- Limitanei
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Die Limitanei (lateinisch „Grenzer“) genannten Einheiten bildeten zusammen mit den Comitatenses das römische spätantike Heer. Sie wurden im Gegensatz zu den Comitatenses (dem mobilen Feldheer) nicht an strategisch wichtigen Punkten im Hinterland, sondern direkt an der Grenze stationiert. Limitaneieinheiten wurden für gewöhnlich in legiones, cohortes, alae, auxilia, equites, limites, milites, gentes, numeri und cunei zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Entwicklung
Unter Septimius Severus wurden dem Militär zahlreiche neue Privilegien gewährt, die weitreichende Konsequenzen haben sollten. Soldaten mit römischen Bürgerrecht war u.a. die Eheschließung noch während der Dienstzeit erlaubt worden. Daneben durften sie nun außerhalb ihres Dienstes bei ihren Familien in den Lagerdörfern leben. Da die Einheiten schon größtenteils lokal ergänzt wurden förderte dies noch die Seßhaftigkeit der Truppen. Unter Severus Alexander erfuhren diese Privilegien noch eine Erweiterung indem die ursprünglich aus Staatsland nur zugeteilten Grundstücke erblich wurden. Diese Ländereien mußten bebaut und geschützt werden wodurch die Soldaten zu Grundstückspächtern und einer Art Wehrbauern wurden. Am Ende dieses Erstarrungsprozesses hatten sich die Grenzkastelle von Unterkünften zu reinen Dienstorten gewandelt und die Soldaten waren allmählich zu ortsgebundenen Grenzern (limitaneus) geworden. Die Limitanei werden das erste Mal im Jahre 363 namentlich erwähnt, sie müssen zu diesem Zeitpunkt jedoch schon längere Zeit existiert haben.[1] Wenn sie an Flussgrenzen stationiert waren, wurden sie als Ripenses oder „Riparienses milites“ (von lat. ripa = Flussufer), manchmal auch als castellani oder burgarii bezeichnet.
Die endgültige Trennung in ein Bewegungs- und Grenzheer geht auf die Kaiser Diokletian und vor allem Konstantin der Große zurück, vor allem letzterer trieb die entsprechenden Reformen voran. Unter Diokletian waren die Limitanei schon teilweise aus der Verfügungsgewalt der Statthalter (praeses provinciae) gelöst und den duces unterstellt worden. Ein Gesetz aus dem Jahre 372 bestimmte, dass Rekruten, die für die Feldarmee nicht als tauglich befunden wurden, stattdessen in das Grenzheer eingereiht werden sollten.[2] Es kam auch vor, dass comitatenses als Bestrafung zu limitanei degradiert wurden.[3]
Nach Denis van Berchem[4] hatten die Statthalter alter Prägung noch bis in die Regierungszeit Konstantins die Verfügungsgewalt über die älteren – im Prinzipat aufgestellten – Alae und Kohorten inne, die traditionell zu den Hilfstruppen (auxilia) zählten. Alle neuen regulären Truppeneinheiten hingegen, wie z. B. die Equites und auch die Legionen, die nun weitaus zahlreicher, aber dafür kleiner waren, wurden den Duces unterstellt. Einer Inschrift aus Brigetio, die aus dem Jahr 311 stammt, ist zu entnehmen, dass damals offenbar in den Grenzarmeen zwischen den neu aufgestellten Einheiten der Ripenses und den alten auxilia unterschieden und dabei den Ripenses auch einige Privilegien gewährt wurden.
Am Ende des 4. Jahrhunderts werden die auxilia, die in der beginnenden Spätantike vor allem aus germanischen Stammesangehörigen bestanden und bis ins 3. Jahrhundert den größten Teil der Grenztruppen an den limites gestellt hatten, in den Quellen dann nicht mehr erwähnt.
Die Limitanei bestanden noch mindestens bis ins späte 6. Jahrhundert (teils als kastresianoi) in Libyen,[5] in Palästina[6] und in den Provinzen des westlichen Nordafrikas.[7] In Westrom hatten sie sich bereits im späten 5. Jahrhundert aufgelöst. Nach der Vernichtung des Vandalenreiches stellte Justinian I. dort 534 umgehend neue Einheiten auf. Ihre Aufgaben hatten sich nicht geändert, sie traten dort also als sesshafte Garnisons- oder Grenztruppen auf, deren numeri jeweils unter dem Kommando eines dux standen. Ihre Steuerprivilegien dürften ebenfalls beibehalten worden sein.[8] Auch die Bezeichnungen hatten sich nur wenig verändert: limitanei, castresiani, riparenses castriciani[9] und castellani.[10] Prokop behauptet allerdings, dass Justinian den Limitanei an der Perserfront den „militärischen Charakter“ genommen hätte. In diesem Fall handelte es sich aber wohl um eine Maßnahme finanzieller Natur, die vermutlich nur in einzelnen Regionen wirksam wurde. Während der Umbrüche am Ende der Spätantike (um das Jahr 630) verschwanden sie aber auch in Ostrom.
