schild und Adler

██ Farben des Alten Reiches
██ 
██ 

Brustschild

██ Rot-Weiß der Hanse
██ 
Basisdaten
Einführung: 1450
Rechtsgrundlage:
Belege: 26. Januar 1937
Groß-Hamburg-Gesetz2
Änderungen: 1450
Quellen

1 Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holsteins
2 Zweite Durchführungsverordnung, Art.3 Abs.1: „Die Stadt Lübeck […] erhält die Befugnis, das Wappen und die Flagge zu führen, die vordem vom Land Lübeck geführt worden sind.“ (Text)

Die Hansestadt Lübeck führte lange zwei verschiedene Wappen, die sich auch als Doppelwappen finden: Eines mit dem Reichsadler als Symbol der Reichsfreiheit (welche die Stadt von 1226 bis 1937 genoss) und eines mit den hanseatischen Farben Silber über Rot geteilt, den sogenannten lübischen Schild.[1]

Inhaltsverzeichnis

Entstehung

Die Herkunft des lübischen Schildes ist nicht sicher belegt, wahrscheinlich ist aber, dass dies von der Hanseflagge abgeleitet ist, wie das erste Mal auf einem Schiffssiegel aus dem Jahr 1230 belegt ist. Die wehende Fahne am Mast, so wird angenommen, stellt bereits die Farben Rot und Weiß dar.

Dies ist gleichzeitig auch der älteste Hinweis auf ein eigenes Hoheitszeichen der Stadt. Der Reichsadler tritt etwas später auf. Erste Belege sind Münzen vom Anfang des 14. Jahrhunderts. Die Farben des Schildes kommen mit großer Wahrscheinlichkeit nicht von den Grafen von Holstein, sondern vom Reichswappen. Schließlich finden sie sich gemeinsam auf Dokumenten.

Wappen der Freien Reichsstadt

Um 1450 schließlich wurden dann die beiden Wappen zusammengeführt. Der Reichsadler trug darauf das Hansewappen als Brustschild. Von den heute geführten ist es damit das älteste Wappen Schleswig-Holsteins.

Das Wappen im Kaiserreich Frankreich

Das Lübecker Wappen von 1811 bis 1813

Das Lübecker Wappen der Jahre 1811 bis 1813 führte die Stadt Lübeck während ihrer Zugehörigkeit zum Kaiserreich Frankreich. Nach der Eingliederung Lübecks in das Kaiserreich Frankreich am 1. Januar 1811 erhielt die Stadt ein neues Wappen, welches das bisherige Lübecker Wappen ersetzen und die nunmehrige Stellung Lübecks als Gemeinwesen innerhalb des französischen Staates unterstreichen sollte. In diesem Wappen, entworfen vom Conseil du Sceau, lag der traditionelle weiß-rote Wappenschild auf einem Paar schwarzer Adlerflügel, die eine rudimentäre Übernahme des bisherigen Lübecker Doppeladlers darstellten. Die Kombination aus Flügeln und Wappen lag auf einem silbernen (weißen) Schild.

Da Lübeck zugleich mit seiner Eingliederung nach Frankreich den Status einer Bonne Ville de l'Empire, also einer nominell bevorzugten Stadt des Reiches, erhalten hatte, wurde dem Schild ein Element hinzugefügt, das für sämtliche Bonnes Villes verpflichtend war: Ein rotes Schildhaupt, in dem sich drei goldene kaiserliche Bienen befanden.

Das Wappen wurde der Lübeck durch einen am 13. Juni 1811 von Napoléon Bonaparte unterzeichneten Wappenbrief verliehen und von der Stadt bis 1813 geführt. Nach der Befreiung von der französischen Herrschaft und der Wiederherstellung der Eigenständigkeit als Stadtstaat wurde das traditionelle Wappen wieder eingeführt.

Wappen der Stadtgemeinde

Auch das Groß-Hamburg-Gesetz von 1937, welches die Reichsfreiheit der Stadt beendete, indem es sie dem Land Preußen eingliederte und sie so ein Teil Schleswig-Holsteins wurde, gestattete gleichzeitig auch, das alte Wappen weiter zu führen.

Galerie

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Als Abbildung z.B. auf dem Stich von Matthäus Merian: Lübeck 1641 Abgebildet sind sie außerdem Lübecker Rathaus und am Holstentor.

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