- Magister officiorum
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Das römische Amt des magister officiorum (lateinisch wörtlich: „Meister (Aufseher) der Ämter“) ist erstmals unter Kaiser Konstantin I. nachweisbar, wurde aber vielleicht bereits von Diokletian eingerichtet.
Der magister officiorum war neben dem praefectus praetorio der einflussreichste zivile Beamte; ihm unterstanden unter anderem die agentes in rebus und das öffentliche Postwesen sowie eine Reihe von Hofbeamten. An jedem Kaiserhof gab es einen magister officiorum, und auch nach dem Ende des Weströmischen Reiches 476 bestand das Amt im Westen unter Odoaker und den Ostgoten fort. Ihm oblag die Aufsicht über die kaiserlichen Waffenfabriken, und zumindest in Ostrom unterstanden ihm seit dem 5. Jahrhundert auch die limitanei, die er als Zivilist allerdings normalerweise nicht direkt kommandierte. Er führte zudem das Kommando über den größerem Teil der Palastwache (nicht allerdings über die excubitores). In Ausnahmefällen wurde er auch als Heerführer eingesetzt, so etwa der magister officiorum Celer im Perserkrieg des Kaisers Anastasios I.
Im Laufe der Zeit übernahm das Amt vielfach die Koordination der Außenpolitik (bereits im späten 4. Jahrhundert unterstanden dem magister officiorum aus diesem Grund auch die offiziellen Übersetzer und Dolmetscher); einer der bedeutendsten Inhaber des Amtes war Petrus Patricius, der es von 539 bis 565 bekleidete und in dieser Funktion mehrere diplomatische Missionen für Kaiser Justinian I. unternahm. Im Westen verschwand das Amt, das noch unter den Ostgoten von großer Bedeutung war, im Zuge der Gotenkriege um 550 (554 wurde es in Italien offiziell abgeschafft), in Ostrom erst im Verlauf des 7. Jahrhunderts.
Literatur
- Manfred Clauss: Der magister officiorum in der Spätantike (4.–6. Jahrhundert). C. H. Beck, München 1980, ISBN 3-406-04802-1 (Vestigia, Bd. 32).
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