Befehlshaber und Offiziere
Der jeweils zuständige Heermeister (magister militum) war Oberbefehlshaber der Limitanei. Unmittelbar unterstellt waren sie dem Befehl von Provinzkommandeuren, den duces limitis (vgl. dux), die die verschiedenen – nun wesentlich kleineren Provinzen – überwachten, in die das spätrömische Reich aufgeteilt war. Einzelne dieser duces erhielten später den höheren Rang von comites militare (z. B. der Comes litoris Saxonici per Britanniam). Die Kommandeure der Limitanei waren einflussreiche Männer im alltäglichen Leben der Provinzen und für alles verantwortlich, was in den Aufgabenbereich der für längere Zeit an einem Ort stationierten römischen Truppen fiel.
Die Limitanei waren grob in zwei Gruppen unterteilt; die besser ausgebildeten und besser besoldeten Einheiten des laterculum maius besaßen höhere Kampfkraft und wurden an wichtigeren Orten und in größeren Zentren stationiert, die weniger gut angesehenenen Einheiten des laterculum minor befanden sich zumeist in Vorposten und Dörfern. Einen Grenzabschnitt oder Kastell befehligte ein praepositus limitis (ursprünglich die Bezeichnung für einen Offizier, der nur vorübergehend oder stellvertretend das Kommando über eine Einheit hatte). Andere Bezeichnungen für Kommandeure der einzelnen Truppeneinheiten (Legion, Kohorte, Vexillation, Alae, Numerus) waren
- tribuni oder
- praefecti.
Darunter gab es noch Ränge wie
- den centurio (dem 100 Mann unterstanden),
- den decurio,
- den draconarius oder signifer (Standartenträger),
- den semissalis und
- den tiro (Rekrut).
Der Umfang der Befehlsgewalt dieser Ränge ist jedoch nicht eindeutig überliefert.
Funktion und Taktiken
Die Aufgabe der Limitanei bestand primär in der Grenzüberwachung bzw. der Abwehr kleinerer feindlicher Übergriffe. Die Soldaten waren für die täglichen Patrouillen verantwortlich und verrichteten den in den Festungen üblichen Garnisonsdienst. Daneben wurden sie auch mit verschiedenartigen Polizeiaufgaben betraut, die von der Bewahrung der inneren Sicherheit, der Überwachung der Straßen bis hin zur Unterstützung von Staatsbeamten, wie Steuereintreibern und Magistraten, reichten. Bei einem massiveren Durchbruch sollten sie die Invasoren zumindest so lange aufhalten oder behindern, bis Hilfe durch die Comitatenses und Palatinii eintraf, oder, wenn dies nicht möglich war, wichtige Stützpunkte, Städte oder Passübergänge halten und anschließend die in ihrem Gebiet operierende Feldarmee unterstützen, bis der Feind vernichtet oder vertrieben war. Mit der Bewältigung von Invasionen ganzer Völker waren sie überfordert. Die Zerschlagung größerer Einbrüche, auch wenn sie nur wenige tausend Krieger umfassten, war ausschließlich die Angelegenheit der Comitatenses, die in Stützpunkten hinter dem Limes stationiert waren.[11] Wurden diese von den Eindringlingen in die Flucht geschlagen oder vernichtet, blieb den Grenzwächtern nichts anderes übrig, als sich mit der Zivilbevölkerung und so viel Vorräten wie möglich in ihren Festungen zu verbarrikadieren und auf baldigen Entsatz durch den Anmarsch der, meist vom Kaiser persönlich oder einer seiner Heermeister (Magister Militum) befehligten Palastarmee (palatini) zu hoffen, welche die Eindringlinge wieder vertrieben oder wenigstens zum Abschluss eines Friedensvertrages zwingen konnten.[12] Wenn sie sich vorher aus ihren Kastellen hinauswagten, war ihnen meist die Vernichtung gewiss. So waren sie für zwar für erfolgreich eingedrungene feindliche Heere zwar keine unmittelbare Bedrohung mehr, konnten aber in vielen Fällen wichtige Passübergänge oder Verkehrswege blockieren oder verhindern, dass sich die Feinde für längere Zeit aus dem Umland mit Nahrung versorgen konnten. Für die meisten Barbarenstämme war es im frühen 4. Jahrhundert noch mühsam und zeitraubend, ein Limeskastell erfolgreich zu belagern, wenn es von seiner Besatzung entschlossen genug verteidigt wurde. In der Regel erfüllten die Limitanei daher ihren Zweck, auch wenn ihre Zahl meist nicht ausreichte, einen größeren Raubzug oder militärische Invasion ohne Unterstützung zurückzuschlagen, so haben sie sich bei kleineren Auseinandersetzungen oft bewährt.
