- Mailänder Dekret
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Im (zweiten) Mailänder Dekret vom 17. Dezember 1807 modifizierte Napoléon Bonaparte seine Anordnung der Kontinentalsperre. Letztere bezweckte, dass kein europäisches Land mit dem gegnerischen Großbritannien Handel treiben sollte.
Das Dekret von Mailand war eine Reaktion auf zwischenzeitliche britische Bestimmungen und legte fest, dass alle Schiffe, die
- von einem britischen Zollschiff durchsucht worden seien,
- Häfen im Vereinigten Königreich oder in von ihm besetzten Ländern angelaufen hatten,
- der britischen Regierung Zoll gezahlt hätten,
ungeachtet ihrer Nationalität wie britische Schiffe behandelt werden sollten.
Dies bedeutete faktisch, dass die Ladung eines solchen Schiffes, das sich britischen Forderungen unterworfen hatte, beschlagnahmt wurde. Die napoleonische Anordnung ermächtigte französische Kriegsschiffe und auch Kaperschiffe (Privateers) solche Schiffe aufzubringen und die Konfiskation durchzuführen.
Auch das (erste) Mailänder Dekret vom 23. November 1807 soll schärfere Anweisungen des französischen Kaisers zur Kontinentalsperre enthalten.
Da sich nicht alle Landesherren in Europa der französischen Handelsblockade gegenüber Großbritannien fügten, wurden ein Jahr später jene Küstenstaaten besetzt, die das Mailänder Dekret zur Verschärfung der Kontinentalsperre ignorierten. An prominentester Stelle stand dabei Portugal, doch auch in Rom und in Norddeutschland marschierten französische Truppen ein.
Siehe auch
Weblinks
Kategorien:- Konsulat und Empire
- 1807
- Britische Geschichte (19. Jahrhundert)
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