Maklerpool

Maklerpool

Der Begriff Maklerpool bezeichnet im Versicherungswesen sowie im Bereich der Vermittlung von Kapitalanlagen (Investmentfonds sowie geschlossene Fonds) die gemeinsame Nutzung von bestimmten Ressourcen. In einem Maklerpool wird das Geschäft von vielen Versicherungsmaklern oder Finanzmaklern gebündelt (gepoolt).

Dadurch kann ein gut geführter Maklerpool ein sehr hohes Umsatzvolumen erreichen und somit z. B. bei Versicherungen, Bausparkassen und Anbietern von Investmentfonds bessere Konditionen aushandeln. Seit 2002 haben sich nach ähnlichem Muster auch spezielle Maklerpools im Bereich der Immobilienfinanzierung entwickelt.

Diese Vorteile kann der Maklerpool an seine Mitglieder weitergeben, diese können einen Teil des Vorteils an ihre Kunden weitergeben oder aber als Rendite abschöpfen.

Außerdem kann ein Maklerpool den angeschlossenen Maklern bestimmte Serviceleistungen anbieten. Dazu gehören u. a.

  • Bereitstellung von Gemeinschaftsanträgen
  • Bereitstellung von Dokumentationssoftware
  • Bereitstellung eines Angebotsservice
  • Betreuung vor Ort
  • Durchführung von Schulungen

Unter der Begrifflichkeit Maklerpool werden Unternehmen geführt, die sehr unterschiedliche Geschäftsmodellen folgen:

  • Maklerpools im Sinne von Assekuradeuren - das sind (insbesondere im Sachversicherungsbereich) Unternehmen, die - oft unter eigenem Label - Versicherungsprodukte anbieten
  • Maklerpools im Sinne von Einkaufsgenossenschaften - dabei verhandelt der Pool mit den Produktgebern Rahmenvereinbarungen. Der einzelne Makler schließt dann einen direkten Vermittlungsvertrag mit dem Produktgeber und wickelt das Geschäft auch direkt mit dem Produktgeber ab. Der Pool erhält eine Umsatzbeteiligung (oft Overrider genannt).
  • Maklerpools im Sinne von Vertrieben - dabei funktioniert der Pool fast wie ein Vertrieb. Das bedeutet, der Vermittler hat eine umfassende Geschäftsbeziehung mit dem Pool und nutzt umfassend dessen Infrastruktur. Aber der Vermittler hat keine formelle Verpflichtung, den Pool zu nutzen.

Viele Maklerpools bedienen nicht nur Makler, sondern auch Mehrfachagenten und im Ausnahmefall sogar gebundene Vertreter (Vergleiche auch die Darstellung über Versicherungsvermittler). Seit Inkrafttreten der EU-Vermittlerrichtlinie in Deutschland ist die herrschende Literaturmeinung allerdings der Ansicht, dass ein Maklerpool, der selber als Versicherungsmakler agiert, nicht als Vermittler für das Geschäft von Mehrfachagenten oder gebundenen Vertretern auftreten darf.

Der Markt und das Leistungsspektrum der Maklerpools ist ziemlich unübersichtlich.


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