Aus einer Studie Hugh Elton's geht hervor, dass in diesbezüglichen Quellen bei der Erwähnung von Überfällen von Barbaren fast immer nur von weniger als 400 Kriegern die Rede ist, weil solche für gewöhnlich von den Grenzsoldaten (ein numerus umfasste in der Regel 300 Mann) aufgehalten werden konnten. Größere Überfälle auf das Reich erforderten dagegen eine längere Vorbereitungszeit, und die Römer hofften, durch ihr Nachrichten- und Spionagenetz noch rechtzeitig davon zu erfahren. War ein Großangriff aber einmal in Gang gekommen (z. B. im Jahre 406 n. Chr. am Rhein oder 502 an der Perserfront), konnte er oft nicht mehr oder nur unter großen Schwierigkeiten aufgehalten werden. Die Grenzen waren jedoch zu lang und die Anzahl der spätantiken Limeseinheiten zu klein, um massive Einbrüche sofort einzudämmen zu könnenen. Bis genügend Comitatenses eintrafen, verging eine gewisse Zeit, auch wegen der langgedehnten Nachrichten- und Anmarschwege. Mit kleineren Gruppen konnte die römische Grenzarmee leichter fertig werden. Fast alle Angriffe der Barbaren verfolgten zudem lange nicht das Ziel, römisches Gebiet auf Dauer zu annektieren, es ging nur um das Beutemachen; oft genügte daher schon das Aufmarschieren einer kaiserlichen Armee an der Grenze, um sie ohne Kampf wieder zum Rückzug zu bewegen. Was folgte, war dann (zumindest bis in das 4. Jahrhundert) ein römischer Vergeltungsfeldzug.
Garnisonsleben
Trotz offenbar eher geringerem Ansehen, kleinerem Sold und niedrigeren Rationen war das Leben der Grenzsoldaten - für damalige Verhältnisse - halbwegs erträglich. Nahrung und Schutz kamen ihren Angehörigen im direktem Wege zugute. Limitanei, die neben ihrem Dienst auch ihre eigenen Höfe bearbeiteten, sind erstmals seit 443 belegt. Nach Ausmusterung und im Ruhestand konnten sie außerdem erwarten, dass der Familienhof weitgehend von Steuern befreit wurde. Sie wurden in überwiegender Mehrzahl (aber keineswegs immer) in der direkten Umgebung angeworben, ihre Söhne dienten wieder in denselben Einheiten und mussten nur selten, wenn überhaupt, von zu Hause fort. Andererseits verfügten sie aber über nur recht wenig Münzgeld und hatten selten Gelegenheit, im Feindesland Beute zu machen.
Aufgrund des Dienstes in oft abgelegenen und isolierten Außenposten waren sie ihren Kommandeuren weitgehend ausgeliefert, die nicht selten korrupt waren, willkürlich die Rationen kürzten und den Profit daraus in die eigene Tasche steckten. Vielen Limitanei blieb daher nur der Ausweg, einem Nebenerwerb nachzugehen, um sich so ein Zusatzeinkommen zu sichern. Quellen aus dem 6. Jahrhundert berichten so von der Familie des Flavius Patermunthus, dessen männliche Verwandten neben dem Dienst in der Armee auch als Flussschiffer arbeiteten. Da sie offensichtlich hauptsächlich diesem Geschäft nachgingen, konnten sie ihren Soldatenpflichten nur eingeschränkt nachkommen. Ebenso wird von einem Soldaten aus der oströmischen Einheit der transtigritani berichtet, der eine Bäckerei von einem Angehörigen der clibanarii leones gemietet hatte.
Obwohl viele Kastelle in der Spätantike nur von geringer Größe waren, machten sie dennoch die Präsenz der kaiserlichen Armee in großen Gebieten deutlich wahrnehmbar. Die meisten Limitanei waren direkt in solchen Kastellen oder in befestigten Städten am Limes untergebracht (vgl. etwa Donau-Iller-Rhein-Limes). Einige sehr lange in Verwendung gebliebene Kastelle in Britannien (wie z. B. Housestead und Great Chesters am Hadrianswall) zeigen gegen Ende des 3. Jahrhunderts n. Chr. Spuren umfangreicher Umbauten an ihren Mannschaftsbaracken. Eine Reihe paarweise angeordneter Räume nach klassischem Baumuster (contubernium) wurde durch sechs separate Unterkünfte – alle mit eigenen Außenmauern und Dach – ersetzt und durch einen schmalen Durchgang voneinander getrennt. In Housestead messen diese Unterkünfte 8 bis 12 m in der Länge und 3,6 bis 15,15 m in der Breite. Die Anzahl dieser Gebäude, von denen die meisten auch eine Feuerstelle oder Herd hatten, war allerdings geringer als die der Kasernenblöcke des 1. und 2. Jahrhunderts n. Chr. Solche Gebäude waren einfacher aufzustellen und instand zu halten als alte und baufällige Fachwerkbaracken wieder herzurichten. Man schätzt, dass in diesen Behausungen zwei Soldaten samt ihrer Angehörigen Platz fanden, was sich vielleicht auch aus dem Umstand erklären lässt, dass die spätantiken Einheiten in ihrer Substanz immer kleiner wurden.
Infanterie
Entgegen früheren Behauptungen handelte es sich bei dieser Teilstreitkraft nicht um rein milizionär organisierte Wehrbauern, diese These gilt nach dem letzten Stand der Forschung weitgehend als überholt, sondern um reguläre Einheiten der römischen Armee.[13] Die Einordnung als "Bauernsoldaten" geht wohl auf eine Fehlinterpretation vereinzelter und unvollständiger antiker Texte zurück. Generell kann man auch nicht unbedingt von einer strikten Trennung zwischen einem "standortgebundenen" und einen "beweglichen" spätantiken Heer sprechen. Es ist kaum anzunehmen, dass sich die Grenzsoldaten bei Meldung eines - nicht allzuweit entfernten - Barbarenüberfalls nicht aus dem näheren Umkreis ihres Kastells hinausbewegt haben. Insgesamt waren die Limitanei aber trotzdem oft schlechter ausgebildet und unerfahrener und deswegen wohl auch weniger angesehen als ihre Kameraden beim Bewegungsheer, sie wurden dementsprechend auch niedriger besoldet; allerdings ist auch diese - wiederum vor allem von der älteren Forschung vertretene - Annahme inzwischen wieder in Zweifel gezogen worden[14]. Benjamin Knör vertritt auch die Auffassung, dass die Soldaten in Wahrheit den Eintritt bei den Limitanei den Vorzug gaben, da der beschwerliche Dienst in der Feldarmee, die ständig im Reich herumzog und dabei oft in Kämpfe verwickelt wurde, auf Dauer wohl nur wenig erstrebenswert war. Dies würde auch die höhere Besoldung der Comitatenses plausibler erscheinen lassen. Bekannt ist auch, dass in den Krisenzeiten des 5. Jahrhunderts im Westen die meisten Limitanei von den Grenzen abgezogen, in die mobilen Armeen eingereiht und zu Comitatenses aufgewertet wurden, ohne dass in den antiken Quellen die Rede davon wäre, dass dies die Kampfkraft der Truppen merklich verringert habe.
Kavallerie
Folgt man den Angaben in der Notitia Dignitatum, müssen die Reiter im späten 4. Jahrhundert bei den Limitanei einen Anteil von fast 50 % gehabt haben, da eine Haupttätigkeit der Limitanei in der Durchführung von Patrouillen bestand. Auch ihr Status war geringer als die der Reitereinheiten in der Feldarmee.
Pseudocomitatenses
An bedeutenden Schlachten nahmen die Limitanei meist nicht teil. Wenn es notwendig war, wurden ihre kampfstärksten Einheiten aber, wie gesagt, als pseudocomitatenses in das Feldheer eingegliedert; sie genossen aber damit nicht automatisch dessen Privilegien. Solche Einheiten sind (für den Osten) erstmals seit dem Jahr 365 n. Chr. bekannt, wo sie in Botschaften an Kaiser Valentinian I. erwähnt werden. Im Westen werden die pseudocomitatenses nur in der Notitia Dignitatum erwähnt. Es ist allerdings sehr wahrscheinlich, dass es schon früher zu Mobilisierungen solcher Kontingente (z. B. bei Bürgerkriegen) kam. Nachzuweisen ist dies jedoch nicht, da die oft lange andauernden Einsätze in den Feldarmeen die Chance vergrößerte, zu Comitatenses „befördert“ zu werden.
Ralf Scharf schließt nicht aus, dass die pseudocommitatenses nach Ablauf einer gewissen Frist quasi automatisch zu regulären comitatenses befördert wurden.[15] Bezahlung und Verpflegung betrugen ungefähr zwei Drittel von dem, was die comitatenses bezogen.[16] Allerdings stellt sich hier auch die Frage, wie es möglich war, ganze Limitaneieinheiten dauerhaft ins Feldheer zu integrieren, was zur Folge haben musste, dass dieser Abschnitt der Grenze völlig von Truppen entblößt wurde. Die Grenzsoldaten waren zudem meist tief mit ihren Stationierungsorten verwurzelt, da sie oft in der näheren Umgebung rekrutiert wurden und auch ihre Familien von dort stammten.[17] Somit bleiben viele Fragen dazu bislang offen.
Literatur
- Arnold Hugh Martin Jones: The Later Roman Empire. 284–602, a social, economic and administrative survey. Johns-Hopkins-Univ. Pr., Baltimore, Md,
- 1. - 1986, ISBN 0-8018-3353-1
- 2. - 1986, ISBN 0-8018-3354-X
- Benjamin Isaac: The Meaning of the Term limes and limitanei. In: Journal of Roman Studies 78 (1988), S. 125–147.
- Adrian Goldsworthy: Die Legionen Roms. Verlag Zweitausendeins, 2004, ISBN 3-86150-515-0
- Adrian Goldsworthy: Die Kriege der Römer, Brandenburgsches Verlagshaus 2001, ISBN 3-89488-136-4,
- Alexander Demandt: Geschichte der Spätantike. Das Römische Reich von Diocletian bis Justinian. Verlag C.H. Beck, München 1998, ISBN 3-406-44107-6, Seite 229,
- Simon Mc Dowall, Gerry Embleton: The Late Roman Infantrymen, 235 - 565 AD, Osprey Military, Warrior Series 9, 1994, S. 19-20, ISBN 1-85532-419-9,
- Robert Grosse: Römische Militärgeschichte von Gallienus bis zum Beginn der byzantinischen Themenverfassung, Arno Press, New York Times Comp., New York 1975, S.275-276,
- Benjamin Knör: Das spätantike Offizierskorps (4./5. Jahrhundert), Verlag Grin, 2010,
- Michael Whitby: Army and Society i.d. later Roman World, 2007, in: Averon Carneron/B.Ward Perkins/M.Whitby (Hrsg.) The Cambridge Ancient History Nr.14,
- Badisches Landesmuseum Karlsruhe (Hrsgb.): Erben des Imperiums in Nordafrika. Das Königreich der Vandalen, darin: Yann Le Bohac: Africa in der späten Kaiserzeit, Die Provinz am Vorabend der vandalischen Eroberung, S. 65-78, Verlag P.v.Zabern, Karlsruhe 2009, ISBN 978-3-80534083-0,
- Peter Heather: Der Untergang des Römischen Weltreiches, Rowohlt Taschenbuch Verlag, 2. Auflage Januar 2011, ISBN 978-3-499-62665-4,
Einzelnachweise
- ↑ Codex Theodosianus 12,1,56
- ↑ Cod. Theodosianus 7,22,8
- ↑ Synesius, Epistel 78
- ↑ On some Chapters of the Notitia Dignitatum relating to the Defense of Gaul and Britain, AJPh 76, 1955, 138-147
- ↑ Maspero a.a.O.S., S.60, hier werden auch ägyptische Limitanei genannt
- ↑ Novelle C III 3, § 1; Malal., S.426, 3
- ↑ Codex Iustinianus 35, 14
- ↑ Codex Iustinianus XI, 60, 3, vgl. hierzu auch Felix Hartmann: Die Byzantinische Verwaltung in Italien, S.59
- ↑ Codex Iustinianus XII, 35, 14
- ↑ Codex Iustinianus XI, 60, 2
- ↑ Peter Heather: 2011, S. 236-237.
- ↑ Peter Heather: 2011, S. 207.
- ↑ Yann Le Bohec, 2009, S.66
- ↑ vgl. Benjamin Isaac
- ↑ Ralf Scharf: Der Dux Mogontiatenses und die Notitia Dignitatum. Eine Studie zur spätantiken Grenzverteidigung, Berlin/New York 2005, S. 283
- ↑ Codex Theodosianus 8.1.10
- ↑ Scharf 2005, 293
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